Hans von Polenz - Großer Lebenslauf

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Christian neu in SFB
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Hans von Polenz - Großer Lebenslauf

Beitragvon Christian neu in SFB » So 15. Sep 2024, 10:08

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Hans von Polenz, Großer Lebenslauf

neue 2. überarb. Auflage ( 1. Auflage von 2022 siehe auch hier), recherchiert von Christian Hübner

(Hans von Polentz, auch Johann von Polenz, Hanns von Polenz geschrieben)
(* um 1380/85; † 1437) Über seine privaten Daten und Familie ist fast nichts bekannt.


Quellenkritik: Wie immer kommen unterschiedliche Historiker zu unterscheidlichen Zeiten zu leicht unterschiedlichen Ergebnissen.
Selbst eine amtliche Urkunde ist nur eine subjektive Quelle und niemand kann sagen, ob die Ereignisse zeitnahe und richtig beschrieben wurden.
Ich habe 41 erhebliche Quellen zu Hans von Polenz gefunden. Unzählige weitere "Quellen", die nur voneinander abgeschrieben haben.
Die Ergebnisse der Historiker stehen hier friedlich nebeneinander, möge es der Leser ebenso halten.



Wappen von Polenz.jpg

Wappen derer von Polenz (Polentz)

Das Wappen zeigt in Blau einen mit rotem Balken belegten silbernen Flügel.
Auf dem Helm mit rechts rot- und links blau-silbernen Decken ein rot-blau bekleideter Mannesrumpf mit silbernem Kragen
und einer oben mit drei Pfauenfedern besteckten roten Kappe.
Hans von Polenz (* um 1380/85; † 1437) war Landvogt der Niederlausitz und kurzzeitig auch der Oberlausitz.

Hans von Polenz stammte aus der sächsisch-meißnischen Adelsfamilie von Polenz deren Stammsitz der Ort Polenz, sowie das Rittergut Ober- und Niederpolenz im Meißnischen war. [nach Wecks Dresdner Chronik wohnte schon 1198 ein Gottschalk von Polenz dem Meißnischen Landtag bei,]. Hans v. Polenz stamme aus derjenigen Linie seines weitverzweigten Geschlechtes, welche die Güter Linz, Ponickau und Naundorf bei Ruhland besaß [Paulitzchronik]. Die weitverzweigten Polen(t)z hatten Besitzungen in derMarm Meißen, in der Lausitz und in Ostpreußen. Frühe Besitze warenNassau, Polenz, Deila, Porschnitz und Gröbern.

„Die Niederlausitz hatte insgesamt 35 Landvoigte an der Zahl, darunter 3 Fürsten, 1 Erzbischoff, 4 Grafen, 14 Herren, 2 Freiherren, 8 Edle Ritter.“ (Ständisches Archiv der Niederlausitz, Neumann)


1406

Hans von Polenz besaß bereits seit 1406 wohl schon ein Drittel Teil von Senftenberg ( den Rest besaßen die von Penzig und von Gorezk)
und hielt sich bis 1408 mehrmals hier auf (mehrere Urkunden: Rath zu Görlitz schickte Boten zu Hanns von Polentz nach Senftenberg)
Polenz schien schon zu der Zeit (da war er gerade Mitte 20 Jahre) ein einflußreicher Mann gewesen zu sein, dessen Rat man auch erbat.


1407

ist Hans von Polenz in den Diensten Friedrich des Streitbaren (des Einfältigen)- Markgraf von Meißen, bezeugt und 1412 als Amtmann von Dresden. Polenz war Marschall am Hof des Markgrafen und leistete diesem auch Kriegsdienste. Er war sehr wohlhabend. Dank seines Vermögens konnte er seinen Landbesitz immer mehr erweitern, indem er verschuldeten Adligen die Güter abkaufte.
1407 gingen Rathsherren aus Görlitz nebst dem Landvogt nach Senftenberg, des von Ihleburg wegen. Bald darauf begehrten die Bautzner Hilfe gegen den von Ihleburg.
Hans von Polenz war zugleich auch Vertrauter des Königs Wenzel von Böhmenund stand bei diesem in hohem Ansinnen und wurde von König oft zu Rathe gezogen [Paulitzchronik, 1923]

1408

Semphenbergk (Sempftenberg, Semtinberg) gehörte unter böhmischer Lehnshoheit der Familie von Köckeritz, von welcher es um 1400 an die Familie von Pengk oder Penzig und um 1408 an Hans von Polenz kam. 1411 vom böhmischen Landvogt Hinko Freiherrn von Duba erobert, aber von Polenz wiedergewonnen und zu seiner größeren Sicherheit scheinbar an Kurfürst Friedrich den Streitbaren von Sachsen verkauft. Polenz blieb unter dem Namen eines kursächsischen Amtshauptmannes im Besitz desselben.
Urkunde: Als Landvogt und Teilbesitzer von Senftenberg legirt Hans von Polenz dem Pfarrer von Senftenberg 12 Scheffel Korn, welche der Besitzer der Hammermühle (Schmelzhütte mit Eisenhammer) zu Michaelis jedes Jahres an den geistlichen Kasten schütten mußte. Fazit: Er genehmigte die Hammermühle als Landvogt und bedachte gleichzeitig die Kirche Derivaten.



Von 1397 bis 1407 war Hinko II., Berka von der Duba Landvogt der Niederlausitz und von 1409 bis 1413 war es Hans von Torgau zu Zossen und Trebbin. Wer in dem dazwischen liegenden Jahr 1408 mit der Vertretund der Landvogtei beauftragt war, ist nicht zu ersehen. Wahrscheinlich was es Hans von Polenz der vom König interimsmäßig betraut war, so daß er schon Mitvogt der Lausitz war.
Mit dem Amt eines Landvogts waren gewöhnlich erträgliche Einnahmen verbunden.
1409 zogen die Oberlausitzer gegen Senftenberg, vmtl. gegen seinen Miteigentümer von Gorentz die arge Straßenräuber waren.


1410

König Wenzel wurde mehrmals während seiner Regierung von seinen Gegnern gefangen genommen. „Die „Schlaffheit“ brachte ihn, Wenzel, auch diesmal um den Besitz dieser Krone. Er behielt ab 1410 aber den Titel eines römischen Königs.“ (Neumann, Niederlausitz Versuch einer Geschichte)
Markgraf Jobst, ab 1410 Römisch Deutscher König lieh Sigismund, König von Ungarn eine größere Geldmenge und erhielt dafür von ihm die Markgrafschaft Brandenburg, zunächst als Lehen, seit 1388 jedoch bis zu seinem Lebensende, mit allen Rechten eines Kurfürsten.


