Senftenberg, Stadtgründung, Daten und Fakten

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Christian neu in SFB
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Senftenberg, Stadtgründung, Daten und Fakten

Beitragvon Christian neu in SFB » Sa 18. Jan 2025, 13:08

Senftenberg, Stadtgründung, Chronica imperfecta

Leider sind die überlieferten Berichte und erhalten gebliebenen Materialien über die Burg und die entstandene Siedlung sehr ungenau,
lückenhaft und wenig beweiskräftig, so dass der Vorgang der Entstehung Senftenbergs noch immer unsicher und mit vielen Fragen
und Vermutungen verbunden ist und wohl auch bleiben wird.


Die Besitzer von Senftenberg


Um 1000

Die Gründung der Burg Senftenberg im Frühmittelalter ist nach der deutschen Besitznahme um das Jahr 1000 nach Christus erfolgt (u.a. Paulitzchronik, S. 45), damals noch als Holz-Erde-Wallanlage mit Palisaden.

1241

1241 wurden die Grenzen zwischen den Besitzungen des Bistums Meißen und der Krone Böhmens in der Oberlausitzer Grenzurkunde vertraglich geregelt (unterzeichnet von König Wenzel -dux Budissinensis war. Unterzeichnet auf d. Festung Königstein)

1279

wird Senftenberg erstmals urkundlich erwähnt.

Die älteste nachweisliche Erwähnung Senftenbergs findet sich in einer am 6. Oktober 1279 unterzeichneten Urkunde. Diese befindet sich heute im Brandenburgischen Hauptstaatsarchiv Potsdam. Darin bescheinigte Markgraf Heinrich der Erlauchte (Markgraf von Meißen, Markgraf der Lausitz) dem Kloster Dobrilugk den Erwerb des Dorfes Dobristroh von Otto von Schlieben. Die Lage des Ortes wird mit zwischen civitatem Calowe et Sennftenberc angegeben. Im Jahr 1301 wird Senftenberg erstmals als oppidum et castrum bezeichnet.
Senftenberg hat als ehemalige Warte gegen die Slawen schon einige Befestigungen und in den mancherlei Fehden eine Bedeutung erlangt.

Erste Besitzer der Feste und des Ortes Senftenberg sind 1290 Johann und Conrad von Senftenberg. Das Wappen der Senftenberger und der anderen Dynasten zeigt ein Schild mit drei Rosen (wie Spremberg, Senftenberg, Landsberg, Dahme, Zerbst, Hermsdorf/ b.Ruhland).
Bei denen von Ileburg sind wahrscheinlich aus den 3 Rosen später 3 Sterne geworden [Heraldik Spangenberg].
Die Herrschaft zu Senftenberg scheint Ende 13., Anfang des 14. Jhd. in verschiedenen Händen gewesen zu schein. [versch. Urkunden und Paulitz Seite 54].
Die Grafen von Ihleburg (sp. Eulenburg) müssen schon vor 1290 auf Senftenberg gesessen haben.

In den ersten Zeiten nach ihrer Gründung ist die Selbständigkeit der Städte noch stark eingeengt [Lehmann, NL, Vergangenheit]. Sie unterstanden dem Stadtherren, oder dem Fürsten der sie ins Leben gerufen hatte.

1285

Nächste Erwähnung am 15. November 1285, Urkunde des meißnischen Domherrn und Archidiaconus der Lausitz, Johannes.

1289

Der erste unter den Köckritzen, der urkundlich als Besitzer von Senftenberg auftritt, ist Heinrich von Köckritz (domicello- Hausfreund- des Markgrafen Dietzmann).
Von dem Wettiner Dietzmann erhielt Heinrich auch den Ritterschlag. Ihr Lehn erhielten die Köckritze mal von den Markgrafen von Meißen, von den Brandenburgern, den schlesischen Fürsten von Jauer, sowie von den Königen von Böhmen.

1290

Die von Ileburg sagen beim Jahre 1290, dass sie „die Rechtspflege hier als Ritter schon von Alter her gehabt hätten“.
Die Herren von Ileburg hatten neben ihrem ursprünglichen Stammgute Eilenburg as.d. Mulde frühzeitig mehrere Herrschaften in der Lausitz, vornehmlich Senftenberg, Liebenwerda, Sonnewalde und Calau.
Ende des 14. Jh. auch die Herrschaft Ruhland, die sie dann an Kaiser Karl verkauften. Wie lange die von Ileburg auf Senftenberg gesessen haben, lässt sich mit Bestimmtheit nicht nachweisen, doch scheinen sie bis zum Anfang des 15. Jh. noch Anteile besessen zu haben (siehe 1413).
Demnach war die Herrschaft Senftenberg über ein ganzes Jahrhundert hindurch im Besitze des edlen, ritterlichen Geschlechtes derer von Ileburg und ihrer Angehörigen.

Gleichzeitig mit denen von Ileburg saßen die von Senftenberg, von Köckritz, von Penzig und von Gorenz auf Senftenberg, was auf einen Teilbesitz seit den ältesten Zeiten, und auf eine große Zersplitterung in den Besitzverhältnissen, schließen lässt.

Die Angehörigen von Ileburg und ihre nächsten Verwandten die von Strehle, von Alsleben und von Sydow mochten wahrscheinlich durch bare Mittel die Vettern und Onkel unterstützt haben (Paulitzchronik, S. 58ff).

Am 2. März 1290 bezeugt Johann von Senftenberg, dass in seines Bruders Conrad und vieler anderer biederer Leute Gegenwart eine Grenzberichtigung zwischen dem anliegenden Dorfe Nossedil und Saalhausen gemacht worden sei.

Diezmann (eigentlich Dietrich III. (IV.), genannt Diezmann, um 1260 geboren, gest. 1307), aus dem Geschlecht der Wettiner, Sohn Albrechts des Entarteten und Enkel Heinrich des Erlauchten, Markgraf von Meißen, ist 1290 vom Reiche mit der Niederlausitz belehnt worden.
Er war als Dietrich IV. von 1291-1303 Markgraf der Lausitz (als Dietrich I. Landgraf von Thüringen) [Ditmar Lib.VI. Illis domicus].

Friedrich der Freidige (1257-1323), Bruder Diezmanns, folgte jetzt in der
Mark Meißen. Die Mark Landsberg wurde zum größten Teil an Albrecht gegeben.
Den Rest, der später den Namen Osterland führte, teilten sich Friedrich und Diezmann.

Alle drei Marken waren jetzt geteilt. Albrecht hat alsbald die Mark Landsberg in den Grenzen, wie sie ihm zugefallen war, an den Markgrafen Otto mit dem Pfeil von Brandenburg verpfändet.
Es sei hier gleich eingefügt, dass sie bis 1328 brandenburgisch blieb, dann als Heiratsgut an Braunschweig kam und 1347 von den Wettinern zurückgekauft wurde.

Die Niederlausitz ist ein kleines Land, deren Fläche sich im Lauf der Geschichte zwischen 7000 und 8000 km2 bewegte. Sie erstreckt sich zu beiden Seiten der mittleren Spree und der unteren Neiße, auf den heutigen Gebieten Deutschlands und Polens.
Im Westen bilden die Flüsse Schwarze Elster und Dahme die Grenze, im Osten reicht sie bis zu Bober und Oder. Genauer lässt sich die Niederlausitz nicht eingrenzen, weil sich der Zuschnitt ständig änderte [Leutsch Nachträge p.223]

1292

Johann von Senftenberg war einer der Getreuen (nobilis et tidelis) des Landgrafen Dietrich des Jüngeren von Osterland und der Lausitz, ebenso 1293 Friedericus de Strehle.
Die Herren von Senftenberg waren wahrscheinlich dynastischen Standes (nobilis).

Die Umschrift des Siegels von Konrad von Senftenberg lautete: „Siegel des Konrad von Senftenberg“ (Sigilum est trangulare, praeferens clipeum cum tribus rosis et est ejus circumscriptico“.
Ob von ihnen durch Heirat oder Kauf ein Teil des Schlosses und der Stadt Senftenberg, oder sonst in anderer Weise auf die Herren von Ihleburg übergegangen ist, ist urkundlich nicht festzustellen (Paulitz, S. 48).
Jedenfalls gab es sehr enge verwandtschaftliche Verhältnisse.
Urkunde z.B.: Zeuge: „Unse vettern der probist, unse Ome von Sprewinberg“.

1303

Die Lausitz kommt nach 165 Jahren, in denen sie von Fürsten aus dem Meißnischen Hause regiert worden war, an die Markgrafen von Brandenburg.

1308

verkauften Gumpert von Alsleben und Anno von Sydow ihre Anteile an Senftenberg ebenfalls an die Markgrafen Waldemar und Johann von Brandenburg.
Der Verkauf wird aber erst 1316 vollzogen.

1311/1316

Markgraf Waldemar von Brandenburg im Besitz von Senftenberg.

Bode (III.), der Ältere, von Ileburg und seine beiden gleichnamigen Söhne Bodo verkaufen dem Markgrafen Woldemar und Johann von Brandenburg das ihnen zustehende Drittel der Hälfte (etwa 16,67%) der Burg Senftenberg für 250 Mark und leisten vor den Rittern Friedrich, Bernhard und Thimo von Strehla und Johann von Kottbus Gewähr und verpflichten sich, mit Johann und Konrad von Senftenberg, solange diese mit den Mkgr. nicht versöhnt sind, keinen Frieden zu schließen [Lit.: actum et datum in Luckove a.d. MCCCXi feria ante, Berlin, Geh. Staatsarchiv, Geheimes Kabinettsarchiv IC4Bl. 36].

1316, Mai 25.

Urkunde: Die Brüder Gumpert und Gumpert von Alsleben und Anno von Sydow geloben den Mkgf. Woldemar und Johann V. von Brandenburg und der Lausitz, ihnen für den Fall des Absterbens ihrer Oheime Friedrich und Thimo und deren Vetters Bernhard von Strehla sowie die Entrichtung von 2500 Mark Silber, Burg, Stadt und Gebiet Senftenberg zu überlassen [Berlin, Geh. StA. Kopialbuch d. Geh. Kabinettsarchivs IC4 Bl. 68, Dr. Gercken I. S.280 Nr. 171].
Die von Alsleben waren ein mächtiges, reiches Vasallengeschlecht des Erzstiftes Magdeburg.

1312

Markgraf Waldemar unternimmt, wahrscheinlich von dem befestigten Senftenberg aus, einen Kriegszug gegen Friedrich den Gebissenen oder den Freidigen.
Der erste Angriff ging gegen Großenhain.

1318

Withigo, Bischof von Meißen, als Vormund der Söhne Hermanns, Burggrafen bei Golsen und mehrere Edle, Heinrich und Thymo Gebrüder von Colditz, Johann von Senftenberg, Richard und Heinrich von Dahme, Gbegrüder, Otto von Wettin und sein Bruder Otto von Borna und Otto von Ileburg d. J…erklären, daß wegen Todtschlages Hermanns und anderer diesem zugefügten Schäden eine Sühne mit dem Kloster Dobrilugk errichtet worden sein soll und versprechen sie aufrecht zu erhalten.

1319

war Herzog Heinrich von Jauer im Besitze und Lehnsherr von Senftenberg.

1325

Kg. Johann von Böhmen bezeugt vor Kg. Ludwig, den Hz. Heinrich (Hinco) von Schlesien und Herrn Jauer, seinen Schwager, von allen Verträgen über die Staädte und Schlösser Görlitz, Lauban, Sorau und Senftenberg und das Lausitzer Land sowie von dem vor ihm (dem König) bereits geleisteten Lehneid losgesprochen zu haben
[Dr.: N.Laus.Mag. 14(1836)S. 240].

1326

Die Brüder Heinrich und Nickel von Köckritz kaufen vom Schlesischen Herzog Heinrich von Jauer Senftenberg (Urkunde)

1326 Februar 18.
Der Ritter Heinrich von Köckritz verspricht, dem Markgrafen Friedrich von Meißen gegen jedermann zu dienen, nur nicht mit der Feste Senftenberg gegen den Herzog von Jauer. [Hdschr. Ausfertigung LHA. Dresden Nr. 2356- Perg. Drei SP.]

1328

Die Niederlausitz gehört den Wittelsbachern in Gestalt des deutschen Königs Ludwig IV., Herzog von Bayern. Der hatte das Land an seinem Schwiegersohn Friedrich II. von Meißen verpfändet.
In den damals wirren Zeiten hatte der Gegner der Wittelsbacher, Herzog Rudolf von Sachsen, Brandenburg „verwaltet“. Nach einer Annäherung der Kontrahenten räumten die Wittelsbacher dem Sachsen 1328 die Lausitz (Niederlausitz) auf 12 Jahre als Pfand ein. Dadurch konnte sich Herzog Rudolf weiter im Land festsetzen.

Bei der Abfassung der Formulierung der Nutzungsrechte im Gebiet zwischen Gröditsch, Kuschkow und Pretschen wird in dem lateinischen Text der regionale Begriff „Sprewalt“ erstmals genannt.

1336

wird Ludwig Markgraf zu Brandenburg mit der Lausitz und Senftenberg belehnt (siehe auch 1339)

1337 Januar

Hz. Heinrich von Schlesien, Herr zu Fürstenberg und Jauer, übergibt für den Fall, dass er ohne männliche Erben stürbe, Lauban, Friedberg, Sorau, Triebel, Senftenberg, Tzschocha und Schwerta gegen den lebenslänglichen Besitz von Glogau an Kg. Johann von Böhmen.

1339

Markgraf Ludwig löst, gegen Zahlung der Schuld, die Lausitz von dem Herzoge Rudolf von Sachsen wieder ein, wozu die ganze Mark durch eine außerordentliche Landbeede das Geld zusammenbringen musste. Das änderte aber nichts an der Lehnsabhängigkeit von Magdeburg.

