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Das sächsische Rechtssystem in der Niederlausitz basiert historisch auf dem
Sachsenspiegel und Magdeburger Recht (nach Schott, Clausdieter, Uni Zürich, 2014)
Beim Thema „Magdeburger Recht und Sachsenspiegel“ sieht man sich immer wieder mit einem Bündel von Legenden und historischen Tatsachen konfrontiert.
das Landrecht des Sachsenspiegels wird Karl dem Großen zugeschrieben..
das spätere Magdeburger Stadtrecht soll auf ein Privileg Kaiser Ottos des Zweiten zurückgehen.
das Lehnrecht wird als späterer gesetzgeberischer Akt, nämlich Friedrich Barbarossas gedacht.
Die literarische Gattung der mittelalterlichen Weltchroniken erreichte mit den im Jahre 1493 jeweils in einer lateinischen und deutschen Version erschienenen „Liber Chronicarum“ bzw. „Buch der Croniken und Geschichten“ nochmals einen Höhepunkt. Das aufwändige, reich illustrierte Buch, ein Gemeinschaftsunternehmen von Nürnberger Patriziern, wird inzwischen meist nach seinem Kompilator Hartmann Schedel (1440-1514) als Schedelsche Weltchronik bezeichnet (Vgl. Clausdieter Schott, Weltgeschichte des Rechts – Das Recht in der Schedelschen Weltchronik, in: Markus)
Die „Rolandfigur“ als Sinnbild des Stadtrechtes und als Symbolik des Magdeburger Rechts
Zitiert nach der Ausgabe Karl August Eckhardt, Sachsenspiegel Landrecht, , (Monumenta Germaniae Historica, Fontes Iuris Germanici Antiqui, Nova Series I, 1), 3. Ausgabe, Göttingen/Frankfurt 1973, S. 72:
Daselbs ist ein schöns pild Rolandi kaiser Karls gesyppten fre nds, der ein überstarcker man was und nach großer mechtiger niderlag der feind, als er sein heer auß Hyspania in Galliam herwiderf eret, von dem vasconischen volck in eym streit erschlagen wardt. Und dieser ist der Rolandus der (als man sagt) zu seinen zeitten an stercke des leibs und größe des gemüets andere man weit übertroffen hat, also das seine starcke werck und übung in aller werlt gepreyset, gelobt und hohberümbt werd.
In nord- und ostdeutschen Landen und darüber hinaus ist dieser Roland dagegen zum steinernen Rechtsmal geworden, dessen Bedeutung 1589 der sächsische Chronist Johannes Pomarius (Baumgart) in seiner „Chronica“ wiederum für Magdeburg folgendermaßen beschreibt: „da ist solch bild eine anzeigung, das daselbst der stadt alle keyserliche privilegien, freyheiten und gerechtigkeiten, damit die stadt begnadet worden, noch frey und ungeschwecht bisher erhalten sein.“ (Johannes Pomarius, Chronica der Sachsen und Nidersachsen, Wittenberg 1589. Vgl. Dietlinde Munzel-Everling, Rolande. Die europäischen Rolanddarstellungen und Rolandfiguren, Dößel 2005, S. 101 ff.)
Mag zwar das Etikett „Europa“ inzwischen stark strapaziert sein, so drängt sich hier jedenfalls die europäische Dimension der zitierten Texte geradezu auf. Der Letztere weist zunächst ein- mal weit nach Westen, wo Karls Paladin Roland nach heldenhaften Taten im Kampf gegen die Heiden gefallen ist. Zur Zeit der Schedelsche Weltchronik war Rolands Grab in der AbteiSaint Romain in Blaye noch ein vielbesuchter Wallfahrtsort.
Greift man nämlich zu einem historischen Kartenwerk über Stadtrechte im Osten, so zeigt sich, dass der Raum zwischen Magdeburg und Kiew dicht übersät ist mit an die tausend Punkten, die den Transfer deutschen Rechts, und zwar eindeutig dominiert vom Magdeburger Recht, markieren (Damit will gesagt sein: aus dem Westen nehmen an den Osten geben).
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