1411

Polenz, seit 1407 beim Meißnischen Markgraf Friedrich dem Streitbaren, Marschall, wird von diesem in einer Urkunde als „lieber Getreuer und Heimlicher“ bezeichnet. Polenz befehligt noch immer die Truppen Friedrichs [Chronik J.G. Paulitz 1935-1925]
Mit dem Tod Jobst von Mähr am 18. Januar 1411 war einer der drei Prätendenten um die deutsche Kaiserkrone abgetreten. Es blieben die beiden Brüder Wenzel und Sigismund (Söhne Kals IV.) übrig, von denen ersterer, seit 1400 durch einen Spruch der Reichsfürsten dieser Würde entsetzt, nunmehr nach dem Tod des Gegenkaisers Ruprecht, von Neuem darauf Ansprüche machte, während sein eigener Bruder als Bewerber auftrat.
Hans von Polenz streckt dem Stift Meißen eine beträchtliche Summe gegen die Verpfändung des Schlosses Stolpen vor. (Gerken, Historie und Geschichte Stolpen, 579ff)
Urkunde: Am 22. Februar 1411 von König Sigismund die Zusicherung: „dass das Land Lusitz von der Krone Behaimb nicht geschieden, verwiesen, vergeben, noch entfremdet werde, sondern unter ihm (Sigismund) und den nachfolgenden Königen zu Behaimb bei der Krone deselbst ewiglich bleiben und behalten werden.“ Am 8.8. Zusicherung an die Stände.
Am 8. November 1414 wird Sigismund zum römischen König gewählt.
Urkunde: Hans von Polenz verpflichtet sich am 8. Januar 1411 für einen Teil der Schulden von Bischof Thymo von Meißen gegen das Domkapitel einzustehen, um wenigstens die dringendsten Gläubiger in drei Terminen zu bedienen wofür ihm die bischöfliche Residenz zu Stolpen und Revenüen des Collegiatstift Wurzen verpfändet werden. Sein Freund Nikolaus Carras- meißnischer Edelmann, und Foltsch- niederlausitzscher Edelmann von Torgau, beteiligen sich [Paulitzchronik]
Hans von Polenz kauft denen von Penzig ihren Anteil an Senftenberg ab.
Nachdem das adelige Raubritterschloß Finsterwalde (hpts. derer von Gorintzk aus Senftenberg) von den Ober- und Niederlausitzer Voigten erobert war, betrachtete Hans von Polenz die Besitzung der Gorintzker in Senftenberg „nach dem Rechte der Eroberung als ihm gehöriges Gut“ (er gibt ihnen aber freiwillig noch eine Summe Geld um alle ihre Ansprüche abzufinden- in der Urkunde dazu „von den Gorinzkern gekauft“) [Paulitzchronik]


1412

Hans von Polenz war 1412 Amtmann von Dresden. Er heiratete Margarethe von Dohna, ihr gemeinsamer Sohn war Jacob von Polenz.
Er und Hinko Berka v.d. Duba bestätigen den Senftenbergern ihre Privilegien, namentlich die Holzberechtigung in der Pommernheide gemeinschaftlich, wobei Hans von Polens ausdrücklich Amtmann und Landvoigt genannt wird.
Seit 1412 werden Hlawatsch Berka v.d. Duba, Vogt zu Budissin, Görlitz und zu Lusitz gleichzeitig mit Hans von Polenz als Voigt der Ober- und Niederlausitz genannt (siehe Quellen die 1414 angeben).
Wie also Hlawatsch ganz unzweifelhaft Mitvoigt der Niederrlausitz war, so erscheint auch Hans von Polenz als Mitvoigt der Oberlausitz [Paulitzchronik, S. 104] Den Voigten ist viel an der Freundschaft mit Hans von Cottbus gelegen, weshalb sie sich ihm gegenüber hohe Verpflichtungen auferlegt haben.
Urkunde, Sigismund schreibt: „Da er ein voite der oberland wurde, do wurden sie (Land und Stände der Oberlausitz) beschedigt durch das Land czu Lusitz, und dorumb brechen er und Hanus von Polenczk das Land Lusitz an sich von dem von Torgau, dem sie sin gelt ylend bezalen mussten und mit großem schadin, und teten das in rechten treuen und czu fride lande, dasw sie billischir dank hetten, denn das man clag von in furbrengt.“
Sie werden also als „die Voigte“ zusammengefasst und auch (1418) von den Ständen gemeinsam auch beim König verklagt. Wie sich die beiden Voigte die erträglichen Einkünfte aus den Voigteien geteilt haben ist nicht zu ersehen.



1413

Im Jahr 1413 übernahm Hans von Polenz, den Ort Senftenberg durch Kauf von den Herren von Penzig und von Gorenz in seinen Besitz. Dort zeugen noch heute eine Gedenktafel am Schloß und das Polenzhaus von seiner Herrschaft.
Hans von Polenz ist nun alleiniger Besitzer von Senftenberg und Landvogt beider Lausitzen.
Er setzte dem Raubrittertum ein Ende. Hans von Polenz muß aber, obwohl er den Aufruhr hasste, ein Anhänger der Quitzows gewesen sein und dieselben gegen den Burggrafen von Nürnberg, aber wenigstens gegen den Erzbischof von Magdeburg unterstützt, resp. begünstigt haben, als sie um 1413 bei Jüterbogk und Dahme schrecklich hausten und endlich das Schloß Stülpe eroberten.
Nach dem Fall der Quitzows bedrohte der Erzbischof Günther von Magdeburg die Niederlausitz mit einem Kriegszuge. Eine Heeresabteilung des Markgrafen Wilhelm von Meißen war unter dem Ritter Otto von Pflugk das feste Schloß Bornsdorf eingeräumt worden.


1414

Im September 1414 war Hans von Polenz Landvogt der Niederlausitz, wobei er eventuell bereits 1406/1408 in diesem Amt tätig war.
Ab 1422 war er sogar Pfandinhaber, also Besitzer der Niederlausitz (Eigentümer war der König) Dieses böhmische Nebenland wurde in seiner Amtszeit von allen Seiten bedrängt; die benachbarten Fürsten strebten danach, es zu erobern.
Hans von Torgau, Freund des Burggrafen Friedrich von Nürnberg (fränk. Hohenzollern, Statthalter und Verweser der Mark Brandenburg), legt sein Amt als Landvogt nieder. An seine Stelle wird ein lausitzscher Ritter Hans von Polenz, von König Wenzel zum Landvogt bestellt. Hans von Polenz war ein vertrauter Freund Hinko Birken von Duba, der nunmehr Landvogt der Oberlausitz wurde.
Sein offizieller Titel lautete: „Hanns von Polenz, auf Senftenberg, Verweser der Sechslande und Sechsstädte, Milizmeister des Berges zu Kothen, Voigt zu Lusitz von 1414 – 1438.“) [Polenz, Hans von“, in: Allgemeine Deutsche Biographie (1888), S. 1414]
Es muß aber richtig heißen: Münzmeister zu Kuttenberg (eine Bergstadt in Mittelböhmen/ Silberbergbau). Laut Adelung bezeichnete man als Verweser „eine Person, welche etwas verweset, die Aufsicht über dasselbe hat. Oberster Verwalter. Münzmeister des Berges zu „Cutten“, =Kuttenberg ist ein Beweis, wie sehr Sigismund ihn durch die Übertragung eines der höheren Hofämter schätzte.