1346, August 21.

Entstand der Bund der Oberlausitzer Sechsstädte (Görlitz, Bautzen, Zittau, Lauban, Kamenz, Löbau), um dessen Gunst und Hilfe sich später Kaiser und Fürsten bewarben (er bestand bis 1815). Er entstand auf ausdrücklichen Befehl „geheyze vnd … rathe des Landvogtes“ {Alexandra Karr, Diss. S. 22].
Der Landvogt, zeitgenössisch als advocatus, capitaneus, Vogt oder Hauptmann bezeichnet.

Der Gau der sorbischen Milzener, die spätere Oberlausitz, war seit dem 10. Jahrhundert
Expansionsziel der angrenzenden Länder. Das Gebiet war zuerst vom deutschen König
abhängig, dann kurze Zeit polnisch, später wechselte der Besitz mehrfach zwischen den
böhmischen Königen und den Markgrafen von Meißen, ehe das Land Budissin, wie die
Oberlausitz damals hieß, 1158 für mehr als 450 Jahre ein Nebenland des Königreichs Böhmen wurde [Neumann 1832, Versuch einer Geschichte der Niederlausitz und Archivalien Stadtarchiv Kamenz].
Ende des 14. Jh. setzte die gleichzeitige Benutzung des Namens „Oberlausitz“ ein.

1356

In seiner Goldenen Bulle, in der er u.a. Bestimmungen über die Kaiserwahl trifft, bestimmte Carl IV., dass die Herzöge von Sachsen und Brandenburg, sowie die Prinzen, der wendischen Sprache kundig sein müssen, „um dem wendischen Volke in der Nationalsprache Recht sprechen zu können“.

Senftenberg erhält von Carl IV. das Bierbraurecht

1361 Urkunde

Besitzer von Senftenberg Heinrich von Köckritz (1300 - 1386), a.d.H. Satan (später Saathain)
Besitzer von Senftenberg Nickel von Köckritz (gest. 1356), seit 1353 Haushofmeister von Markgraf Ludwig d.Römer von Brandenburg auf Senftenberg (er hatte 6 Kinder).

Ihr Bruder war auch Walter von Köckritz (gest. 1411), der ist so interessant, dass man ihn hier mal einfügen sollte. Walter von Köckritz war Domherr zu Meißen, Archidiakonus der Niederlausitz und ab 1409 sogar Bischof von Merseburg.
Außerdem Landvogt der Niederlausitz und der 1. Kanzler der Universität zu Leipzig.

Heinrich von Köckritz's Nachfolger auf Senftenberg war sein ältester Sohn Hans (von insg. 5 Söhnen).
Hans von Köckritz zeugte keinen Nachfolger. Mit ihm erlosch diese Nebenlinie 1423.

1363

Mit finanzieller Hilfe Bolkos II. von Schweidnitz löste Karl IV. 1363 für 31.000 Mark die Niederlausitz ein, die er am 1. November 1364 vertragsgemäß übernehmen konnte.
Kurz darauf verlieh er sie an Bolko auf dessen Lebenszeit, wodurch sich Bolkos Machtbereich bedeutend erweiterte.
1365 nahm Bolko das niederlausitzische Wappenbild des roten Stiers in sein Siegel auf. Nach seinem Tod 1368 ging die Niederlausitz an die Krone Böhmens
[Neumann J.W., Versuch einer Geschichte der NL, Lübben 1832, Bor153 d urn:de:bvb:12-bsb10013760-6, S.]

1368

Herzogin Agnes auf Schweidnitz erlaubt Heinrich von Köckritz bereits 1368, Haus und Stadt Senftenberg an seine Töchter fallen zu lassen („Weiberlehn und Kunkellehn" -als Gnade für treue Dienste" des Vaters). Heinrich starb, ohne männliche Nachkommen, erst 1386.

1370

Das Markgraftum Niederlausitz war 1370 vom böhmischen König und deutschen Kaiser Karl IV. nach seinem käuflichen Erwerb der Krone Böhmens inkorporiert worden, also als ein relativ eigenständiges Nebenland dem Königreich Böhmen angeschlossen worden. (Neitmann Einzelveröffentlichung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Bd. II, 2006, S. 74).

Carl IV. (für seinen unmündigen Sohn Wenzel) verbindet „die Niederlausitz förmlich und auf ewige Zeiten mit der Krone Böhmens“.

1370 Dezember 19., (nach Paulitz 1371)

Heinrich von Köckritz auf Senftenberg schenkt Gut Reppist an der Kreuzkapelle auf dem Schloß zu Senftenberg [Breslau, StA. Landbuch Fürstentums Schweidnitz-Jauer. Köckritz S.50, Paulitz Chronik von Senftenberg, S.75]

1372

Erbvertrag zwischen dem Hause Wettin und der Krone Böhmens, 1372 zu Pirna abgeschlossen.
Carl IV. hatte 1370 außer der Niederlausitz viele andere Orte in Meißen an sich gebracht, die künftig in sächsischer Herrschaft bleiben sollten, so z.B. die Köckritzschen Besitzungen Senftenberg, Pirna, Satan usw.
Der Zorn des Kaisers (wegen ihres Raubrittertums), traf später die Köckritzer durch Güterentziehungen und erzwungene Schenkungen.

1374

Landtag Carl IV. in Guben.
Auf einem Landtag wurde in Gubin am 28. Mai 1374, die territoriale Vereinigung der Mark Brandenburg mit Böhmen, Schlesien und der Lausitz festgelegt.
(nicht identisch mit dem Gubiner Frieden- siehe 1462)

1376

Wird Wenzel zum römischen König gewählt. Sigismund musste Kurfürst von Brandenburg werden und für Johannes den dritten Sohn Carls wurde das besondere Herzogtum Görlitz gegründet.
Johannes, anfangs unter der Vormundschaft seiner Mutter Elisabeth (er war erst 8 Jahre alt beim Tode seines Vaters), gehörte damit die gesamte Niederlausitz.
Johannes wurde mit nur 26 Jahren vergiftet.

1377, Juli 22.

Walther von Köckritz schenkt dem Pfarrer von Altdöbern das Dorf Klein Jauer.

Diese Urkunde (sanktioniert von Carl IV.) ist sehr interessant:
Eine Marie Magdalena von Köckritz… soll dem Pfarrer von Senftenberg das Dorf Woschkow geschenkt haben…., Diese „dunkle Mitteilung, schreibt Paulitz, deutet auf einen ursprünglichen gemeinsamen Besitz von Senftenberg und Altdöbern hin [Quelle: die von Köckritze im Voigtlande, Meißen].

So geben die in den Händen der Köckritze sich befindlichen Schlösser dem Söldnerführer Heinrich von Köckritz eine hohe Bedeutung… durch ihre militärische Gruppierung.

Senftenberg, Elsterwerda und Satan nämlich gaben den Köckritzen die anschließenden Elsterüberquerungen in die Hände.
Während Tiefenau, Zabeltitz und Frauenhain die Röderlinie beherrschte.
Von diesen beiden Gruppen aus beherrschten die Köckritze die beiden östlich parallel laufenden Handels- und Kriegsstraßen durch die Gebiete der Lausitz und die Sechsstädte, nämlich die alte Zuckerstraße und die Salzstraße.
Altdöbern gab einen festen Stützpunkt im Innern des Landes.

1378

Im selben Jahr überweist Wenzel die Niederlausitz an seinen Bruder Sigismund, als er (Wenzel, der nie selbst in der Lausitz war), deutscher Kaiser wird.
Markgraf Jobst von Mähren wird Statthalter der NL.

„Es waren überhaupt alle Verträge, welche die unedlen und schwachen luxemburgischen Fürsten einander in den Zeiten der Noth und Verlegenheit abnöthigten und aufzwangen, höchst unsicheren Bestandes“

1390

geht Senftenberg durch Heirat mit einer von Köckritzschen Erbtochter auf die Familie von Penzig über.
Urkundlich tritt das Geschlecht Mitte des 13. Jahrhunderts auf.
Im Jahre 1398 saß Czaslaus von Penzig auf Senftenberg. Seine Söhne Heinrich, Hans und Georg,
Die angesehene Familie Penzig geriet durch Fehden in Verruf und zog sich durch Wegelagerei die Ungnade des Landesherrn zu.

Seit alter Zeit war die Herrschaft Senftenberg geteilt. Deshalb saßen Besitzer aus verschiedenen Familien auf Senftenberg. Mit denen von Penzig saßen auf Senftenberg die von Gorenzk, ein polnisches Geschlecht. Um 1400 waren sie Besitzer von Senftenberg und Finsterwalde.

Nahe Verwandte der von Ihleburgs, nämlich die von Sydow, die von Alsleben, die von Strehle besaßen ebenfalls Anteile an der Herrschaft Senftenberg. (Paul.S.59)
Von diesen Besitzungen aus machten die Gorinzker Überfälle in die Nachbargebiete. Deshalb führten die Sechsstädte 1409 Krieg gegen Senftenberg.
Die Gorinzker wurden aus dem Land getrieben.

1396

Schaffgotsch als Besitzer eines Teiles von Senftenberg.
1396 bekennt Gotsche Schaff (zu „Senftenberg gesessen“) eine Schenkung an die Kirche zu Dollhenchen. Dieser Gotsche Schaff war aber nicht Besitzer von Senftenberg, sondern in Abwesenheit eines der Besitzer, der Hüter des Schlosses und der Verwalter der Herrschaft als „Hauptmann“.
Den Schaffgotsch’s gehörte Wormlage, Neudöbern und Salgast u.a..
Die Schaffgotsch’s haben zudem viele Güter in Schlesien.

1397, Februar 21

In dieser Urkunde zum Übergang der Städte der Niederlausitz an Jobst, wird Senftenberg nicht aufgezählt. Wohl, weil Senftenberg bereits unmittelbar im Herrschaftsbesitz bei der Krone Böhmens war und verblieb.

Zur befohlenen Huldigung und Anerkennung der Verschreibung der Niederlausitz an Jobst am 14. April erscheinen nicht alle Landstände in Prag, Der Vertrag zwischen dem König und dem Markgrafen trat nicht in Kraft. Jobst musste die Niederlausitz gewaltsam nehmen. [Sachsenspiegel Landrecht ad Art.70Lib.III]

Jobst, der Sechsstädte Feind, war von Berlin aus in die Niederlausitz eingefallen (sein Heer stand in Luckau). Auch das Amt Senftenberg wurde in Mitleidenschaft gezogen.

1398

Czaslaus von Penzig (auch Penczk, Peynszk, Pentzigk geschrieben) sitzt zu Senftenberg.

1400

Anfang 1400 wird Friede geschlossen mit Jobst.

Die von Gorenzk, oder die „Gorinzker“ sind Besitzer von Senftenberg und Finsterwalde.
Die von Gorenzk waren Raubritter (siehe auch 1411)

1401

Vollständige Abtretung der Niederlausitz an Jobst auf Lebenszeit [14. September 1401]. Hierauf versuchte Jobst auch ernstlich für die Beruhigung des Landes zu sorgen. U.a. erobert er das für Urfehden bekannte Schloss Drebkau.
„Viele Landesbeschädiger aber blieben übrig und fassten neuen Mut durch die Entfernung der Markgrafen aus dem Lande“.
Das Waffengedröhn und das Jammergeschrei der wehrlos Beschädigten und die Noth war groß.“ [Paulitz. S. 80, Görlitzer Stadtarchiv, Notiz „Reuberczedil“].

Die Hauptsitze der Landesbeschädiger waren Senftenberg, Drebkau, Finsterwalde und Salgast. Otto von Kittlitz, als Landvogt der Oberlausitz ging ebenfalls gegen die Ländesbeschädiger vor und eroberte viele Schlösser.



Hans von Polenz Spezial: zum Besitz von Senftenberg



1406

Urkunde Hans von Polenz kauft ein Drittel von Senftenberg (von denen von Sydow, von Alsleben und von Strehle). Die von Penzig verkaufen einen Anteil an Senftenberg an Hans von Polenz.

Hans von Polenz besaß bereits seit 1406 wohl schon ein Drittel Teil von Senftenberg (den Rest besaßen die von Penzig und von Gorezk) und hielt sich bis 1408 mehrmals hier auf (mehrere Urkunden: Rath zu Görlitz schickte Boten zu Hanns von Polentz nach Senftenberg).
Polenz schien schon zu der Zeit (da war er gerade Mitte 20 Jahre) ein einflussreicher Mann gewesen zu sein, „dessen Rat und Hilfe man auch erbat“.

1407

ist Hans von Polenz in den Diensten Friedrich des Streitbaren (des Einfältigen). Markgraf von Meißen, bezeugt.
Polenz war Marschall am Hof des Markgrafen und leistete diesem auch Kriegsdienste. Er war sehr wohlhabend. Dank seines Vermögens konnte er seinen Landbesitz immer mehr erweitern, indem er verschuldeten Adligen die Güter abkaufte.

1407 gingen Rathsherren aus Görlitz nebst dem Landvogt nach Senftenberg, des von Ileburg wegen. Bald darauf begehrten die Bautzner ebenfalls Hilfe gegen den von Ileburg.
Hans von Polenz war zugleich auch Vertrauter des schwachen Königs Wenzel von Böhmen und stand bei diesem in hohem Ansinnen, wurde vom König oft zu Rathe gezogen [Paulitzchronik, 1923]

Bündnis zur Verteidigung gegen die Landesbeschädiger zwischen der Niederlausitz und den Städten der Oberlausitz (im April 1408 vollzogen) [Destinata Cod.III]

1408

Semphenbergk (Sempftenberg, Semtinberg) gehörte unter böhmischer Lehnshoheit der Familie von Köckeritz, von welcher es um 1400 an die Familie von Pengk oder Penzig und um 1408 an Hans von Polenz kam.
1411 vom böhmischen Landvogt Hinko Freiherrn von Duba erobert, aber von Polenz wiedergewonnen und zu seiner größeren Sicherheit scheinbar an Kurfürst Friedrich den Streitbaren von Sachsen verkauft.
Polenz blieb unter dem Namen eines kursächsischen Amtshauptmannes im Besitz desselben.