König Sigismund von Ungarn (Geschlecht der Luxemburger) als künftiger Nachfolger in der Krone Böhmens wird zum römisch deutschen Kaiser gekrönt.
Urkunde: Hans von Polenz (Geldgeber) stellt den Gebrüdern von Krinitz (Pfandgeber) eine Schuld- und Pfandverschreibung über 170 Schock Pragischer Groschen aus, Rat und Bürgerschaft zu Luckau sind Zeugen. Pfand war das Schloß Reschenwalde.
Bild Siegel Hans von Polenz einfügen


1415

begleitete Hans von Polenz den Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg und späteren brandenburgischen Kurfürsten Friedrich I. zum Konzil nach Konstanz.
Im selben Jahr ist er in Breslau, um eine Fehde der Oberlausitzer mit den Herzögen von Münsterberg zu befrieden.
Als Landvogt gelingt es ihm mit Hanns von Cottbus ein Schutzbündnis von 4 Jahren zwischen der Oberlausitz und der Niederlausitz abzuschließen.
„Magdeburger Fehde“: Der Erzbischof von Magdeburg ist in Fehde mit den Herzögen von Sachsen und droht der Niederlausitz mit einem Angriff (In Bautzen wird ein Bündnis mit Meißen beschlossen, es erfolgte kein Angriff) [Lit.: Neummann, Versuch Geschichte Niederlausitz, 2. Bd. S.56]
Die Meißner schonen die Niederlausitz ebenso wenig als die Magdeburger

1416

Am 19. November 1416 wurde Hans von Polenz vom böhmischen König Wenzel mit Besitzungen in den Lausitzen belehnt.
Der Landvogt Hans von Polenz erwirbt 1416 (bis nach 1421) von denen von Rodstock das Amt Finsterwalde. Er konnte sich in den alleinigen Besitz von Finsterwalde bringen nachdem er die Rechte des bisherigen Landvogts Hans von Torgau erworben und die Ansprüche Berkas von Duben abgefunden hatte und das Gut Salgast von Heinzen vom Waldau kaufte.
Nach dem Kauf von Finsterwalde hatte er genug Land in seinen Besitz gebracht, wodurch er am 19. November 1416 von König Wenzel als Lehnsherr anerkannt wurde. Der bisherige Landvogt Hans von Torgau besaß schon lange nicht mehr das Vertrauen König Wenzels, er schloss sich danach enger an seinen Freund den Burggrafen Friedrich von Hohenzollern.
1421 wiederholt König Sigismund den Belehnungsakt für Hans von Polenz.
Um sich die Zuneigung und die Hilfe seiner neuen Untertanen gegen seine Feinde zu sichern, erwies er ihnen ansehnliche Zugeständnisse.
Auf Befehl des Königs begibt sich Hans von Polenz nach Zittau um dem Landvogt der Oberlausitz gegen einen Aufstand beizustehen


1417

Mehrere von ihm ausgestellte, aber weniger erhebliche Lehnsbriefe und Konsense.
Ritter Otto Hans von Pflug aus dem Meißnischen, fällt in die Niederlausitz ein. „Hieraus scheint hervorzugehen, dass die Fehde durch die Vereinigung des Landvogts mit dem Erzbischof von Magdeburg verwickelt, geworden, und der Markgraf von Meißen selbst ebenfalls wieder beteiligt war“ [Neumann, Versuch Geschichte Niederlausitz, Teil2, S. 58].
Die Beschwerden der Oberlausitzer weisen aber auch darauf hin, dass Hans von Polenz ursprünglich in einem guten Verhältnis mit Otto Pflugk stand, aber wohl heimlich auf einen Bruch mit Meißen hingewirkt haben muss, und ohne Zweifel nötigten ihn (Polenz) die Angriffe Pflugks auf die Niederlausitz zu offenen Feindseligkeiten gegen die Meißner Markgrafen die er wohl gern vermieden hätte. [Die Quitzows und ihre Zeit: oder, Die Mark Brandenburg, Karl Friedrich von Klöden · 1890]
1417 jedenfalls fällt der Meißner und ehemalige Freund Ritter Otto Pflugk in die Niederlausitz ein. Polenz ist im Bündnis mit Dietrich von Jüterbog. Pflugk kann aber von Polenz gefangen genommen werden und sein ganzer Haufen wird zerstreut [aus Geschichte der inneren Stadt Lübbenau, S.48] Allein Hans von Polenz geriet bald in Sorge wegen der Rache der Freunde des Otto Pflugk. Markgraf Friedrich der Streitbare war gerade in Constanz. Polenz schrieb an König Wenzel und bat ihn der König möge der Oberlausitz befehlen, dass sie ihm zu Hilfe kämen. Seinem Gesuch wurde entsprochen.
Das war schon ein gar mächtig Gemenge. Denn Hans von Polenz beschwert sich im Gegenzug ebenfalls beim König, dass es seitens der Oberlausitzer, trotz Befehl des Königs, keinen Beistand gegeben habe. Die Oberlausitzer wiederum beschwerten sich, dass es durch Polenz keine Unterstützung gab als Hanns von Cottbus in ihrem Land wütete.


1418

Hans von Polenz hatte große Schwierigkeiten, das Markgraftum gegen die äußeren Feinde zu verteidigen. Er sah sich außerstande, in der Niederlausitz den Frieden zu wahren und suchte daher Hilfe beim Oberlausitzer Sechsstädtebund, insbesondere bei den Bürgern von Bautzen.
Zeitweise befindet sich Hans von Polenz mit dem König in Prag.
Übrigens scheinen die Oberlausitzer mehr den Markgrafen Wilhelm begünstigt zu haben und dem Bischof abgeneigt zu sein, denn unter den Beschwerden über ihren eigenen Landvogt Hans von Polenz die sie bei dem König führten…. dass die Niederlausitz in eine völlig feindliche Stellung gegen die Sechslande trat. Die Regierungssorgen in Ungarn und die drohenden Türkenkriege gestatteten es Sigismund nicht sich um die Lausitz zu kümmern.
Sigismunds Ansprüche auf die Nachfolge in Böhmen führten zudem zu heftiger Gegenwehr der Hussiten. Da Hans von Polenz zu den entschiedensten Gegnern der Hussiten zählte, so wurde seine Provinz, gleich der Oberlausitz, tiefer in die Kämpfe verwickelt.
Und vielfache Erfahrung dieser Kampfhandlungen war, dass selbst freiwillige Unterwerfung nicht gegen Mord, Plünderung und Vernichtung schützte.


1419

Da Senftenberg unmittelbar der böhmischen Krone gehörte, wurde es mehrfach nicht zur Niederlausitz, sondern zur Oberlausitz gerechnet. Daher ist auch möglich, daß Hans von Polenz als Mitvogt der Oberlausitz hier landvogtteiliche Funktionen erfüllte [Paulitzchronik S. 100]
Hans von Polenz kaufte einen Teil des Gutes Wiesa bei Pulsnitz von den Herren zu Kamenz, dass er später an die Stadt Kamenz weiterverkaufte.
Er kauft weiterhin einen Teil der Städtchens Pulsnitz von denen von Kamenz. Er kauft Gut Radmeritz an der Neisse (1418 oder 1419)
Am 16. August 1419 stirbt König Wenzel. Wenzel war wegen seines unwürdigen Benehmens wegen schon im Jahre 1400 der kaiserlichen Würde entkleidet worden und blieb bis zu seinem Tode nur noch König von Böhmen und Markgraf der Ober- und Niederlausitz, während auf seinen Bruder Sigismund die Kaiserwürde übertragen wurde.
Sigismund wird Römisch Deutscher Kaiser.

Ab dieser Zeit brachen die Hussitischen Unruhen aus (Jan Hus, tschechischer Theologe/ Prager Universität/ kirchliche Reformbewegung/ Konstanzer Konzil 1415/ verteidigt eine Lehren/ wird als Ketzer verbrannt/ Anhänger identifizieren sich stark mit seiner Lehre/ er wird zum Märtyrer einer Bewegung die man bald als Hussen- Hussiten bezeichnet/ die Kriege der Hussiten haben aber nichts mit Hus vorreformatorischen Lehre zu tun/ nationale Spannungen entladen sich).


Urkunde: "Hanns von Polenczk, voyt czu Lusicz, Folczsch von Torgaw, hawptman zcum Stolpen, und Hermann von Polenz, gesessen zcu Besdaw", verbürgen sich für die Stadt Guben, die dem gestrengen "Cunczen von Sidelicz, gesessin czu Kemmendorff und "Hanse von Libintal czu Gerstorff gesessen" 80 Schock Groschen zurückzuzahlen hat, nämlich 40 Schock nächsten Martinstag übers Jahr und 40 Schock in 2 Jahren im Hause des Bartolomeus Eberhardi zu Görlitz. Haftpflichtig sind folgende Gubener Bürger: "Tycze Palagk, Andres Joden, Benedictus Rychter, Christoffel Kolo, Danyel Ulsch, Frenczel Frangke, Peter Joden" und "Hannus Frangke". Die 3 Edelleute verpflichten sich "ab wir dorane sumig worden und unser glouber nicht benemen", in die Stadt Guben in ein ehrbar Gasthaus, jeder mit 2 Pferden und 1 Knechte einzureiten und dort Einlager zu leisten. Datum: "Gegeben nach Gotes gebort virczenhundert iar und darnach in dem nuenczenden iare am nesten Donrstage vor Sente Symonis und Judentage etc."
Urkunde: Johann (Hans) von Polenz, Landvogt der Ober- und Niederlausitz, überträgt Peter, Abt des Zisterzienserklosters Dobrilugk, und dem Kloster das Dorf Drochow, das Nikolaus von Köckritz den Mönchen verkauft hatte. Mitbelehnt hat er Peter Richter und Johann Ritter, Bürger in Kirchhain. "gegebin [...] nach Cristi geburt virczhenhundert jor dornach in deme nuwenczhendin jare am dornstag vor Galli"
Urkunde: Hans von Polenz genehmigt bei der Anlegung der Mühle zu Treppendorf bei Lübben, dass dieselbe dem Hospital zu Lübben zinsen soll (sozialer Ausgleich)


1420

Im Januar ist er bei Kaiser Sigismund in Breslau.
Hans von Polenz stellt eine Urkunde für eine Mühle bei Treppendorf aus, er erwirbt das Gut Kreblitz, Kranzius, Spangenberg.
Durch eine Kriegslist gewinnt er dem Kaiser das Schloß Wischrad bei Prag zurück (Kloß, Geschichte der Hussitenkriege)
Urkunde: Abt Lukas von Neuzelle transsumiert der Stadt Guben die Urkunde des Hans von Polenz von 1420 (vgl. Rep. 8 Stadt Guben - Urkunden Nr. 65). Datum: "Geschreben Dinstagk noch Francisci im funfzenhundirsten und im ersten iare."
Urkunde: Abt Lukas von Neuzelle transsumiert der Stadt Guben die Urkunden des Hans von Polenz, des Heinrich Schenck von Landsberg und der Brüder Konrad und Dietrich von Ilow zu Straupitz, alle aus dem Jahre 1420 (vgl. Rep. 8 Stadt Guben - Urkunden Nr. 65 - 67). Datum: "Geschreben Dinstagk noch Francisci im funffczenhundersten und im ersten iaren."
Urkunde: Hans von Polenz ("Polenczk"), "voit czu Lausicz", bekundet, daß er den Zwist zwischen der Stadt Guben und Bartusch von "Weszinburg" auf "Bebirszberge" wegen der Jagd und Holzung in der Gubener Heide mit Hilfe der Räte Herzog Heinrichs: "alde Hansz von Knobilsdorff, Melcher Gorin" und "Heincze Kotwitcz" geschlichtet habe. Bartusch von "Weszinburg", der auf dem Teil der Heide, der zu Guben gehört, gejagt hat, und dessen Leute daselbst Holz geschlagen haben, verspricht die Gubener hinfort nicht mehr zu schädigen. Bei dem Landvogt war auch Kaspar von Dohna ("Donen"). Die Parteien waren an dem Fließ zusammengekommen, das die Gubener als ihre Grenze bezeichnet hatten. Datum: "Gegeben noch Gotis geborth vierczenhundirt iar dornach in dem zcwenczigisten iare". (1420)


Bild Urkunde 1420.jpg

Urkunde Hans 1420 einfügen

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass er "von der macht wegin, die mir entpholen ist von dem allirdurchluchtigisten großmechtigen herren hern Sigemunde", den Brüdern Paul und Johann Schulte, Bürgern der Stadt Luckau, und ihren Erben zu Lehn gegeben habe im Dorf Koßwigk den Richter mit dem vierten Teil des Gerichts, 4 Erbhufen, 3 Gärtner und 1 Luckauische Mark Zins gelegen auf Paul Schultes Erbe zu Luckau, ferner Paul Schulte und seinen Erben 2 Schock und 23 Groschen böhmischer Münze, 15 Scheffel Korn und 6 1/2 Malter Hafer im Dorf Gehren sowie 7 Scheffel Korn und 7 Scheffel Hafer im Dorf Zöllmersdorf jährliche Zinse, ferner auf den genannten Gütern vom Vieh den schmalen Zehnten ("das dar heißet der smale zcehenden"). "Gegeben noch gotes gebort vyrczenhundirt jar dornoch in dem czwenezigistem jare am mitwochen noch dem suntage, alse man singet Judica in der Vasten."


1421.

1421 hatte Polenz gewalttätige Auseinandersetzungen, die ihn sehr in Anspruch nahmen mit der Stadt Lübben wegen der Benutzung des Spreewaldes.
Er scheint sich fast das gesamte Jahr bei den kaiserlichen Truppen befunden zu haben.
Sigismund ermahnt den Mkgr. Friedrich v. Brandenburg wegen der vielen Streitpunkte zwischen ihm (Sigmund) u. dem König v. Polen, v. der beabsichtigten Vermählung seines Sohnes mit der Erbtochter des polnischen Königs abzustehen: dieser wie auch Hrz. Witold v. Litthauen nehme die böhmischen Ketzer in Schutz. Ad m. d. r. Franciscus prepositus Bolesl. Literatur: RI XI,1 n. 4464, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1421-0 ... _5018_4464
Polenz gelingt ein Bündnis zwischen der Nieder- und Oberlausitz gegen die Hussiten.
Urkunde: Johann (Hans) von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, vergleicht sich mit Johann von Biberstein über den in der Urkunde vom 16. Juni 1421 bezeugten Grenzverlauf (siehe Rep. 37 Herrschaft Beeskow-Storkow - Urkunden Nr. 18 C).
Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz und Münzmeister zu Kuttenberg, bekundet, dass er auf Geheiß Sigismunds, Römischen Königs, Königs von Böhmen, Ungarn und Kroatien, Markgrafen der Lausitz, Paul Richard, Bürger der Stadt Luckau, der nützlichen Dienste wegen, die er dem König geleistet, sowie seinen Söhnen und Töchtern zu eigen gegeben habe …. Wer das Dorf in Zukunft haben wird, soll auch das Stück Acker haben, das in derselben Feldmark liegt und jährlich "gein Lobbin uff das sloß czinßet" 1 Groschen und 2 Hühner. "gegeben uff dem berge zcu Kuttin nach gotes gebort vyrczenhundert jar darnach in dem eynundczwanczigisten jare am suntage, alse man synget Exurge."
Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz und Münzmeister zu Kuttenberg, bekundet, dass er auf Geheiß Sigismunds, Römischen Königs, Königs von Böhmen, Ungarn und Kroatien, Markgrafen der Lausitz, Paul Richard, Bürger der Stadt Luckau, der nützlichen Dienste wegen, die er dem König geleistet, sowie seinen Söhnen und Töchtern zu eigen gegeben habe "das stücke heidelandis, das do gelegen ist an der veltmarke sienes dorfis der Grossin Lubolcz [Groß Lubolz] und das sich anhebit bie der buchen, dem malbome, und an dem Lubbenisschin walde lengist abe hin geit bis an den weg, den die von der selben Lubolcz in den selben walt varen, das [...] Paulinus adir sine erben das selbe heideland bis an den walt, alse verre man das mit dem phluge gewynnen kan, zcu acker machen mogen, wenne sy wollen, und den nutczin und gebruchin an allem nutcze und yn allir maße, alse yn das beqweme duncket, adir mogin das selbe heideland ußthun yren geburen doselbist zcur Lubolcz uff jerlichen czins". Wer das Dorf in Zukunft haben wird, soll auch das Stück Acker haben, das in derselben Feldmark liegt und jährlich "gein Lobbin uff das sloß czinßet" 1 Groschen und 2 Hühner. "gegeben uff dem berge zcu Kuttin nach gotes gebort vyrczenhundert jar darnach in dem eynundczwanczigisten jare am suntage, alse man synget Exurge."