Urkunde: Als Landvogt und Teilbesitzer von Senftenberg legirt Hans von Polenz dem Pfarrer von Senftenberg 12 Scheffel Korn, welche der Besitzer der Hammermühle (Schmelzhütte mit Eisenhammer) zu Michaelis jedes Jahres an den geistlichen Kasten schütten mußte. Fazit: Er genehmigte die Hammermühle als Landvogt und bedachte gleichzeitig die Kirche Derivaten.

Von 1397 bis 1407 war Hinko II., Berka von der Duba Landvogt der Niederlausitz und von 1409 bis 1413 war es Hans von Torgau zu Zossen und Trebbin. Wer in dem dazwischen liegenden Jahr 1408 mit der Vertretung der Landvogtei beauftragt war, ist nicht zu ersehen. Wahrscheinlich was es Hans von Polenz der vom König interimsmäßig betraut war, so dass er schon Mitvogt der Lausitz war.
Mit dem Amt eines Landvogts waren gewöhnlich erträgliche Einnahmen verbunden.

1409

Die Sechsstädte zogen im Krieg gegen Senftenberg und vertrieben die von Gorinzker, die arge Straßenräuber waren, in das Meißnische Land.

Hans von Polenz kaufte Senftenberg und Finsterwalde in einer Abstandsumme von den Gorinzkern, „damit sie auf die durch Eroberung weggenommenen Besitzungen“ verzichteten.
Auch Altdöbern soll so auf Polenz „übergekommen sein“.

1410

König Wenzel wurde mehrmals während seiner Regierung von seinen Gegnern gefangen genommen. „Die „Schlaffheit“ brachte Wenzel, auch diesmal um den Besitz der Kaiserkrone.
Er behielt ab 1410 aber den Titel eines römischen Königs.“ [Neumann, Niederlausitz Versuch einer Geschichte]

Markgraf Jobst, ab 1410 Römisch Deutscher König, lieh Sigismund, König von Ungarn eine größere Geldmenge und erhielt dafür von ihm die Markgrafschaft Brandenburg, zunächst als Lehen, seit 1388 jedoch bis zu seinem Lebensende, mit allen Rechten eines Kurfürsten.

Czaslaus von Penzig’s Söhne, namens Heinrich Hans und Georg schenken der Stadt Senftenberg den „Penzken Laug“ hinter Jüttendorf, sowie die Berechtigung, dass die Bürger von Senftenberg alle Freitage in der „Pommelheide“ Brennholz schlagen dürfen.

Heinrich und Georg von Penzig stiften der Pfarrkirche zu Senftenberg einen Altar.
Vor 1412 verkaufen die von Penzig bereits wieder ihre Anteile an Senftenberg an Unbekannt.
Es wird vermutet, dass die Schenkungen und Verkäufe auch eine erzwungene Güterentziehung durch landesherrliche Verfügung wegen begangener Verbrechen gewesen sein kann. Einen schriftlichen Beleg, direkt dafür, gibt es nicht.
Das Stammgut Penzig kauft der Rath von Görlitz [Paulitzchronik S. 96]

Jobst von Mähren nahm ob der Kaiserwahl im Jahre 1410 wegen seines Pfandbesitzes der Niederlausitz die brandenburgische Wahlstimme in Anspruch (Das Pfandrecht war textlich eingekleidet in eine widerrufliche Eigentums-Übertragung) [Neumann J.W., Versuch einer Geschichte der NL, S. 91]

1411

Urkunde 14. Februar: Polenz kauft denen von Penzig und von Gorenzk je ihr Drittel von Senftenberg ab.

So hatte nun Hans von Polenz zuerst 1406 einen Teil, 1411 den von Penzigsten Anteil 1413 und den von Gorentz‘schen Anteil erworben, zu einem Ganzem vereinigt und war nunmehr Alleinbesitzer von Senftenberg.

Bemerkung: ob mit dem „Verkauf Ihres Anteils“ immer der gesamte Anteil einer Familie gemeint ist, ist nicht zu ermitteln.
Auch ist es mir mathematisch nicht gelungen die Verkäufe von einem Drittel, oder einer Hälfte, oder einem Drittel einer Hälfte, zu einem Ganzen zu fügen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass ein Drittel nicht immer ein mathem. Drittel war und dass ein Drittel einer Hälfte auch nur als eine Beschreibung für einen Anteil am Ganzen benutzt wurde. Die Besitzverhältnisse an Senftenberg waren sehr zersplittert und die Urkunden über Käufe- und Verkäufe nicht immer zeitnah. (siehe später auch 1413)


Nach der Eroberung Senftenbergs durch Hinko von Duba soll Polenz „zur größeren Sicherheit“, Senftenberg an Friedrich den Streitbaren von Sachsen verkauft haben. Möglicherweise nur ein Scheinverkauf.

Polenz, seit 1407 beim Meißnischen Markgraf Friedrich dem Streitbaren, Marschall, wird von diesem in einer Urkunde als „lieber Getreuer und Heimlicher“ bezeichnet. Polenz befehligt noch die Truppen Friedrichs [Chronik J.G. Paulitz 1925]

Mit dem Tod Jobst von Mähren am 18. Januar 1411 war einer der drei Prätendenten um die deutsche Kaiserkrone abgetreten. Es blieben die beiden Brüder Wenzel und Sigismund (Söhne Kals IV.) übrig, von denen ersterer, seit 1400 durch einen Spruch der Reichsfürsten dieser Würde entsetzt, nunmehr nach dem Tod des Gegenkaisers Ruprecht, von Neuem darauf Ansprüche machte, während sein eigener Bruder als Bewerber auftrat.

Hans von Polenz streckt dem Stift Meißen eine beträchtliche Summe gegen die Verpfändung des Schlosses Stolpen vor. [Gerken, Historie und Geschichte Stolpen, 579ff]
Urkunde: Am 22. Februar 1411 von König Sigismund die Zusicherung: „dass das Land Lusitz von der Krone Behaimb nicht geschieden, verwiesen, vergeben, noch entfremdet werde, sondern unter ihm (Sigismund) und den nachfolgenden Königen zu Behaimb bei der Krone deselbst ewiglich bleiben und behalten werden.“
Am 8.8.1411 Zusicherung an die Stände.

Urkunde: Hans von Polenz verpflichtet sich am 8. Januar 1411 für einen Teil der Schulden von Bischof Thymo von Meißen gegen das Domkapitel einzustehen, um wenigstens die dringendsten Gläubiger in drei Terminen zu bedienen wofür ihm die bischöfliche Residenz zu Stolpen und Revenüen des Collegiatstift Wurzen verpfändet werden.
Sein Freund Nikolaus Carras- meißnischer Edelmann, und Foltsch, niederlausitzscher Edelmann von Torgau, beteiligen sich [Paulitzchronik]

Hans von Polenz kauft denen von Penzig ihren Anteil an Senftenberg ab.

Nachdem das adelige Raubritterschloß Finsterwalde (hpts. derer von Gorintzk aus Senftenberg) von den Ober- und Niederlausitzer Voigten erobert war, betrachtete Hans von Polenz die Besitzung der Gorintzker in Senftenberg „nach dem Rechte der Eroberung als ihm gehöriges Gut“ (er gibt ihnen aber freiwillig noch eine Summe Geld um alle ihre Ansprüche abzufinden. In der Urkunde dazu: „von den Gorinzkern gekauft“) [Paulitzchronik]

1412

Hans von Polenz war 1412 Amtmann von Dresden. Er heiratete Margarethe von Dohna, ihre gemeinsamen Söhne waren Jacob und Jacob von Polenz.

Er und Hinko Berka v.d. Duba bestätigen den Senftenbergern ihre Privilegien, namentlich die Holzberechtigung in der Pommernheide gemeinschaftlich, wobei Hans von Polens ausdrücklich Amtmann und Landvoigt genannt wird.

Seit 1412 werden Hlawatsch Berka v.d. Duba, Vogt zu Budissin, Görlitz und zu Lusitz gleichzeitig mit Hans von Polenz als Voigt der Ober- und Niederlausitz genannt (siehe Quellen die 1414 angeben).

Wie also Hlawatsch ganz unzweifelhaft Mitvoigt der Niederlausitz war, so erscheint auch Hans von Polenz als Mitvoigt der Oberlausitz [Paulitzchronik, S. 104]
Den Vogten ist viel an der Freundschaft mit Hans von Kottbus gelegen, weshalb sie sich ihm gegenüber hohen Verpflichtungen auferlegt haben.

Urkunde, Sigismund schreibt: „Da er ein voite der oberland wurde, do wurden sie (Land und Stände der Oberlausitz) beschedigt durch das Land czu Lusitz, und dorumb brechen er und Hanus von Polenczk das Land Lusitz an sich von dem von Torgau, dem sie sin gelt ylend bezalen mussten und mit großem schadin, und teten das in rechten treuen und czu fride lande, dasw sie billischir dank hetten, denn das man clag von in furbrengt.“
Sie werden also als „die Voite“ zusammengefasst und 1418 von den Ständen gemeinsam beim König verklagt.
Wie sich die beiden Vogte die erträglichen Einkünfte aus den Vogteien geteilt haben, ist nicht zu ersehen.

1413

Weitere Urkunde Penzig: über den Verkauf ihres dritten Anteils von Senftenberg an Hans von Polenz. Selber Tatbestand wie Urkunde 1411, mglw. nicht vollzogen worden.
Hans von Polenz ist jetzt alleiniger Besitzer von Senftenberg (Übereinstimmung der Historiker)

Im Jahr 1413 übernahm Hans von Polenz, den Ort Senftenberg durch Kauf von den Herren von Penzig und von Gorenz in seinen Besitz. Dort zeugen noch heute eine Gedenktafel am Schloss und das Polenzhaus von seiner Herrschaft.
Hans von Polenz ist nun alleiniger Besitzer von Senftenberg und Landvogt beider Lausitzen.

Er setzte dem Raubrittertum ein Ende. Hans von Polenz muss aber, obwohl er den Aufruhr hasste, ein Anhänger der Quitzows gewesen sein und dieselben gegen den Burggrafen von Nürnberg, aber wenigstens gegen den Erzbischof von Magdeburg unterstützt, resp. begünstigt haben, als sie um 1413 bei Jüterbogk und Dahme schrecklich hausten und endlich das Schloss Stülpe eroberten.

Nach dem Fall der Quitzows bedrohte der Erzbischof Günther von Magdeburg die Niederlausitz mit einem Kriegszuge. Eine Heeresabteilung des Markgrafen Wilhelm von Meißen war unter dem Ritter Otto von Pflugk das feste Schloss Bornsdorf eingeräumt worden.

Die Sechsstädte belagern Senftenberg und erobern dasselbe, wegen des Raubrittertums der Gorinzker [Schelz, Geschichte der O-und NL, Teil II., Seite 79].

1414

heißt es in mehreren Urkunden: „Hans von Polenz auf Senftenberg“. Er scheint sich jetzt mehr in Senftenberg als in Lübben aufgehalten zu haben.

Im September 1414 war Hans von Polenz Landvogt der Niederlausitz, wobei er eventuell bereits 1406/1408 in diesem Amt tätig war.
Ab 1422 war er sogar Pfandinhaber, also Besitzer der Niederlausitz (Eigentümer war der König) Dieses böhmische Nebenland wurde in seiner Amtszeit von allen Seiten bedrängt; die benachbarten Fürsten strebten danach, es zu erobern.

Hans von Torgau, Freund des Burggrafen Friedrich von Nürnberg (fränk. Hohenzollern, Statthalter und Verweser der Mark Brandenburg), legt sein Amt als Landvogt nieder.
An seine Stelle wird ein lausitzscher Ritter Hans von Polenz, von König Wenzel zum Landvogt bestellt. Hans von Polenz war ein vertrauter Freund Hinko Birken von Duba, der nunmehr Landvogt der Oberlausitz wurde.
Sein offizieller Titel lautete: „Hanns von Polenz, auf Senftenberg, Verweser der Sechslande und Sechsstädte, Milizmeister des Berges zu Kothen, Voigt zu Lusitz von 1414 – 1438.“) [Polenz, Hans von, falsch in: Allgemeine Deutsche Biographie (1888), S. 1414]
Es muss richtig heißen: Münzmeister zu Kuttenberg (eine Bergstadt in Mittelböhmen/ Silberbergbau).
Laut Adelung bezeichnete man als Verweser „eine Person, welche etwas verweset, die Aufsicht über dasselbe hat“. Oberster Verwalter. Münzmeister des Berges zu „Cutten“, =Kuttenberg ist ein Beweis, wie sehr Sigismund ihn durch die Übertragung eines der höheren Hofämter schätzte.

König Sigismund von Ungarn (Geschlecht der Luxemburger) als künftiger Nachfolger in der Krone Böhmens wird am 8. November zum römisch deutschen Kaiser gekrönt.

Urkunde: Hans von Polenz (Geldgeber) stellt den Gebrüdern von Krinitz (Pfandgeber) eine Schuld- und Pfandverschreibung über 170 Schock Pragischer Groschen aus,
Rat und Bürgerschaft zu Luckau sind Zeugen. Pfand war das Schloß Reschenwalde.

1415

begleitete Hans von Polenz den Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg und späteren brandenburgischen Kurfürsten Friedrich I. zum Konzil nach Konstanz.
Im selben Jahr ist er in Breslau, um eine Fehde der Oberlausitzer mit den Herzögen von Münsterberg zu befrieden.