1422

Der Landvogt befand sich bei dem Heer des Kaisers, der sich bekanntlich lange vergeblich bemühte, die Residenzstadt Prag einzunehmen
Zu dieser Zeit mangelte es dem damaligen Landesherren der Niederlausitz, dem späteren Kaiser Sigismund, insbesondere wegen der Hussitenkriege an Geld, so dass er 1422 die Lausitz an den wohlhabenden Landvogt Hans von Polenz für ein Darlehen von 7854 Schock (andere Quellen- Paulitzchronik, sagen 7859 Schock) Böhmische Groschen verpfändete.
Die Kunde gelangte folgendermaßen nach der Lausitz: “Der Kaiser verpfändet sein Fürstenthum zu Lausitz für obige Summe an Hans von Polenz und dessen Erben, dergestalt, dass die Verpfändung auch auf andere übertragen, versetzt und abgetreten werden könne, ausgenommen jedoch Fürsten und geistliche Leute“. (Vertrag kam auf dem Reichstag zu Nürnberg zustande]. Zwei Urkunden aus 1422 und 1424 in Luckau über die Verpfändung der Niederlausitz an Hans von Polenz, siehe Anhang).
Endlich wird jeglichen Mannen, Landsleuten, Rittern, Knechten, Bürgermeistern, Räthen und Gemeinschaften der Städte und allen Untertanen und Getreuen geboten: „dem ehegenannten Hans von Polenz gehorsam zu sein, und ihm alle Zinsen, Zölle, Nutze und Gefälle, wovon die sind, folgen zu lassen“
Hans von Polenz wird von seiner Stellung als Vogt der Niederlausitz zum Besitzer der landesherrlichen Revenüen. So befand sich die Niederlausitz wieder in fremden Händen, und sogar in den Händen einer Privatperson die sich bei der Regierung des Landes nur ihrer amtlichen Auctoritaet, als eines königlichen Landvogts hatte bedienen können.
In dieser Zeit hatte Polenz zeitweise auch die Verweserschaft der Oberlausitzer Landvogtei inne.

Polenz schmiedet Schutzbündnis gegen die Hussiten. Nur Peter, Abt von Dobrilugk, Heinrich Schenk zu Landsberg und die Stadt Luckau beteiligen sich nicht an dem Bündnis.
Kaiser Sigismund wusste den Erzbischof Günther von Magdeburg zu bestimmen sich dem Schutz der Niederlausitz anzuschließen. Ein hussitischer Heerhaufen liegt vor Calau. Wend von Ileburg und Hans von Polenz werden vom Kaiser ermächtigt Erhebungsregister in der Niederlausitz zu erstellen.
Karl IV. Nachfolger sorgten schlecht für das Wohl der Niederlausitz. Kaiser Sigismund hatte insbesondere den Grimm der Gubener erregt, weil er, entgegen der Zusagen seiner Vörgänger, die Stadt an Hans von Polenz verkaufte [Worbs invent. dipl. N.687].

Polenz war kein Reichsfürst, sondern ein ganz gewöhnlicher Edelmann der erst durch Ungeschicklichkeit die Hussiten erbittert hatte, dann aber deren Wüthen zu steuern weder wußte noch vermochte (Guben war von 1429 bis 1431 von den Hussiten besetzt)[ Neues Lausitzisches Magazin - Band 34 - Seite 436]

Gegen Ende des Jahres unterzeichnet Polenz für die Niederlausitz ein vom Kaiser gefordertes Bündnis mit Schlesien, der Oberlausitz und dem Deutschen Orden in Preußen das, wegen der polnischen Unterstützung für die Hussiten, gegen Polen gerichtet war.
Ende des Jahres, um die Weihnacht, ist er wieder in Budissin danach sofort nach Schlesien.
Die Rathmannen der Stadt Herzberg bekunden, dass sie auf Bitten der Rathmannen der Stadt Luckau die Urkunde König Sigismunds vom 6. September 1422 (= Lehmann: Urkunden des Luckauer Stadtarchivs, S. 74f. Nr. 120) transsumiert haben, durch die dieser Johann von Polenz, Landvogt der Lausitz, die Lausitz für 7.859 Schock Groschen verpfändet hat. "gegebin zeu Herczeberg nach gotes gebort vierczenhundert jar und in dem achtunddrisigstin jaren den montag nach sente Mertins tage."


1423

Polenz gibt den Juden von Luckau einen fünfjährigen Schutzbrief für sicheres Geleit für ihre Waren. Im Gegenzug muss die Stadt Luckau dem Kaiser die dreifache Menge Steuern zahlen.
Hans von Polenz gelingt es die Streitigkeiten mit der Oberlausitz beizulegen. Anschließend begibt er sich mit dem König nach Ungarn.
Hans von Polenz als Landvogt zu Budissin und Görlitz 1423 und sein Geschlecht sind in der Lausitzer Geschichte als meist sehr strenge Herren bekannt [Sachsen-chronik für vergangenheit und gegenwart: oder, ... - Seite 192]

Das Darlehen welches Hans von Polenz dem Kaiser Sigismund gewährt hat, nötigt Polenz jetzt aber selbst ein Darlehen von 950 Schock Groschen beim Kurfürsten von Brandenburg gegen die Verpfändung von Senftenberg aufzunehmen.
Es war nicht unüblich, dass sich die Landesherren an ihre reichen Untertanen wegen eines Darlehens wandten. Für diese war es dann aber eher eine Pflicht das geforderte Darlehen zu gewähren, selbst auf die Gefahr hin sich selbst deshalb bei anderen wieder verschulden zu müssen.

Urkunde:
Hanns von Polenz Vogt zu Lausitz Schuldbrief an Churfürst Friedrich. (Polenz verpfändet Senftenberg für 950 Schock)
Ich Hanns von Polenzk voyt zu lusitz Ich föltfche von torgaw zu Satan gesessen und Ich Herman von Polentzk zu Peßaw gesessen, bekennen öffentlich mit diesem Briffe mit uns gesampte hant fur uns und alle unser erben rc. das wir dem Jrlochtigen und hochgeboren Fürsten und Heren Heren Fridrichen Marggraven zu brandenburg rc. und allen seinen erben und zu getreuer Hant Hassen von Bredaw Rittere, Hannsen von Sparneck Ritter Caspar von Waldenfels Otto von Slywen pauls Muringk und Conrat Libichawe, rechter redlicher schulten schuldig worden sind und gelten füllen und wollen 900 und 50 schock guter böhmischer groschen, der sie uns von besunder gnaden wegen gen dein hochgeboren Fürsten und Heren Heren Fridrich hertzogen zu Sachßen rc. enthüben und mit iren quittbrif ledig und loß gemacht haben, die obgeschriben 900 und 50 schock guter behmischer groschen gereden und geloben wir fur uns und alle unser erben by guten waren trewen an eydes stat dem obgenant unserm gnedigen h. sinen erben und getrew Handen, gütlich und unverzogenlich wider zu richten und zu betzalen, von deme nechstkomen- den sank aposiehles tag über ein gantzes Iar, In welches irer Glosse oder Stete eine sie wollen on allen iren schaden, iren siichten Worten darumb zu gelawen on notrecht und on alles geverde, darumb und dofur zu me- rer sicherheit, haben wir fur uns und alle unser erben, dem obgenant unser gnedigen Heren allen seinen erben und getrew hendenn, unser Sloß Senftenberg mit allen und iglichen feinen zugehorungen gantz nichts außgenommen, eingeben und in darauf gchuldt und gelobet auf rechten alten floß gelauben mit hant und mit munde und mit guten trewen an eides siat fur uns und alle unser erben, mit sulcher unterscheiden, ob wir oder unßer erben den obgenant unseren gnedigen Heren sein erben oder getrewhenden der obgeschriben sume groschen auf die obgenante Früste nicht volkumelich bezalten, so sollen sie, die nechsien und ersten schuldiger zu dem gute unserm Sloße Senftenberg mit allen feinen zugehorunge und zu ander unßer habe sein, das wir In dann nach der obgenante friste zu stund an abtreten, und Im feinen erben oder getrew henden, dasselbe unser Sloß mit seinen zugehorungen eingeben und einantwurten fußen, sunder allen vertzog, das dann der egnte um ser gnediger Here sein erben oder getrew henden, mit allen und iglichen des guten Sloßes Senftenberg zugchorunge inne haben, nützen, nyeßen, oder das umb die obgeschriben Sume 900 und 50 schock guter behmischer groschen und was sie des schaden genomen oder koste oder zerung Vorauf getan und gelegt hetten vorkümern oder vorsetzen mügen, weme sie wollen außgenome unseren Heren von Meissen, von uns allen unsern erben und sünst allermeniglichen ungehindert und on emsprechenlichen on arg und on alles geverde und wenne sie das egnte unser Sloß Senftenberg also versatzten oder verkümerten umb die obgeschriben sume groschen, der sol sich einer loßung gen uns und unser erben verschreiben, also das uns dasselbe unser Sloß Senftenberg umb die obgeschriben Sume groschen wider zu loßen lverde, sunder arg, wer auch sache, das wir oder unser erben dem obgenant unsern gnedigen Heren seinen erben oder getrewhenden, die obgeschriben sume groschen auf die obgenante Friste nicht volkomelich bezalten oder das In das obgnte unser Sloß Senftenberg mit alle seine zugehorunge von uns oder unsern Erben nicht eingeben noch eingeantwort würde, sunder das verbrechen und In nicht inhalten, So hat der gnte unser gnediger Here, sein erben oder getrewhenden gut macht und gewalt und darzu alle die, die In das beylegen und heissen, uns und alle unser erben darumb zu manen zu beclagen und zu schelten, und auch darzu ob sulche manung clage scheltung nicht Helffen ivolt uns aufzuhakten, anzugreiffen, zu notigen und zu pfenden an unser selbes leiben, an allen unsern Lüwten und gütern, wo und wie sie das bekumen mügen und In aller füglichste ist, von uns und meniglich ungehindert u. s. w. Geben des Sontags nach sant Barthelomei tag


Diese Urf. bezieht sich auf den Verzicht von Chm-sachsen. S. Hora Fridr, beülicos. p, 880.

1424

Die Gefahr der Hussiten wird wieder dringender. Beratungen in Senftenberg. Bündnis mit dem Markgrafen Wilhelm von Meißen und dem Kurfürsten Friedrich dem Streitbaren. Danach begibt sich Polenz nach Dresden und dann sofort nach Breslau um die Schlesier auch für das Bündnis zu gewinnen. Indes wackelt die Zusage der Oberlausitzer plötzlich wieder.
Hans von Polenz (Polencz), Vogt zu Lausitz stellt am 09. März 1424 einen Schuldbrief für Landgraf Wilhelm II. in Thüringen über 200 Schock Meißener Groschen aus.- Bürgen: Jan von Schönfeld zu Naunhof (Nuwenhof) [w. Radeburg], Hans von Köckritz, Ritter, zu Dobra (Dobir)
Polenz verheiratet eine nicht namentlich genannte Tochter in Senftenberg, der Rath von Cottbus schickt Gerschenke.
In einer Urkunde nennt sich Hans von Polens jetzt auch Verweser der Oberlausitz.


Um 1425

konnte Hans von Polenz das Oberlausitzer Städtchen Königsbrück erwerben, das von Georg von Waldau veräußert wurde. Ebenfalls von ihm erstand Hans von Polenz den "Hof Sallgast"
Der Landvogt hält einen „Tag von Hoyerswerda“ ab. Vertreten sind der Sechsstädtebund.
Kaiser Sigismund beginnt Unterhandlungen mit Herzog Friedrich von Sachsen und Albrecht von Österreich wegen eines Schutzbündnisses. Auch Hans von Polenz nimmt teil. Das Bündnis kommt im Juli zustande.
Die Oberlausitzer verklagen Polenz wieder beim Kaiser. Sigismund beschließt Albrecht von Colditz als Vogt der Oberlausitz zu ernennen.
Mitte des Jahres ist Polenz wieder bei Sigismund in Ungarn. Im September abermals.


1426

Schlacht bei Außig gegen die Hussiten (im Nordtschechischen kurz vor der Grenze zu Sachsen). Es gab Tausende Tote Kombattanten (den Begriff Soldaten gab es damals noch nicht, man sprach von Rittern und Gewappneten, oder von Glefen und Fußvolk). Die Schlacht endete mit einer vollständigen deutschen Niederlage.

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Eine Vermutung ist, dass Hans von Polenz nicht an der Schlacht teilnahm, sondern zu der Zeit beim Kaiser in Nürnberg war.

1427

Wieder gibt es Unruhen in der Niederlausitz durch Wegelagerung und Plackerei besonders durch Rabiel von Bornsdorf und die Anhaltinischen. Die Oberlausitzer nehmen nun Polenz selbst zu ihrem Verweser der Sechslande gegen die Ketzer. Polenz schließt Bündnisse und festigt Verteidigungsmaßnahmen gegen die Hussiten. Im Oktober ist er in Zittau im Dezember in Dresden.