Als Landvogt gelingt es ihm mit Hanns von Kottbus ein Schutzbündnis von 4 Jahren zwischen der Oberlausitz und der Niederlausitz abzuschließen.

„Magdeburger Fehde“: Der Erzbischof von Magdeburg ist in Fehde mit den Herzögen von Sachsen und droht der Niederlausitz mit einem Angriff. In Bautzen wird ein Bündnis mit Meißen beschlossen, es erfolgte zunächst kein Angriff. [Lit.: Neummann, Versuch Geschichte Niederlausitz, 2. Bd. S.56]
Die Meißner schonen die Niederlausitz ebenso wenig als die Magdeburger.

1416

Am 19. November 1416 wurde Hans von Polenz vom böhmischen König Wenzel mit Besitzungen in den Lausitzen belehnt.
Der Landvogt Hans von Polenz erwirbt 1416 (bis nach 1421) von denen von Rodstock das Amt Finsterwalde. Er konnte sich in den alleinigen Besitz von Finsterwalde bringen, nachdem er die Rechte des bisherigen Landvogts Hans von Torgau erworben und die Ansprüche Berkas von Duben abgefunden hatte und das Gut Salgast von Heinzen vom Waldau kaufte.
Nach dem Kauf von Finsterwalde hatte er genug Land in seinen Besitz gebracht, wodurch er am 19. November 1416 von König Wenzel als Lehnsherr anerkannt wurde. Der bisherige Landvogt Hans von Torgau besaß schon lange nicht mehr das Vertrauen König Wenzels, er schloss sich danach enger an seinen Freund den Burggrafen Friedrich von Hohenzollern.
1421 wiederholt König Sigismund den Belehnungsakt für Hans von Polenz.
Um sich die Zuneigung und die Hilfe seiner neuen Untertanen gegen seine Feinde zu sichern, erwies Sigismund ansehnliche Zugeständnisse.
Auf Befehl des Königs begibt sich Hans von Polenz nach Zittau um dem Landvogt der Oberlausitz gegen einen Aufstand beizustehen.

1417

Mehrere von ihm ausgestellte, aber weniger erhebliche Lehnsbriefe und Konsense.

Ritter Otto Hans von Pflug aus dem Meißnischen, fällt in die Niederlausitz ein. „Hieraus scheint hervorzugehen, dass die Fehde durch die Vereinigung des Landvogts mit dem Erzbischof von Magdeburg verwickelt, geworden, und der Markgraf von Meißen selbst ebenfalls wieder beteiligt war“ [Neumann, Versuch Geschichte Niederlausitz, Teil2, S. 58].
Die Beschwerden der Oberlausitzer weisen aber auch darauf hin, dass Hans von Polenz ursprünglich in einem guten Verhältnis mit Otto Pflugk stand, aber wohl heimlich auf einen Bruch mit Meißen hingewirkt haben muss, und ohne Zweifel nötigten ihn (Polenz) die Angriffe Pflugks auf die Niederlausitz zu offenen Feindseligkeiten gegen die Meißner Markgrafen die er wohl gern vermieden hätte. [Die Quitzows und ihre Zeit: oder, Die Mark Brandenburg, Karl Friedrich von Klöden · 1890]

1417 jedenfalls fällt der Meißner und ehemalige Freund Ritter Otto Pflugk in die Niederlausitz ein. Polenz ist im Bündnis mit Dietrich von Jüterbog. Pflugk kann aber von Polenz gefangen genommen werden und sein ganzer Haufen wird zerstreut [aus Geschichte der inneren Stadt Lübbenau, S.48]
Allein Hans von Polenz geriet bald in Sorge wegen der Rache der Freunde des Otto Pflugk. Markgraf Friedrich der Streitbare war gerade in Constanz. Polenz schrieb an König Wenzel und bat ihn, der König möge der Oberlausitz befehlen, dass sie ihm zu Hilfe kämen. Seinem Gesuch wurde entsprochen.
Das war schon ein gar mächtig Gemenge. Denn Hans von Polenz beschwert sich im Gegenzug ebenfalls beim König, dass es seitens der Oberlausitzer, trotz Befehl des Königs, keinen Beistand gegeben habe. Die Oberlausitzer wiederum beschwerten sich, dass es durch Polenz keine Unterstützung gab als Hanns von Kottbus in ihrem Land wütete.

1418

Hans von Polenz hatte große Schwierigkeiten, das Markgraftum gegen die äußeren Feinde zu verteidigen. Er sah sich außerstande, in der Niederlausitz den Frieden zu wahren und suchte daher Hilfe beim Oberlausitzer Sechsstädtebund, insbesondere bei den Bürgern von Bautzen.
Zeitweise befindet sich Hans von Polenz mit dem König in Prag.

Übrigens scheinen die Oberlausitzer mehr den Markgrafen Wilhelm begünstigt zu haben und dem Bischof abgeneigt zu sein, denn unter den Beschwerden über ihren eigenen Landvogt Hans von Polenz die sie bei dem König führten…. dass die Niederlausitz in eine völlig feindliche Stellung gegen die Sechslande trat.

Die Regierungssorgen in Ungarn und die drohenden Türkenkriege gestatteten es Sigismund nicht sich um die Lausitz zu kümmern.
Sigismunds Ansprüche auf die Nachfolge in Böhmen führten zudem zu heftiger Gegenwehr der Hussiten. Da Hans von Polenz zu den entschiedensten Gegnern der Hussiten zählte, so wurde seine Provinz, gleich der Oberlausitz, tiefer in die Kämpfe verwickelt.
Und vielfache Erfahrung dieser Kampfhandlungen war, dass selbst freiwillige Unterwerfung nicht gegen Mord, Plünderung und Vernichtung schützte.

1419

verpfändet Polenz Senftenberg für 422 Schock und 22 Groschen an Landgraf Friedrich den Älteren von Thüringen. Polenz ist damit kein Besitzer von Senftenberg mehr.

Lange Abwesenheit von Senftenberg (Budissin, Schlesien, Nürnberg, Prag, Böhmen, Mähren)

Da Senftenberg unmittelbar der böhmischen Krone gehörte, wurde es mehrfach nicht zur Niederlausitz, sondern zur Oberlausitz gerechnet.
Daher ist auch möglich, dass Hans von Polenz als Mitvogt der Oberlausitz hier landvogtteiliche Funktionen erfüllte [Paulitzchronik S. 100].

Hans von Polenz kaufte einen Teil des Gutes Wiesa bei Pulsnitz von den Herren zu Kamenz, dass er später an die Stadt Kamenz weiterverkaufte.
Er kauft weiterhin einen Teil der Städtchens Pulsnitz von denen von Kamenz.
Er kauft Gut Radmeritz an der Neisse (1418 oder 1419).

Am 16. August 1419 stirbt König Wenzel. Wenzel war wegen seines unwürdigen Benehmens wegen schon im Jahre 1400 der kaiserlichen Würde entkleidet worden und blieb bis zu seinem Tode nur noch König von Böhmen und Markgraf der Ober- und Niederlausitz, während auf seinen Bruder Sigismund die Römisch Deutsche Kaiserwürde übertragen wurde.

Ab dieser Zeit brachen die Hussitischen Unruhen aus. Jan Hus, tschechischer Theologe/ Prager Universität/ kirchliche Reformbewegung/ Konstanzer Konzil 1415/ verteidigt eine Lehren/ wird als Ketzer verbrannt. Anhänger identifizieren sich stark mit seiner Lehre/ er wird zum Märtyrer einer Bewegung die man bald als Hussen/ Hussiten bezeichnet/ die Kriege der Hussiten haben aber nichts mit Hus vorreformatorischen Lehre zu tun/ nationale Spannungen entladen sich.

Urkunde: "Hanns von Polenczk, voyt czu Lusicz, Folczsch von Torgaw, hawptman zcum Stolpen, und Hermann von Polenz, gesessen zcu Besdaw", verbürgen sich für die Stadt Guben, die dem gestrengen "Cunczen von Sidelicz, gesessin czu Kemmendorff und "Hanse von Libintal czu Gerstorff gesessen" 80 Schock Groschen zurückzuzahlen hat, nämlich 40 Schock nächsten Martinstag übers Jahr und 40 Schock in 2 Jahren im Hause des Bartolomeus Eberhardi zu Görlitz. Haftpflichtig sind folgende Gubener Bürger: "Tycze Palagk, Andres Joden, Benedictus Rychter, Christoffel Kolo, Danyel Ulsch, Frenczel Frangke, Peter Joden" und "Hannus Frangke".
Die 3 Edelleute verpflichten sich "ab wir dorane sumig worden und unser glouber nicht benemen", in die Stadt Guben in ein ehrbar Gasthaus, jeder mit 2 Pferden und 1 Knechte einzureiten und dort Einlager zu leisten. Datum: "Gegeben nach Gotes gebort virczenhundert iar und darnach in dem nuenczenden iare am nesten Donrstage vor Sente Symonis und Judentage etc."

Urkunde: Johann (Hans) von Polenz, Landvogt der Ober- und Niederlausitz, überträgt Peter, Abt des Zisterzienserklosters Dobrilugk, und dem Kloster das Dorf Drochow, das Nikolaus von Köckritz den Mönchen verkauft hatte. Mitbelehnt hat er Peter Richter und Johann Ritter, Bürger in Kirchhain. "gegebin [...] nach Cristi geburt virczhenhundert jor dornach in deme nuwenczhendin jare am dornstag vor Galli"
Urkunde: Hans von Polenz genehmigt bei der Anlegung der Mühle zu Treppendorf bei Lübben, dass dieselbe dem Hospital zu Lübben zinsen soll (sozialer Ausgleich)

1420

Im Januar ist er bei Kaiser Sigismund in Breslau.

Hans von Polenz stellt eine Urkunde für eine Mühle bei Treppendorf aus, er erwirbt das Gut Kreblitz, Kranzius, Spangenberg.

Durch eine Kriegslist gewinnt er dem Kaiser das Schloß Wischrad bei Prag zurück [Kloß, Geschichte der Hussitenkriege]

Urkunde: Abt Lukas von Neuzelle transsumiert der Stadt Guben die Urkunde des Hans von Polenz von 1420 (vgl. Rep. 8 Stadt Guben - Urkunden Nr. 65). Datum: "Geschreben Dinstagk noch Francisci im funfzenhundirsten und im ersten iare."


Urkunde: Abt Lukas von Neuzelle transsumiert der Stadt Guben die Urkunden des Hans von Polenz, des Heinrich Schenck von Landsberg und der Brüder Konrad und Dietrich von Ilow zu Straupitz, alle aus dem Jahre 1420 (vgl. Rep. 8 Stadt Guben - Urkunden Nr. 65 - 67). Datum: "Geschreben Dinstagk noch Francisci im funffczenhundersten und im ersten iaren."

Urkunde: Hans von Polenz ("Polenczk"), "voit czu Lausicz", bekundet, daß er den Zwist zwischen der Stadt Guben und Bartusch von "Weszinburg" auf "Bebirszberge" wegen der Jagd und Holzung in der Gubener Heide mit Hilfe der Räte Herzog Heinrichs: "alde Hansz von Knobilsdorff, Melcher Gorin" und "Heincze Kotwitcz" geschlichtet habe. Bartusch von "Weszinburg", der auf dem Teil der Heide, der zu Guben gehört, gejagt hat, und dessen Leute daselbst Holz geschlagen haben, verspricht die Gubener hinfort nicht mehr zu schädigen. Bei dem Landvogt war auch Kaspar von Dohna ("Donen"). Die Parteien waren an dem Fließ zusammengekommen, das die Gubener als ihre Grenze bezeichnet hatten. Datum: "Gegeben noch Gotis geborth vierczenhundirt iar dornach in dem zcwenczigisten iare" (1420).

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass er "von der macht wegin, die mir entpholen ist von dem allirdurchluchtigisten großmechtigen herren hern Sigemunde", den Brüdern Paul und Johann Schulte, Bürgern der Stadt Luckau, und ihren Erben zu Lehn gegeben habe im Dorf Koßwigk den Richter mit dem vierten Teil des Gerichts, 4 Erbhufen, 3 Gärtner und 1 Luckauische Mark Zins gelegen auf Paul Schultes Erbe zu Luckau, ferner Paul Schulte und seinen Erben 2 Schock und 23 Groschen böhmischer Münze, 15 Scheffel Korn und 6 1/2 Malter Hafer im Dorf Gehren sowie 7 Scheffel Korn und 7 Scheffel Hafer im Dorf Zöllmersdorf jährliche Zinse, ferner auf den genannten Gütern vom Vieh den schmalen Zehnten ("das dar heißet der smale zcehenden"). "Gegeben noch gotes gebort vyrczenhundirt jar dornoch in dem czwenezigistem jare am mitwochen noch dem suntage, alse man singet Judica in der Vasten."

1421

1421 hatte Polenz gewalttätige Auseinandersetzungen, die ihn sehr in Anspruch nahmen mit der Stadt Lübben wegen der Benutzung des Spreewaldes.

Er scheint sich fast das gesamte Jahr bei den kaiserlichen Truppen befunden zu haben.

Sigismund ermahnt den Mkgr. Friedrich v. Brandenburg wegen der vielen Streitpunkte zwischen ihm (Sigmund) u. dem König v. Polen, von der beabsichtigten Vermählung seines Sohnes mit der Erbtochter des polnischen Königs abzustehen. Dieser, wie auch Hrz. Witold v. Litthauen, nehme die böhmischen Ketzer in Schutz. Ad m. d. r. Franciscus prepositus Bolesl.
[Literatur: RI XI,1 n. 4464, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1421-0 ... _5018_4464]

Polenz gelingt ein Bündnis zwischen der Nieder- und Oberlausitz gegen die Hussiten.

Urkunde: Johann (Hans) von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, vergleicht sich mit Johann von Biberstein über den in der Urkunde vom 16. Juni 1421 bezeugten Grenzverlauf (siehe Rep. 37 Herrschaft Beeskow-Storkow - Urkunden Nr. 18 C).
Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz und Münzmeister zu Kuttenberg, bekundet, dass er auf Geheiß Sigismunds, Römischen Königs, Königs von Böhmen, Ungarn und Kroatien, Markgrafen der Lausitz, Paul Richard, Bürger der Stadt Luckau, der nützlichen Dienste wegen, die er dem König geleistet, sowie seinen Söhnen und Töchtern zu eigen gegeben habe …. Wer das Dorf in Zukunft haben wird, soll auch das Stück Acker haben, das in derselben Feldmark liegt und jährlich "gein Lobbin uff das sloß czinßet" 1 Groschen und 2 Hühner. "gegeben uff dem berge zcu Kuttin nach gotes gebort vyrczenhundert jar darnach in dem eynundczwanczigisten jare am suntage, alse man synget Exurge."

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz und Münzmeister zu Kuttenberg, bekundet, dass er auf Geheiß Sigismunds, Römischen Königs, Königs von Böhmen, Ungarn und Kroatien, Markgrafen der Lausitz, Paul Richard, Bürger der Stadt Luckau, der nützlichen Dienste wegen, die er dem König geleistet, sowie seinen Söhnen und Töchtern zu eigen gegeben habe "das stücke heidelandis, das do gelegen ist an der veltmarke sienes dorfis der Grossin Lubolcz [Groß Lubolz] und das sich anhebit bie der buchen, dem malbome, und an dem Lubbenisschin walde lengist abe hin geit bis an den weg, den die von der selben Lubolcz in den selben walt varen, das [...] Paulinus adir sine erben das selbe heideland bis an den walt, alse verre man das mit dem phluge gewynnen kan, zcu acker machen mogen, wenne sy wollen, und den nutczin und gebruchin an allem nutcze und yn allir maße, alse yn das beqweme duncket, adir mogin das selbe heideland ußthun yren geburen doselbist zcur Lubolcz uff jerlichen czins". Wer das Dorf in Zukunft haben wird, soll auch das Stück Acker haben, das in derselben Feldmark liegt und jährlich "gein Lobbin uff das sloß czinßet" 1 Groschen und 2 Hühner. "gegeben uff dem berge zcu Kuttin nach gotes gebort vyrczenhundert jar darnach in dem eynundczwanczigisten jare am suntage, alse man synget Exurge."



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Christian neu in SFB
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Re: Senftenberg, Stadtgründung, Daten und Fakten

Beitragvon Christian neu in SFB » Di 21. Jan 2025, 12:49


1422

Der Landvogt befand sich beim Heer des Kaisers, der sich bekanntlich lange vergeblich bemühte, die Residenzstadt Prag einzunehmen.

Zu dieser Zeit mangelte es dem damaligen Landesherren der Niederlausitz, dem späteren Kaiser Sigismund, insbesondere wegen der Hussitenkriege an Geld, so dass er 1422 die Lausitz an den wohlhabenden Landvogt Hans von Polenz für ein Darlehen von 7854 Schock [andere Quellen- Paulitzchronik, sagen 7859 Schock] Böhmische Groschen verpfändete.

Hans von Polenz war nicht so mächtig, wie der Markgraf von Mähren und als bloßer Privatmann [deshalb: „lieber Getreuen und Heimlicher“], außer Stande sein Ansehen, hauptsächlich in dieser unruhigen Zeit, gleich einem wirklichen Regenten geltend zu machen, weshalb er auch in der Wirklichkeit nichts mehr, als der Nutznießer der unmittelbar landesherrlichen Güter war.
In keinem Teil des Lehnbriefes wird außer seiner Stellung als „Landvogt zu Lusitz“ einer Eigenschaft als „Afterslehnsherrn“ gedacht.
Seine Autorität stützte er vornehmlich auf die landvogteiliche Würde, die er in der Niederlausitz bekleidete, und das er den Titel eines Landvogts daher auch fortwährend behielt.
[man vergleiche hierzu Ledeburs Aufsatz, Archiv f. Geschichtskunde Preuss. Staatsarchiv 5.p.11][Versuch NL, S.92]

Die Kunde gelangte folgendermaßen nach der Lausitz:

“Der Kaiser verpfändet sein Fürstenthum zu Lausitzi für obige Summe an Hans von Polenz und dessen Erben, dergestalt, dass die Verpfändung auch auf andere übertragen, versetzt und abgetreten werden könne, ausgenommen jedoch Fürsten und geistliche Leute“. [Vertrag kam auf dem Reichstag zu Nürnberg zustande].
Zwei Urkunden aus 1422 und 1424 in Luckau über die Verpfändung der Niederlausitz an Hans von Polenz.
Endlich wird „jeglichen Mannen, Landsleuten, Rittern, Knechten, Bürgermeistern, Räthen und Gemeinschaften der Städte und allen Untertanen und Getreuen geboten: dem ehegenannten Hans von Polenz gehorsam zu sein, und ihm alle Zinsen, Zölle, Nutze und Gefälle, wovon die sind, folgen zu lassen“.

Hans von Polenz wird von seiner Stellung als Vogt der Niederlausitz zum Besitzer der landesherrlichen Revenüen.
So befand sich die Niederlausitz wieder in fremden Händen, und sogar in den Händen einer Privatperson die sich bei der Regierung des Landes nur ihrer amtlichen Auctoritaet, als eines königlichen Landvogts hatte bedienen können.
In dieser Zeit hatte Polenz zeitweise auch die Verweserschaft der Oberlausitzer Landvogtei inne.

Polenz schmiedet Schutzbündnis gegen die Hussiten.
Nur Peter, Abt von Dobrilugk, Heinrich Schenk zu Landsberg und die Stadt Luckau beteiligen sich nicht an dem Bündnis.
Kaiser Sigismund wusste den Erzbischof Günther von Magdeburg zu bestimmen sich dem Schutz der Niederlausitz anzuschließen.

Ein hussitischer Heerhaufen liegt vor Calau. Wend von Ileburg und Hans von Polenz werden vom Kaiser ermächtigt Erhebungsregister in der Niederlausitz zu erstellen.
Karl IV. Nachfolger sorgten schlecht für das Wohl der Niederlausitz. Kaiser Sigismund hatte insbesondere den Grimm der Gubener erregt, weil er, entgegen der Zusagen seiner Vörgänger, die Stadt an Hans von Polenz verkaufte [Worbs invent. dipl. N.687].

Polenz war kein Reichsfürst, sondern ein ganz gewöhnlicher Edelmann der erst durch eigene Ungeschicklichkeit die Hussiten erbittert hatte, dann aber deren Wüthen zu steuern weder wußte noch vermochte. Guben war von 1429 bis 1431 von den Hussiten besetzt.[ Neues Lausitzisches Magazin - Band 34 - Seite 436]

Gegen Ende des Jahres unterzeichnet Polenz für die Niederlausitz ein vom Kaiser gefordertes Bündnis mit Schlesien, der Oberlausitz und dem Deutschen Orden in Preußen, dass, wegen der polnischen Unterstützung für die Hussiten, gegen Polen gerichtet war.
Ende des Jahres, um die Weihnacht, ist er wieder in Budissin danach sofort nach Schlesien.

Die Rathmannen der Stadt Herzberg bekunden, dass sie auf Bitten der Rathmannen der Stadt Luckau die Urkunde König Sigismunds vom 6. September 1422 [ Lehmann: Urkunden des Luckauer Stadtarchivs, S. 74f. Nr. 120] transsumiert haben, durch die dieser Johann von Polenz, Landvogt der Lausitz, die Lausitz für 7.859 Schock Groschen verpfändet hat. "gegebin zeu Herczeberg nach gotes gebort vierczenhundert jar und in dem achtunddrisigstin jaren den montag nach sente Mertins tage."

1423

Polenz gibt den Juden von Luckau einen fünfjährigen Schutzbrief für sicheres Geleit für ihre Waren. Im Gegenzug muss die Stadt Luckau dem Kaiser die dreifache Menge Steuern zahlen.
Hans von Polenz gelingt es die Streitigkeiten mit der Oberlausitz beizulegen. Anschließend begibt er sich mit dem König nach Ungarn.

Hans von Polenz als Landvogt zu Budissin und Görlitz 1423 und sein Geschlecht sind in der Lausitzer Geschichte als meist sehr strenge Herren bekannt [Sachsen-Chronik für Vergangenheit und Gegenwart, Seite 192]

Das Darlehen welches Hans von Polenz dem Kaiser Sigismund gewährt hat, nötigt Polenz jetzt aber selbst ein Darlehen von 950 Schock Groschen beim Kurfürsten von Brandenburg gegen die Verpfändung von Senftenberg aufzunehmen.

Es war nicht unüblich, dass sich die Landesherren an ihre reichen Untertanen wegen eines Darlehens wandten. Für diese war es dann aber eher eine Pflicht das geforderte Darlehen zu gewähren, selbst auf die Gefahr hin sich selbst deshalb bei anderen wieder verschulden zu müssen.

Urkunde:
Hanns von Polenz Vogt zu Lausitz Schuldbrief an Churfürst Friedrich.
Polenz verpfändet Senftenberg für 950 Schock.

Ich Hanns von Polenzk voyt zu lusitz Ich föltfche von torgaw zu Satan gesessen und Ich Herman von Polentzk zu Peßaw gesessen, bekennen öffentlich mit diesem Briffe mit uns gesampte hant fur uns und alle unser erben rc. das wir dem Jrlochtigen und hochgeboren Fürsten und Heren Heren Fridrichen Marggraven zu brandenburg rc. und allen seinen erben und zu getreuer Hant Hassen von Bredaw Rittere, Hannsen von Sparneck Ritter Caspar von Waldenfels Otto von Slywen pauls Muringk und Conrat Libichawe, rechter redlicher schulten schuldig worden sind und gelten füllen und wollen 900 und 50 schock guter böhmischer groschen, der sie uns von besunder gnaden wegen gen dein hochgeboren Fürsten und Heren Heren Fridrich hertzogen zu Sachßen rc. enthüben und mit iren quittbrif ledig und loß gemacht haben, die obgeschriben 900 und 50 schock guter behmischer groschen gereden und geloben wir fur uns und alle unser erben by guten waren trewen an eydes stat dem obgenant unserm gnedigen h. sinen erben und getrew Handen, gütlich und unverzogenlich wider zu richten und zu betzalen, von deme nechstkomen- den sank aposiehles tag über ein gantzes Iar, In welches irer Glosse oder Stete eine sie wollen on allen iren schaden, iren siichten Worten darumb zu gelawen on notrecht und on alles geverde, darumb und dofur zu me- rer sicherheit, haben wir fur uns und alle unser erben, dem obgenant unser gnedigen Heren allen seinen erben und getrew hendenn, unser Sloß Senftenberg mit allen und iglichen feinen zugehorungen gantz nichts außgenommen, eingeben und in darauf gchuldt und gelobet auf rechten alten floß gelauben mit hant und mit munde und mit guten trewen an eides siat fur uns und alle unser erben, mit sulcher unterscheiden, ob wir oder unßer erben den obgenant unseren gnedigen Heren sein erben oder getrewhenden der obgeschriben sume groschen auf die obgenante Früste nicht volkumelich bezalten, so sollen sie, die nechsien und ersten schuldiger zu dem gute unserm Sloße Senftenberg mit allen feinen zugehorunge und zu ander unßer habe sein, das wir In dann nach der obgenante friste zu stund an abtreten, und Im feinen erben oder getrew henden, dasselbe unser Sloß mit seinen zugehorungen eingeben und einantwurten fußen, sunder allen vertzog, das dann der egnte um ser gnediger Here sein erben oder getrew henden, mit allen und iglichen des guten Sloßes Senftenberg zugchorunge inne haben, nützen, nyeßen, oder das umb die obgeschriben Sume 900 und 50 schock guter behmischer groschen und was sie des schaden genomen oder koste oder zerung Vorauf getan und gelegt hetten vorkümern oder vorsetzen mügen, weme sie wollen außgenome unseren Heren von Meissen, von uns allen unsern erben und sünst allermeniglichen ungehindert und on emsprechenlichen on arg und on alles geverde und wenne sie das egnte unser Sloß Senftenberg also versatzten oder verkümerten umb die obgeschriben sume groschen, der sol sich einer loßung gen uns und unser erben verschreiben, also das uns dasselbe unser Sloß Senftenberg umb die obgeschriben Sume groschen wider zu loßen lverde, sunder arg, wer auch sache, das wir oder unser erben dem obgenant unsern gnedigen Heren seinen erben oder getrewhenden, die obgeschriben sume groschen auf die obgenante Friste nicht volkomelich bezalten oder das In das obgnte unser Sloß Senftenberg mit alle seine zugehorunge von uns oder unsern Erben nicht eingeben noch eingeantwort würde, sunder das verbrechen und In nicht inhalten, So hat der gnte unser gnediger Here, sein erben oder getrewhenden gut macht und gewalt und darzu alle die, die In das beylegen und heissen, uns und alle unser erben darumb zu manen zu beclagen und zu schelten, und auch darzu ob sulche manung clage scheltung nicht Helffen ivolt uns aufzuhakten, anzugreiffen, zu notigen und zu pfenden an unser selbes leiben, an allen unsern Lüwten und gütern, wo und wie sie das bekumen mügen und In aller füglichste ist, von uns und meniglich ungehindert u. s. w. Geben des Sontags nach sant Barthelomei tag

Diese Urf. bezieht sich auf den Verzicht von Chm-sachsen. S. Hora Fridr, beülicos. p, 880.