1428

Am 4. Januar stirbt Friedrich IV. der Streitbare (der Ältere) Fürst aus dem Hause Wettin. Seit 1381 Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen. Mit ihm ging die Kurfürstenwürde von den Askaniern auf die Wettiner über.
Während der Hussitenkriege brachte Hans von Polenz ein Bündnis des Adels und der Städte beider Lausitzen zustande und leitete die Verteidigung der beiden Länder.
Im November brachen die Hussiten wirklich wieder in die Oberlausitz ein, bedrohten Görlitz und zogen gegen Löbau
Am 11. Oder 16. November 1428 konnte er bei Cratzau ein hussitisches Heer auf dem Rückzug nach Böhmen verfolgen und mit zugezogenen Ersatztruppen siegreich schlagen.

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Literatur: Eberhard Windeck: Das Buch von Kaiser Sigismund (Handschrift bei Sotheby's 7.7.2009, siehe http://www.handschriftencensus.de/9134), folio 140r, the battle of Kratzau, with Hans von Polenz (the captain of the Silesian army) and his forces overwhelming those of the Hussites and their armoured carriages in a bloody battle (11 November 1429)
Aus diesem und dem vorhergehenden Jahr findet sich nur wenig über Niederlausitzische Angelegenheiten. Von ihm ausgestellte Urkunden betreffen nur ganz gewöhnliche Belehnungen.
Im Dezember ist er zu Lübben, wo ihn die Oberlausitzer auffordern nach Görlitz zu kommen einen Streit zwischen Gottsche Schaff vom Greifenstein und Land und den Städten der Oberlausitz zu schlichten. Es glückt und er begibt sich gegen Weihnachten nach Bischofswerda. Hier gibt es Beratungen mit den Räthen des Herzogs von Sachsen, dem Bischoff von Meißen und den Abgeordneten der Sechslande und Sechsstädte zur Verteidigung gegen die Hussiten.


1429

„Obschon der Landvogt Hans von Polenz alles aufbot, den Hussiten Widerstand zu leisten, so drangen diese doch in die Niederlausitz ein und eroberten am 12. Oktober 1429 die Stadt Guben. Ihr Anführer Molesko (oder Mieslaske) forderte die Stadt sogleich zur Uebergabe auf. Im selben Jahr überfielen sie das Kloster Neuzell gewaltsam und blutdürstig. Die sämtlichen Geistlichen, unter denen sich auch der Abt Petrus befand, wurden von den Hussiten auf das grausamste verstümmelt und ermordet.
Hans von Polenz scheint sich zu der Zeit in Sachsen befunden zu haben, denn unser Schutzherr hatte sich auch mit den Sachsen verbündet, er trat soagr in den Kriegsdienst für Friedrich den Sanftmüthigen ein. So war er bei dem plötzlichen Überfall außer Landes.

1430

Um sein Land zu rächen, griff Polenz die Hussiten zwischen Wurzen und Döbel an, wurde aber geschlagen und beklagte 400 Gefallene und an Gefangenen 150 Mann.
Urkunde: Hans v. Polenz Nachricht an Kaiser Sigismund von dem Verfahren der Hussiten in Meissen, Voigtland u. Franken, will zu dem nach Nürnberg auf März 19 verabredeten Reichstag selbst kommen, verlangt allgemeines Aufgebot der Kriegstüchtigen zum Hussitenzug, der in Nürnberg beschlossen werden soll. KU. w. v. an Strassburg.
Im Jahre 1430, als Hans Schwerdtfeger Bürgermeister in Budissin war, zogen die Hussiten vor die Stadt und verwüsteten ringsherum das Landgebiet.1) Da bat der Landvogt Hans von Polenz den Herzog von Meißen um Hilfe. Dieser sandte 12000 geharnischte Ritter. Fünf Tage lang lagen diese gemeinsam mit den Budissinern und dem Troß des Landvogtes vor der Stadt den Hussiten gegenüber, die keinen Angriff wagten. Da zogen in nächtlicher Stille die Meißner heimlich ab, worauf die Hussiten zum Angriff vorgingen und die unbeschützte Stadt bestürmten.
Kloster Dobrilugk wird 1430 (oder 1431) von den Hussiten geplündert, auch Lübbenau Polenz ist bei Oschatz beim Heer. Er beklagt die Mangelhaftigkeit des gegenseitigen Beistandes und der Bündnishilfe.
Urkunde: Die Ratmannen der Stadt Calau transsumieren auf Bitten der Ratmannen der Stadt Luckau folgende Urkunde Johanns von Polenz, Landvogts der Niederlausitz, vom 15. Dezember 1430: "Hanns von Polenczk, voit zcu Lusicz", bekundet, dass er sich mit "dem rathe, gewerken und gemeynden" der Stadt Luckau wegen der 1.005 Schock, die sie ihm zu einem jährlichen Zins von 10 Schock einst geliehen haben, geeinigt habe in der Weise, das sie "eyn swygen daran thun als von diessim hutigin tage obir czwe jar". Diese Zeit über sollen sie das Geld mit den Renten, die sie von seinetwegen in der Stadt nehmen, verzinsen, soweit diese reichen; was fehlt, will er ihnen bezahlen. Verkauft er in dieser Zeit Finsterwalde oder Königsbrück oder erwirbt sonst Geld, will er ihnen 600 Schock bezahlen und zwar diese Summe bestimmt nach zwei Jahren, auch wenn er nicht verkauft. Geleit und Renten der Stadt sollen sie für die 405 Schock, die er ihnen dann noch schuldig ist, behalten. "Und wen sie sulch gelt ußgehebin, so sollen sie mir das gleite wider antwerten und ouch wider laßin folgin und hebin dy orbeithe [Urbede] uff irme rathuße mitsampt dem munczengelde, geleite und jodinzcinser, so ich dy zcu myme ampte vormalß gehabit habe". Zum Pfand lässt er ihnen den Majestätsbrief, durch den ihm das Land Lausitz verschrieben ist, bis er ihnen Schuldsumme und Zinsen gänzlich bezahlt habe. Dann sollen sie ihn zurückgeben, "er ginge denne abe von vorterpniß der stat von den ketczern, do got vor sie". Bezahle er ihnen in den zwei Jahren die 600 Schock nicht und ließe sie die übrigen 405 Schock nicht an den "orbeithin, geleite und jerlichin zcinßern" nehmen, so sind sie berechtigt, ihn darum zu mahnen, bis sie durch ihn oder seine Erben die Summe erhalten haben. "gegebin . zcu Lubbin nach gotes gebort vierczenhundirt jar und in dem driessigisten jare des frytages nach sendt Lucien tage." "gegebin und geschrebin . zcu Calow noch gotes gebort vierczenhundirt jar und dornoch in dem newenunddriesigisten jare den montag noch Circumcisionis domini etc."