„Wir Bürgermeister und Rathsleute zu Senftenberg“. Mit diesen Worten wurde zum ersten Mal eine Urkunde vom 9. November 1423 unterzeichnet.

Die Ratsleute wählten damals einen Bürgermeister aus ihren Reihen und der Erwählte nahm von seinem Vorgänger das Stadtsiegel und die Schlüssel in Empfang. Deren Gehalt war damals so gering, dass sie es durch diverse Nebeneinkünfte & Vergünstigungen aufbessern mussten: Jeder Branntweinbrenner musste ihm ein Schwein mästen, für den Schmaus bei der Ratswahl wurden ihm 10 Taler gewährt, den Bierbrauern beim Pfannengeld und dem Viehhirten zum Lohn hatte er nur die Hälfte zu zahlen. Auch die weiteren sechs Rathsmänner machten davon Gebrauch.

Da sie nicht mit einem bestimmten Gehalt ausgestattet wurden, hatten sie Anspruch auf gewisse Gebühren, Strafgelder oder Anrechte, auf Teilnahme an Festessen, die auf Kosten der Stadtkasse ausgerichtet wurden. Pfannengeld und Hirtenlohn wurden auch bei ihnen halbiert. Ihr größtes Plus: sie wurden auf Lebenszeit gewählt und hatten somit fast ausgesorgt.

1424

Die Gefahr der Hussiten wird wieder dringender. Beratungen in Senftenberg. Bündnis mit dem Markgrafen Wilhelm von Meißen und dem Kurfürsten Friedrich dem Streitbaren. Danach begibt sich Polenz nach Dresden und dann sofort nach Breslau um die Schlesier auch für das Bündnis zu gewinnen. Indes wackelt die Zusage der Oberlausitzer plötzlich wieder.

Hans von Polenz (Polencz), Vogt zu Lausitz stellt am 09. März 1424 einen Schuldbrief für Landgraf Wilhelm II. in Thüringen über 200 Schock Meißener Groschen aus.- Bürgen: Jan von Schönfeld zu Naunhof (Nuwenhof) [w. Radeburg], Hans von Köckritz, Ritter, zu Dobra (Dobir).

Polenz verheiratet eine nicht namentlich genannte Tochter in Senftenberg. Der Rath von Cottbus schickt Geschenke.
In einer Urkunde nennt sich Hans von Polens jetzt auch Verweser der Oberlausitz.

1425

konnte Hans von Polenz das Oberlausitzer Städtchen Königsbrück erwerben, das von Georg von Waldau veräußert wurde. Ebenfalls von ihm erstand Hans von Polenz den "Hof Sallgast"
Der Landvogt hält einen „Tag von Hoyerswerda“ ab. Vertreten sind der Sechsstädtebund.

Kaiser Sigismund beginnt Unterhandlungen mit Herzog Friedrich von Sachsen und Albrecht von Österreich wegen eines Schutzbündnisses. Auch Hans von Polenz nimmt teil. Das Bündnis kommt im Juli zustande.
Die Oberlausitzer verklagen Polenz wieder beim Kaiser. Sigismund beschließt Albrecht von Colditz als Vogt der Oberlausitz zu ernennen.
Mitte des Jahres ist Polenz wieder bei Sigismund in Ungarn. Im September abermals.

1426

Schlacht bei Außig gegen die Hussiten (im Nordtschechischen kurz vor der Grenze zu Sachsen). Es gab Tausende Tote Kombattanten (den Begriff Soldaten gab es damals noch nicht, man sprach von Rittern und Gewappneten, oder von Glefen und Fußvolk).

Die Schlacht endete mit einer vollständigen deutschen Niederlage.
Eine Vermutung ist, dass Hans von Polenz nicht an der Schlacht teilnahm, sondern zu der Zeit beim Kaiser in Nürnberg war.

1427

Wieder gibt es Unruhen in der Niederlausitz durch Wegelagerung und Plackerei besonders durch Rabiel von Bornsdorf und die Anhaltinischen.
Die Oberlausitzer nehmen nun Polenz selbst zu ihrem Verweser der Sechslande gegen die Ketzer.
Polenz schließt Bündnisse und festigt Verteidigungsmaßnahmen gegen die Hussiten.
Im Oktober ist er in Zittau im Dezember in Dresden.

1428

Um das Hussitenheer, das aus Anhängern des 1415, trotz eines Geleitbriefes des Königs Sigismund, wortbrüchig auf dem Scheiterhaufen verbrannten Rektors der Prager Universität, Jan Hus, bestand, abzuwehren, hatten der Landvogt Hans von Polenz und der kaiserliche Rat Wend von Ileburg eine Heberolle geplant, um den sogenannten „gemeinen Pfennig“ einzusammeln, der schließlich als „Ketzergeld“ oder „Ketzersteuer“ bezeichnet wurde.

Am 4. Januar stirbt Friedrich IV. der Streitbare (der Ältere) Fürst aus dem Hause Wettin, eit 1381 Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen. Mit ihm ging die Kurfürstenwürde von den Askaniern auf die Wettiner über.

Während der Hussitenkriege brachte Hans von Polenz ein Bündnis des Adels und der Städte beider Lausitzen zustande und leitete die Verteidigung der beiden Länder.
Im November brachen die Hussiten wirklich wieder in die Oberlausitz ein, bedrohten Görlitz und zogen gegen Löbau
Am 11. Oder 16. November 1428 konnte er bei Cratzau ein hussitisches Heer auf dem Rückzug nach Böhmen verfolgen und mit zugezogenen Ersatztruppen siegreich schlagen.

[Literatur: Eberhard Windeck: Das Buch von Kaiser Sigismund (Handschrift bei Sotheby's 7.7.2009, siehe http://www.handschriftencensus.de/9134), folio 140r, the battle of Kratzau, with Hans von Polenz (the captain of the Silesian army) and his forces overwhelming those of the Hussites and their armoured carriages in a bloody battle (11 November 1429]
Aus diesem und dem vorhergehenden Jahr findet sich nur wenig über Niederlausitzische Angelegenheiten. Von ihm ausgestellte Urkunden betreffen nur ganz gewöhnliche Belehnungen.

Im Dezember ist er zu Lübben, wo ihn die Oberlausitzer auffordern nach Görlitz zu kommen einen Streit zwischen Gottsche Schaff vom Greifenstein und Land und den Städten der Oberlausitz zu schlichten. Es glückt und er begibt sich gegen Weihnachten nach Bischofswerda. Hier gibt es Beratungen mit den Räten des Herzogs von Sachsen, dem Bischof von Meißen und den Abgeordneten der Sechslande und Sechsstädte zur Verteidigung gegen die Hussiten.

1429

Wegen seiner wiederholten Auslandsreisen ernannte Hans von Polenz einen „Nebenlandvogt“ (undirvoit czu Lusicz), Erich von Haselbach, der als sein Stellvertreter fungierte.
„Obschon der Landvogt Hans von Polenz alles aufbot, den Hussiten Widerstand zu leisten, so drangen diese doch in die Niederlausitz ein und eroberten am 12. Oktober 1429 die Stadt Guben. Ihr Anführer Molesko (oder Mieslaske) forderte die Stadt sogleich zur Uebergabe auf.
Im selben Jahr überfielen sie das Kloster Neuzell gewaltsam und blutdürstig. Die sämtlichen Geistlichen, unter denen sich auch der Abt Petrus befand, wurden von den Hussiten auf das grausamste verstümmelt und ermordet.

Hans von Polenz scheint sich zu der Zeit in Sachsen befunden zu haben, denn unser Schutzherr hatte sich auch mit den Sachsen verbündet, er trat sogar in den Kriegsdienst für Friedrich den Sanftmüthigen ein. So war er bei dem plötzlichen Überfall außer Landes.

1430

Um sein Land zu rächen, griff Polenz die Hussiten zwischen Wurzen und Döbel an, wurde aber geschlagen und beklagte 400 Gefallene und an Gefangenen 150 Mann.

Urkunde: Hans v. Polenz Nachricht an Kaiser Sigismund von dem Verfahren der Hussiten in Meissen, Voigtland u. Franken, will zu dem nach Nürnberg auf März 19 verabredeten Reichstag selbst kommen, verlangt allgemeines Aufgebot der Kriegstüchtigen zum Hussitenzug, der in Nürnberg beschlossen werden soll. KU. w. v. an Strassburg.
Im Jahre 1430, als Hans Schwerdtfeger Bürgermeister in Budissin war, zogen die Hussiten vor die Stadt und verwüsteten ringsherum das Landgebiet. Da bat der Landvogt Hans von Polenz den Herzog von Meißen um Hilfe. Dieser sandte 12000 geharnischte Ritter. Fünf Tage lang lagen diese gemeinsam mit den Budissinern und dem Tross des Landvogtes vor der Stadt den Hussiten gegenüber, die keinen Angriff wagten. Da zogen in nächtlicher Stille die Meißner heimlich ab, worauf die Hussiten zum Angriff vorgingen und die unbeschützte Stadt bestürmten.

Kloster Dobrilugk wird 1430 (oder 1431) von den Hussiten geplündert, auch Lübbenau Polenz ist bei Oschatz beim Heer. Er beklagt die Mangelhaftigkeit des gegenseitigen Beistandes und der Bündnishilfe.

Urkunde: Die Ratmannen der Stadt Calau transsumieren auf Bitten der Ratmannen der Stadt Luckau folgende Urkunde Johanns von Polenz, Landvogts der Niederlausitz, vom 15. Dezember 1430: "Hanns von Polenczk, voit zcu Lusicz", bekundet, dass er sich mit "dem rathe, gewerken und gemeynden" der Stadt Luckau wegen der 1.005 Schock, die sie ihm zu einem jährlichen Zins von 10 Schock einst geliehen haben, geeinigt habe in der Weise, das sie "eyn swygen daran thun als von diessim hutigin tage obir czwe jar". Diese Zeit über sollen sie das Geld mit den Renten, die sie von seinetwegen in der Stadt nehmen, verzinsen, soweit diese reichen; was fehlt, will er ihnen bezahlen. Verkauft er in dieser Zeit Finsterwalde oder Königsbrück oder erwirbt sonst Geld, will er ihnen 600 Schock bezahlen und zwar diese Summe bestimmt nach zwei Jahren, auch wenn er nicht verkauft. Geleit und Renten der Stadt sollen sie für die 405 Schock, die er ihnen dann noch schuldig ist, behalten. "Und wen sie sulch gelt ußgehebin, so sollen sie mir das gleite wider antwerten und ouch wider laßin folgin und hebin dy orbeithe [Urbede] uff irme rathuße mitsampt dem munczengelde, geleite und jodinzcinser, so ich dy zcu myme ampte vormalß gehabit habe". Zum Pfand lässt er ihnen den Majestätsbrief, durch den ihm das Land Lausitz verschrieben ist, bis er ihnen Schuldsumme und Zinsen gänzlich bezahlt habe. Dann sollen sie ihn zurückgeben, "er ginge denne abe von vorterpniß der stat von den ketczern, do got vor sie". Bezahle er ihnen in den zwei Jahren die 600 Schock nicht und ließe sie die übrigen 405 Schock nicht an den "orbeithin, geleite und jerlichin zcinßern" nehmen, so sind sie berechtigt, ihn darum zu mahnen, bis sie durch ihn oder seine Erben die Summe erhalten haben. "gegebin . zcu Lubbin nach gotes gebort vierczenhundirt jar und in dem driessigisten jare des frytages nach sendt Lucien tage." "gegebin und geschrebin . zcu Calow noch gotes gebort vierczenhundirt jar und dornoch in dem newenunddriesigisten jare den montag noch Circumcisionis domini etc."

1431

Etliche Verkaufsurkunden bezeugen seine Anwesenheit in Senftenberg.

Im selben Jahr zerstören die Hussiten das Senftenberger Schloss, „können aber die Stadt nicht einnehmen“. War Polenz bei dem Angriff in der Stadt? Haben seine Geldzahlungen an die Hussiten die Stadt vor der Zerstörung bewahrt, aber warum wurden Stadt und Schloss dennoch angegriffen? [Inventar der Bau- und Kunst-Denkmäler in der Provinz ... - Seite 706, Friedrich Rudolf Bergau · 2021]

Bei diesem Überfall sind die meisten Urkunden von Senftenberg zerstört worden.

Urkunde: Sigismund, römisch-deutscher König und König von Böhmen, fordert Johann von Polenz, Landvogt der Ober- und Niederlausitz, Ritterschaft und Mannschaft des Landes Lausitz sowie Mannen und Städte des Landes der Sechsstädte auf, das Zisterzienserkloster Dobrilugk gegen Schädigungen und Anfeindungen zu schützen, indem er auf die Klagen hinweist, die Abt Jakob vorgebracht habe. Außerdem werden Regeln zur Zahlung der Hussitensteuer getroffen. "geben zu Nuremberg nach Crists geburt M CCCCXXXI am nechsten donerstag vor dem suntag Misericordia Domini, unser riche des Hungrischen etc. in dem XLV., des Romischen in dem XXI. und des Behemischen in dem eylefften jaren" (1431).

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass er den Streit zwischen Bürgermeister, Ratmannen, Gewerken und Gemeinheiten der Stadt Luckau einerseits und Matthias Eberhard mit seinen Brüdern, Paul Richard, Nikolaus Beichow, den Brüdern Paul und Nikolaus Moller, Erasmus Klewitz, seinen Brüdern und ihren Schwägern, andrerseits wegen der Dörfer Reichwalde, Freiwalde, Schönwalde, Lubolz, Niewitz und Duben, die der Rat vor Zeiten den vorgenannten Leuten verkauft hat, in der Weise geschieden habe, "das der stad brive, dy obir die gutere gegebin sind, in fuller macht bliebin sollin, unde dy die gutere ine habin unde ir erbin sullin der gebruchin mit iren zcugehorungen unde vryheitin, so dy brive uszwiesin, ungehindert vor idermenniglich also lange, in welchin jare unde zcu welchin zcietin des jares der rad zcu Lugkow dy dorfere alle adir yglichs besundern widerkoufen wollin vor sulche summe geldis, do sy umbe vorkouft synt [...], das mogin sie thun, unde welchin sy denne also beczalin der summen geldis mit den vorsessin zcinszen nach der zciet des jares, alse der widerkouf geschiet, der sal in dy guter denne wider endruhmen unde abetretin in allir masze, als her dy besessin unde gehabt hod uszgenomen Paulinus Richarde, was her czu der Lubolcz jerlicher zcinsze unde renthen berechin magk, do sullin sie im adir synen erbin ye vor das schogk geldis czwelftehalb schogk Bemisscher grosschin gebin unde beczalin mit den vorsessen zcinszen noch der jarczal, so vor berurt ist, unde sulche beczalunge sal ydermanne zcu Lugkow gescheyn mit gereitem gutin Behmischin gelde, do man wol mit gewern magk [...]. Unde hette enich gebuer der vorgnantin dorfere geradet uff der stad welden, der sal das nach redlicheid vorbessern, unde weme der rad von den egnanten gebuern umbe bruche in schulden habin, dy sullin ire herren zcu rechte bestellin und das obir sie darumbe helfen adir zcu iren gutern, welchir undir den vom rechten aberunstigk wurde". Die Genannten geloben der Stadt, diesen Schied zu halten und haben deshalb den Vogt gebeten, sein Siegel an diesen Brief zu hängen. "noch gotis geborth vierczehnhundert unde in dem eynundedriesigstin jaren des montagis noch sendt Symon und Judin tage der heiligin czwelfbatin."

Der Kirche zu Sallgast schenkt Hans von Polenz das Dorf Zirchel.

1432

So wie zuvor schon andere Adlige, begibt sich Hans von Polenz zu den Anführern der Hussiten in einem Lager in der Oberlausitz und handelt 1432 einen zweijährigen Frieden für seine Besitzungen „und das ganze Land Lusitz“ gen die Zahlung von viel Geld aus.
Darin verpflichteten sie sich, die Güter von Hans von Polenz und die Lausitz zu verschonen.

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass er auf Bitten Bartholomäus Schortows diesen und mit ihm zu gesamter Hand Johann "Witsiwer", Bürger der Stadt Luckau, mit folgenden Gütern, die von seinem Vater Didold Schortow an ihn gekommen, belehnt habe, mit 5 Schock im Dorf Waltersdorf, 40 Groschen im Dorf Gießmannsdorf ("Gyseberehstorff") erblich und mit 3 Schock im Dorf Kasel auf Wiederkauf. "Und doran sal en nicht hinderlich seyn gesunderte rouche noch teylunge der czinßir adder deß getreides mit den scheffeln, sunder von eyme uf den andern fallin sal, alß digke des not geschit von todes wegin, alß gesampter guter recht ist." "Gegebin noch gotes geburd firczenhundert jar und dornoch in deme zcweundirisigistin jare am dinstage noch Palmarum." (1432)

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, verschreibt auf Wiederkauf "den ersamen priestern, dy singen und halden werdin die gecziete der tage von unser lieben Frauwen ewiglichen in der capellen, dy ydczund darczu gebaüwet wirdet" an der Pfarrkirche St. Marien und St. Nikolai zu Luckau, den Richter des Dorfes Groß Radden mit drei anderen Hüfnern, die ihm Johann Richter, Bürger der Stadt Luckau, aufgelassen hat und die diesem jährlich Zins geleistet haben, und außerdem dem Präcentor (Kantor) unter ihnen für seine Person noch vier Hüfner im Dorf Wildau, die jährlich 1 Schock Hühner, 1 Schock Eier, 1 1/2 Viertel Mohn, "etzwas mynre", 4 1/2 Bündel Flachs und den schmalen Zehnten zinsen. Die Priester sollen diese Güter ungehindert gebrauchen bis sie von Johann Richter und Paul Richard und "iren erbin ader von der herschafft adir eren voyten wiedergekouft werdin, yo das schogk geldis vor" 15 Schock böhmische Groschen "genge und gebe beczalit werden uff send Michels tagk, so sollin dy priester [...] die guter wieder endreumen und vorlaßin und das geld wieder an zcinßer legin, so daß die ewiglichen bie dem gotisdinste sollin bliebin und dovon nicht emphremdet werden". "gegebin nach gotis geborth vierczehenhundert und in dem czweyunddryessigistin jaren des montagis nach dem suntage Vocem Jocunditatis." (1432)

„Es trat für die Niederlausitz einige Ruhe ein, der sie sehr bedurfte“ Neumann, Versuch einer Geschichte der Niederlausitz, T. 2, 1833, S. 78)
Hans von Polenz hält sich wieder viel in Senftenberg, oder zu Geschäften in Lübben auf. Ullrich von Biberstein bemächtigt sich seines Gutes Radmeritz (wie die Sache ausging, keine Nachricht)

1433

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass er Paul Richard, Bürger der Stadt Luckau, und seinen Erben 9 Malter Getreide, "halb korn und halb hafern", und 16 1/2 Groschen Zins mit den diesen entrichtenden Gütern im Dorf Zaacko, die vormals die Priester Johann und Thimo Ihlow zu Lehen gehabt haben, zu Lehen gegeben und auf Bitten Paul Richards weiterhin diese Einkünfte und dazu eine halbe Wassermühle im Dorf Gehren ("bie dem cruge") mit 4 Maltern Korn, die auch Paul Richards Lehen sind, auf Wiederkauf der neuerrichteten Kapelle an der Pfarrkirche St. Marien und St. Nikolai zu Luckau und den sechs Priestern, "die tegelich dorinne die geczyte von unser liebin frauwen fulbrengin", verschrieben habe. "gegebin . nach gotis geborth vierczehenhundirt unde in dem dryunddryessigistin jaren des dinstagis an der heiligin Dryer Konige taghe." (1433)

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass vor ihm Erasmus "Clewiß" für sich und seinen Bruder Johann 3 Schillinge Groschen und 3 Groschen 7 Heller, je 14 Scheffel Korn und Hafer, Nikolaus Beichow 13 1/2 Groschen Zins und je 10 Scheffel Korn und Hafer im Dorf Zaacko und Johann und Freedrich Hut mit ihrer Mutter Margarethe, "der liepgedinge is ist", im Dorf Groß Radden 1 Schock und 22 Groschen und je 3 Malter Korn und Hafer, im Dorf Cahnsdorf 24 Groschen und 6 Groschen "in der kotengassen vor der stad Lugkow" Paul Richard, Bürger der Stadt Luckau, aufgelassen haben und er, der Landvogt, diesen mit diesen Zinsen belehnt und sie nebst 12 Scheffel Korn und 18 Scheffel Hafer, die Paul Richard früher im Dorf Zaacko gehabt, auf Bitten und wegen seiner getreuen Dienste verschrieben und zugelegt habe der Kapelle an der Pfarrkirche St. Marien und St. Nikolai zu Luckau und den Priestern, die dort die "lobessenge der gecziite" unser lieben Frauen täglich mit Gesang verrichten. "Wenne abir [...] Paulinus Rychard ader an wem die guter nach sieme thode von rechte kommen mogin, die widerkoufin in welchem jare und zcu welchir zciit des jaris, yo das schogk geldis vor vierczehen schogk Behemischer groschin, und den vorgnantin priestern und vorstehern der capellen sulche summe geldis beczalit habin in der stad zcu Luckow mit gutem Behmisschen groschin, den sullin sie denne der guter wieder endrumen und abtreten, doch also, das en der zcins und phlegin volgin sullin, so verre dy nach der jarczal sint vorsessin, und ouch das dy priester das gelt wider sullin anlegin und ander guter koufin und das so bestellin, das sulch geld und guter ewiglichin bie der capellen sollin bliebin." "gegeben nach gotis geborth vierczehenhundert und in dem dryunddryessigistin jaren am achten tage unsers herren uffarth."

1434

Ende Mai 1434 veränderte sich die Lage im Osten erheblich, die politische Verbindung der Hussiten mit den Polen war nicht mehr zu befürchten.

Als letztes Gefecht der Hussitenkriege gilt zumeist die Schlacht bei Brüx am 23. September 1434 (Nordböhmen), wobei die inzwischen mit den Polen verbündeten Hussiten eine schwere Niederlage gegen Kaiser Sigismund, Friedrich II. und Heinrich von Schwarzburg erlitten.

Nach der Schlacht bei Böhmischbrod, am 30. Mai 1434, vergaßen die Hussiten das Wiederkommen.

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass sich Johann "Wytsiwer" und Bartholomäus Schortow, die vor ihn gekommen, um die 4 1/2 Schock Geld aus dem Dorf Waltersdorf und 40 Groschen aus dem Dorf Gießmannsdorf ("Gysebrechstorff"), die sie zu gesamten Lehn bisher gehabt haben, geeinigt haben in der Weise, dass Schortow die Leute, die solche Zinsen tun, aus ihrer Pflicht entlassen und sie an "Wytsiwer" gewiesen habe, und belehnt "Wytsiwer" und seine Erben auf sein Bitten mit diesen Gütern. "g[e]geben nach gotes geborth virczenhundert jar danach in dem XXXIIIIe jare am frytage nach des heyligen Lichenams tage etc." (1434)

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, teilt Kaiser Sigismund den Wortlaut der im Jahre 1371 abgegebenen urkundlichen Erklärungen Bothos von lleburg (vom 12. Juni 1371) und der Städte Sorau, Sprottau, Sagan, Cottbus (vom 24. Mai 1371) und Forst über den Gang der Salzstraße mit, dass nämlich, wie es z. B. in der Cottbuser Erklärung heißt, "alle salczwahne [Salzwagen] unde ander wahne allirleye unde alle, die do zcihen wolden van uns kein Luckow, das die geczogen haben von uns kein Vetczaw" (Vetschau), "von Vetczaw uff Thornow unde von Thornow kein Lugkow ungehindert unde unbetwungen, sint das wir ye gedengken konnen", wie es in der Saganer Erklärung heißt: "nicht kein Calow [Calau] zcu". "gegeben . nach gatis gebort vierczehnhundirt unde in deine vierunddriesigsten jaren des donrestages nehst nach Phingisten."

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, verschreibt Bartholomäus Giseler, Prediger zu Lübben, und Paul Richard, Bürger der Stadt Luckau, als Treuhänder der Kapelle Unser Lieben Frauen an der Pfarrkirche St. Marien und St. Nikolai zu Luckau für 50 Schock böhmischer Groschen, die sie an "Apacze von Czerticz" zu Groß Lübbenau gezahlt haben zu einer Stiftung in dieser Kapelle, 5 Schock Groschen jährlicher Hebungen vom Zoll zu Lübben "deme precentori [Kantor] und den pristern, die in der vorgnanten capellen das gotsdinst in die ere Unser Lieben Frauen tegelich fulgrengen", bis zu deren Wiedereinlösung mit 50 Schock. "geg[e]ben . nach gots gebort vierczehnhundirt und in deme vier und drysichsten jaren am montage nach des Nuwen jares tage."

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass er auf Bitten Paul Richards, des Stifters des Gottesdienstes "der lobesenge der geczeyte von unser libin frauen" in der Kapelle, die an der Pfarrkirche St. Marien und St. Nikolai zu Luckau angebaut ist, den mit diesem Gottesdienst beauftragten Priestern, da sie von den ihnen übereigneten Gütern "ere folle leipnarunge nicht mogen gehabin", folgende Güter und Zinse hinzugefügt und übereignet habe: das Gericht und 6 Schock Geld im Dorf Groß Radden, 4 Schock Geld mit dem Gericht im Dorf Zaacko, das Gericht, 4 Schock Geld und 12 Groschen im Dorf Wierigsdorf, "allis an getreide und an gelde jerlichir renten und czinser", ferner dem Präcentor (Kantor) besonders zu seinem Amt je 2 1/2 Malter Korn und Hafer im Dorf Zaacko und 1 Schock Hühner, 1 Schock Eier, 1 1/2 Viertel Mohn "mynre eyne halbe metcze", Flachszehnten und Dienste von den Zinsleuten im Dorf Wildau, außerdem eine halbe Wassermühle im Dorf Gehren, "doruffe czwe malder korn iczlichir pfhlegen, zcu eyner ewigin lampen in der capellin davon zcu halden". "gegebin . nach gotes geburt firczenhundirt jar und in dem sechsundrisigistem jare des freitages nach sinte Johannis baptisten tage."

Die Hussitenkriege gegen kaiserlich-katholische Truppen dauerten von 1419 bis 1436.

1437

1437 starb Hans von Polenz und wurde vermutlich unter dem Taufstein der Peter-Paul-Kirche in Senftenberg begraben.

Seine Witwe Margarethe von Dohna, oder Donyn, hatte Streitigkeiten, um das Erbe u. a. mit dem Abt von Dobrilugk auszufechten. Er hinterließ zwei unmündige Söhne, Jacob d.Ä. und Jacob d.J. von Polenz.
Landgraf Friedrich belehnt die ehrbare Margarethe von Dohna (Schwester des Otto Heyde) mit einem Freihof auf dem Taschenberge, den sie von Friedrich Räcknitz gekauft hat. 1438 schloss sie als Witwe einen Vergleich mit dem Abt von Dobrilugk über die Güter, welche ihr Mann ihr zuerst durch den Landvogt Berke von der Duba (also zwischen 1413 und 1420 zum Leibgedinge hatte verabreichen lassen, aber 1427 an den Abt verkauft hatte.

Im selben Jahr stirbt auch Kaiser Sigismund in Mähren.

„Hanns von Polenz gehörte zu den ausgezeichnetesten Männern seiner Zeit, als einsichtsvoll und in Geschäften wohlerfahren, wurde er häufig auf längere oder kürzere Zeit zur Verwaltung der Oberlausitz zugezogen und seine Tapferkeit ist in den Kämpfen mit den Hussiten vielfach erprobt worden, dessen ungeachtet blieb der Zustand des Landes wegen der unaufhörlichen Befehdungen des Adels und der verwüstenden Raubzüge der Hussiten fortwährend zerrüttet.“
[Neumann, Versuch einer Geschichte der Niederlausitz, 1833, S. 97]

Das Schloss und die Stadt Senftenberg wurde 1442 an Sachsen verkauft und Churfürst Friedrich von Brandenburg begab sich 1450 aller Ansprüche daran.

Indes scheint es gleichwohl noch das ganze Jahrhundert im Besitze der Polenzschen Familie geblieben zu sein, da es nach Großers [Lausitz Merkw. III p-91] Erzählung erst der eiserne Polenz 1519 an das Churhaus Sachsen abgetreten haben soll.

Es ist daher noch zweifelhaft, ob die Verzichtsteilung in dem Vertrage von Zerbst 1450 den Markgrafen von Meißen den wirklichen Besitz von Senftenberg verschaffte.

1439

Nach Sigismunds Ableben 1437, wurde die Verpfändung der Niederlausitz von dessen Nachfolger, König Albrecht bestätigt. Böhmisches Interregnum.

Indessen gestand man dem Pfandinhaber (Nickel von Polenz für die unmündigen Söhne des Hans), außer seiner Stellung als Landvogt, doch auch jetzt in keiner Weise mehr, als die Rechte eines Nutznießers in den Landesherrlichen Gütern zu, denn die verwitwete Königin Elisabeth wendet sich, ohne den Landvogt zu berücksichtigen, selbst an die Stände der Niederlausitz.

Die Verbindung der Niederlausitzschen Stände mit Böhmen, von welcher Krone man sich überhaupt nicht trennen wollte, dauerte nicht nur fort, sondern sie wurde enger [Neumann J.W., Versuch einer Geschichte der NL, S. 101].

1443

Ab 1443 gibt es Deputierte der Lausitzer Stände am böhmischen Hof, ohne Beteiligung des Nickel von Polenz und ohne das sie ihn in seiner Regentschaft als Landvogt bestätigt hätte, darüber findet sich keine Nachricht.
Ein Brief, auf den er sich immer beruft, wurde später als nicht an ihn gerichtet befunden.

1447

Ein Johann von Senftenberg ist Altarist in der Kapelle St. Crusis auf dem Schloss zu Stolpin. Er war nicht ritterlichen Geschlechts derer von Senftenberg.

1448

Kg.F. verkündet, sein Schwager Kf. Friedrich (II.) von Sachsen „habe ihm durch eine botschafft mitgeteilt, daß er mit Nickel von Polenz, dem Verweser des Landes Lausitz, und den Brüdern Jakob und Jakob, Söhne des verstorbenen Hans von Polenz übereingekommen sei, das Land Lausitz zu der gleichen Summe an sich zu ziehen, zu der es von K. Sigmund dem Hans von Polenz verpfändet war“, was auch durch die Königin Elisabeth, als Erbin Böhmens, bestätigt worden war.
Urkunde: „Kg.F. bestätigt sowohl den Übergang des Pfandrechtes des Lanndes zu Lausicz aus den Händen der Polenze an Kf. Friedrich als auch denselben solange als Verweser des Landes, bis er (Kg.F.) oder sein Vetter Kg. Ladislaus (von Böhmen)1 oder dessen Erben es wieder einlösen würden umb sovil gelts, als keys(er) Sigmunds brif Hannsen von Polencz gegeb(en)“ [Quelle: Böhmer, J. F., Regesta Imperii XI. Die Urkunden Sigmunds (1410-1437) (Vol. 1-2]

1448 18. Oktober Huldigung der Stände der Lausitz
Die mehrfache sächsische Vorladung zur Verkündigung der königlichen Übertragung der Lausitz an den Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen auf den 15. und 16. Dezember 1448 nach Senftenberg ignorierten neben vielen anderen auch Nickel und Peter von Bocksdorf zu Zinnitz, die damit ein entsprechendes Verbot des Markgrafen von Brandenburg beachteten.

1449

Als brandenburgische Lehnsleute schlossen sich die Brüder Jan, Hans, Peter und Nickel von Bocksdorf neben vielen weiteren lausitzischen Rittern am 29. Juni 1449 auch der Absage des hohenzollerschen Markgrafen Albrecht Archilles an die Stadt Nürnberg an, die den ersten Markgrafenkrieg einleitete.

1453

bestätigte die Frau des sächsischen Kurfürsten Friedrich d. Sanftmütige Margaretha von Österreich Senftenberg das Recht, einen Jahrmarkt vor Sankt Galli (16. Oktober) abzuhalten.

1454

König Ladislav von Ungarn und Böhmen belehnt die Gevetter Wencz und Hlawacz von Dohna mit dem stettlin Königsbrück, welches nach dem Tod des vormaligen Besitzers, Hans von Polenz, deswegen ledig fällt und an die von Dohna verpachtet wird, weil sich seine beiden gleichnamigen Söhne Jakob (aus Hans von Polenz zweiter Ehe) sowie Nickel von Polenz ungehorsam gegenüber der böhmischen Krone verhalten haben.
1461

Georg Podiebradt nimmt die Niederlausitz mit Gewalt in Besitz.

1462, Juni 5.

Am 5. Juni 1462 schloss im „Gubiner Frieden“ Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg der aller Ansprüche auf die Lausitz entsagte, Frieden mit dem böhmischen König Georg von Podiebrad.

Stadt und Herrschaft Senftenberg gehören nicht mehr zur Niederlausitz, werden von den Wettinern angeeignet [Brezina, Landvogt der NL, S. 40]

Die eigentümlich erworbenen Herrschaften Kottbus und Peitz bleiben bei Brandenburg.

1503

Für die Senftenberger Ev. Peter- und Paul- Kirche wird ein Ablass zum Turmbau wird gespendet. Der Meister, der das schöne eigenartige Netzgewölbe mit den scharfkantigen, tiefbuchtigen Zellen schuf, bleibt unbekannt.
Das schönste Ausstattungsstück im Inneren der Kirche bildete, ebenfalls aus der Wende des 15. Jahrhunderts stammend, der 1503 erwähnte Altar mit den trefflich geschnitzten Figuren der Maria im Mittelteil und der Apostel Petrus und Paulus, nach denen das Gotteshaus genannt wird. Das Fest dieser beiden Schutzpatrone fällt auf den 29. Juni

1504

Für die Ev. Peter- und Paulkirche wird erstmals das Vorhandensein einer Orgel erwähnt. Sie stand auf dem Sängerchor an der Nordseite über der Sakristei.

1509

Senftenberger Stadtkirche: Das Zellengewölbe überspannt als einziges in Brandenburg und Sachsen die gesamte Kirche und wurde wohl um 1509 nach einem Stadtbrand von einem Schüler des Dresdner Baumeisters Arnold von Westfalen (um 1425 bis 1480/1481) errichtet; genaue Belege dazu fehlen aber.
Beim Stadtbrand 1509 brannte auch das Dach der Kirche und des Turmes ab.

1539
Die lutherische Lehre wird förmlich durchgeführt.
Die evangelische Stadtkirche Peter und Senftenberg: Der herrliche Hauptaltar wird aber pietätvoll beibehalten (Maria im Mittelteil und der Apostel Petrus und Paulus). Die noch aus den Meißner Stiftsmatrikeln von 1495 (1346) bekannten weiteren fünf Altäre verschwanden.
Zur Zeit der Reformation (1539 in Senftenberg) war die Orgel jedoch schon wieder defekt. So berichtet 1541 der Rat von Senftenberg dem Kurfürsten von Sachsen, "dass es hier keinen Organisten gibt, weil die Orgel so verdorben ist und keiner vermögend, sie wieder machen zu lassen" (Quelle: Herr Hammer).





[b]weitere Quellen/ Literaturhinweise


Literaturhinweise:
Bayerische Staatsbibliothek: Neumann, Johann Wilhelm, 1797-1870 Verfasser, „Versuch einer Geschichte der Niederlausitzischen Land-Vögte I und II“
https://www.digitale-sammlungen.de/de/v ... page=88,89
Ledeburs Archiv für preuß. Geschichtskunde, V, 1831
Kotelmann, Gesch. der älteren Erwerbungen der Hohenzollern in der Niederlausitz, 1864. —
Knothe, Gesch. des oberlausitzer Adels, 1879, p. 421 f. — Scheltz,
Gesammtgesch. der Ober- und Niederlausitz, II, 1882 (1845). Schwabe.
Polenz, Hans von“, in: Allgemeine Deutsche Biographie (1888), S. 1414
Lausitzer Register
Verträge mit den Polenz und Sachsen über die Niederlausitz (12 - 26') - Lehnbrief über Schloss und Stadt ... ') - Bestallung Sigmunds von Rothenburg als Vogt zu Cottbus (169') - Austausch von Urkunden über die Lausitz und ..
Enthält:
- Index des Geheimen Staats- und Kabinettsarchivars Dr. Ludwig Franz Hoefer (1 - 1f')
- Vorsatz"Ist uberschriben gewesen Registrum ihn daß land zu Lusitz"(1g')
- Verhältnis Brandenburgs und der Niederlausitz zur Krone Böhmen (1h - 7')
- Vermischtes (9, 10)
- Liste der 17 Herren, Ritter und Pfarrer der Lausitz (11)
- Anerkennung Friedrichs II. als Vogt der Lausitz durch Lausitzer Städte, Klöster und Herren; Verträge mit den Polenz und Sachsen über die Niederlausitz (12 - 26')
- Lehnbrief über Schloss und Stadt Cottbus, 1455 (33)
- Eigentum, Bestätigungen (41 - 49')
- Lehen, Angefälle, Konfirmationen (64 - 86)
- Erlaubnisse, Lehen, Leibgedinge (88 - 102)
- Leibgedinge (112 - 119)
- Huldigungen in Cottbus, 1445 und 1455; Mühle in Cottbus, 1454 (121')
- Bürgerlehen, Angefälle (123 - 140')
- Lehnbrief über Schloss und Stadt Lübben, 1449 (147 und 147')
- Einlösung der Markgrafschaft Lausitz, 1367 (148 und 148')
- Schulden und Pfändungen (149 - 161')
- Kurstimme Markgraf Ludwigs des Römers (164 und 164')
- Vasallen in der Lausitz (164a - 164b')
- Verpfändung der Lausitz an die Markgrafen zu Meißen, 1360 (165 und 165')
- Bündnis Georgs von Podiebrad, König von Böhmen, mit Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg, 1459 (166'- 168')
- Bestallung Sigmunds von Rothenburg als Vogt zu Cottbus (169')
- Austausch von Urkunden über die Lausitz und Cottbus (171a)
- Forderungen von Kaufleuten aus Cölln an der Spree gegen Johann Herr zu Cottbus (176 - 177')
- Bündnis der Margkrafen von Brandenburg mit Georg von Podiebrad, König von Böhmen, 1459 (178 - 180)
Diplomatarium, bearb. Kloß; Ders., Hussitenkrieg; Vgl. dazu CDLS II/1, hg. Jecht Vorwort IXf.; Ders., Quellen 21−24.
Zu dieser „Sammlung Oberlausitzer Urkunden“ VzOlUrk 1, Vorrede; Jecht, Sammlung 103; CDLS II/1, hg. Ders., Vorwort II; Ders., Quellen 24f
Rautenstrauch, Oberlausitz 120. Der Landesname „Oberlausitz“ wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit für die Oberlausitz des 15. Jahrhunderts verwendet. Die Anwendung dieser Bezeichnung auf das historische Land bürgerte sich erst ab 1474 durch den Gebrauch der Kanzlei König Matthias’ Corvinus ein. Zur Zeit Sigismunds von Luxemburg wurde das fragliche Gebiet zumeist summarisch als die „Stadt und Lande Bautzen, Görlitz, Zittau etc.“ oder als „Land der Sechsstädte“ bezeichnet. Der Name „Lausitz(en)“ bezog sich zum damaligen Zeitpunkt lediglich auf das Gebiet der heutigen Niederlausitz. Zur Geschichte des Landesnamens Blaschke, Sechsstädtebund 23; Ders., Verhinderter Staat 144‒146; Bahlcke, Oberlausitz 11f.

Neben etlichen chronologisch falschen Zuordnungen und mangelhaften Lesungen besteht aus heutiger Sicht das größte Manko speziell der handschriftlichen Sammlung im fehlenden Ausweis der Fundstellen. Dieser erfolgt auch im VzOlUrk nur bei in der Literatur bereits gedruckten Stücken, bei ungedruckten Originalen oder Kopien sind keine Überlieferungsorte angegeben, auch bei Deperdita wird kein Hinweis auf die Quelle gegeben.
Moschke, Sammlung. Die daraus hervorgegangene umfangreiche Sammlung von Urkundenabschriften, -kopien und -regesten befindet sich heute als „Sammlung Turski“ im StFilA Bautzen, steht jedoch mangels archivarischer Erschließung nicht zur Benutzung zur Verfügung.[/size]
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Zuletzt geändert von Christian neu in SFB am So 26. Jan 2025, 14:36, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Senftenberg, Stadtgründung, Daten und Fakten

Beitragvon Matthias » Mi 22. Jan 2025, 13:49

Mir wird spätestens jetzt klar, daß ich mich mit diesen Zeitabschnitten nicht wirklich beschäftigen will.
Christian, mach mal 'ne Zeichnung! :lol:


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