1431

So wie zuvor schon andere Adlige, begibt sich Hans von Polenz zu den Anführern der Hussiten in einem Lager in der Oberlausitz und handelt 1432 einen zweijährigen Frieden für seine Besitzungen „und das ganze Land Lusitz“ gen die Zahlung von viel Geld aus.
„Es trat für die Niederlausitz einige Ruhe ein, der sie sehr bedurfte“ Neumann, Versuch einer Geschichte der Niederlausitz, T. 2, 1833, S. 78)
Hans von Polenz hält sich wieder viel in Senftenberg, oder zu Geschäften in Lübben auf. Ullrich von Biberstein bemächtigt sich seines Gutes Radmeritz (wie die Sache ausging, keine Nachricht)
1431 zerstören die Hussiten das Schloß Senftenberg vollständig, scheinen aber die Stadt nicht eingenommen zu haben [Inventar der Bau- und Kunst-Denkmäler in der Provinz ... - Seite 706, Friedrich Rudolf Bergau · 2021] Bei diesem Überfall sind die meisten Urkunden von Senftenberg zerstört worden
Urkunde: Sigismund, römisch-deutscher König und König von Böhmen, fordert Johann von Polenz, Landvogt der Ober- und Niederlausitz, Ritterschaft und Mannschaft des Landes Lausitz sowie Mannen und Städte des Landes der Sechsstädte auf, das Zisterzienserkloster Dobrilugk gegen Schädigungen und Anfeindungen zu schützen, indem er auf die Klagen hinweist, die Abt Jakob vorgebracht habe. Außerdem werden Regeln zur Zahlung der Hussitensteuer getroffen. "geben zu Nuremberg nach Crists geburt M CCCCXXXI am nechsten donerstag vor dem suntag Misericordia Domini, unser riche des Hungrischen etc. in dem XLV., des Romischen in dem XXI. und des Behemischen in dem eylefften jaren" (1431)
Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass er den Streit zwischen Bürgermeister, Ratmannen, Gewerken und Gemeinheiten der Stadt Luckau einerseits und Matthias Eberhard mit seinen Brüdern, Paul Richard, Nikolaus Beichow, den Brüdern Paul und Nikolaus Moller, Erasmus Klewitz, seinen Brüdern und ihren Schwägern, andrerseits wegen der Dörfer Reichwalde, Freiwalde, Schönwalde, Lubolz, Niewitz und Duben, die der Rat vor Zeiten den vorgenannten Leuten verkauft hat, in der Weise geschieden habe, "das der stad brive, dy obir die gutere gegebin sind, in fuller macht bliebin sollin, unde dy die gutere ine habin unde ir erbin sullin der gebruchin mit iren zcugehorungen unde vryheitin, so dy brive uszwiesin, ungehindert vor idermenniglich also lange, in welchin jare unde zcu welchin zcietin des jares der rad zcu Lugkow dy dorfere alle adir yglichs besundern widerkoufen wollin vor sulche summe geldis, do sy umbe vorkouft synt [...], das mogin sie thun, unde welchin sy denne also beczalin der summen geldis mit den vorsessin zcinszen nach der zciet des jares, alse der widerkouf geschiet, der sal in dy guter denne wider endruhmen unde abetretin in allir masze, als her dy besessin unde gehabt hod uszgenomen Paulinus Richarde, was her czu der Lubolcz jerlicher zcinsze unde renthen berechin magk, do sullin sie im adir synen erbin ye vor das schogk geldis czwelftehalb schogk Bemisscher grosschin gebin unde beczalin mit den vorsessen zcinszen noch der jarczal, so vor berurt ist, unde sulche beczalunge sal ydermanne zcu Lugkow gescheyn mit gereitem gutin Behmischin gelde, do man wol mit gewern magk [...]. Unde hette enich gebuer der vorgnantin dorfere geradet uff der stad welden, der sal das nach redlicheid vorbessern, unde weme der rad von den egnanten gebuern umbe bruche in schulden habin, dy sullin ire herren zcu rechte bestellin und das obir sie darumbe helfen adir zcu iren gutern, welchir undir den vom rechten aberunstigk wurde". Die Genannten geloben der Stadt, diesen Schied zu halten und haben deshalb den Vogt gebeten, sein Siegel an diesen Brief zu hängen. "noch gotis geborth vierczehnhundert unde in dem eynundedriesigstin jaren des montagis noch sendt Symon und Judin tage der heiligin czwelfbatin."


Der Kirche zu Sallgast schenkt Hans von Polenz das Dorf Zirchel.

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Christian neu in SFB
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Re: Hans von Polenz - Großer Lebenslauf

Beitragvon Christian neu in SFB » So 15. Sep 2024, 10:17

1432

Zu Ostern 1432 gelang es ihm, einen zweijährigen Friedensvertrag mit den Hussiten abzuschließen.
Darin verpflichteten sie sich, die Güter von Hans von Polenz und die Lausitz zu verschonen.
Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass er auf Bitten Bartholomäus Schortows diesen und mit ihm zu gesamter Hand Johann "Witsiwer", Bürger der Stadt Luckau, mit folgenden Gütern, die von seinem Vater Didold Schortow an ihn gekommen, belehnt habe, mit 5 Schock im Dorf Waltersdorf, 40 Groschen im Dorf Gießmannsdorf ("Gyseberehstorff") erblich und mit 3 Schock im Dorf Kasel auf Wiederkauf. "Und doran sal en nicht hinderlich seyn gesunderte rouche noch teylunge der czinßir adder deß getreides mit den scheffeln, sunder von eyme uf den andern fallin sal, alß digke des not geschit von todes wegin, alß gesampter guter recht ist." "Gegebin noch gotes geburd firczenhundert jar und dornoch in deme zcweundirisigistin jare am dinstage noch Palmarum." (1432)
Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, verschreibt auf Wiederkauf "den ersamen priestern, dy singen und halden werdin die gecziete der tage von unser lieben Frauwen ewiglichen in der capellen, dy ydczund darczu gebaüwet wirdet" an der Pfarrkirche St. Marien und St. Nikolai zu Luckau, den Richter des Dorfes Groß Radden mit drei anderen Hüfnern, die ihm Johann Richter, Bürger der Stadt Luckau, aufgelassen hat und die diesem jährlich Zins geleistet haben, und außerdem dem Präcentor (Kantor) unter ihnen für seine Person noch vier Hüfner im Dorf Wildau, die jährlich 1 Schock Hühner, 1 Schock Eier, 1 1/2 Viertel Mohn, "etzwas mynre", 4 1/2 Bündel Flachs und den schmalen Zehnten zinsen. Die Priester sollen diese Güter ungehindert gebrauchen bis sie von Johann Richter und Paul Richard und "iren erbin ader von der herschafft adir eren voyten wiedergekouft werdin, yo das schogk geldis vor" 15 Schock böhmische Groschen "genge und gebe beczalit werden uff send Michels tagk, so sollin dy priester [...] die guter wieder endreumen und vorlaßin und das geld wieder an zcinßer legin, so daß die ewiglichen bie dem gotisdinste sollin bliebin und dovon nicht emphremdet werden". "gegebin nach gotis geborth vierczehenhundert und in dem czweyunddryessigistin jaren des montagis nach dem suntage Vocem Jocunditatis." (1432)


1433

Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass er Paul Richard, Bürger der Stadt Luckau, und seinen Erben 9 Malter Getreide, "halb korn und halb hafern", und 16 1/2 Groschen Zins mit den diesen entrichtenden Gütern im Dorf Zaacko, die vormals die Priester Johann und Thimo Ihlow zu Lehen gehabt haben, zu Lehen gegeben und auf Bitten Paul Richards weiterhin diese Einkünfte und dazu eine halbe Wassermühle im Dorf Gehren ("bie dem cruge") mit 4 Maltern Korn, die auch Paul Richards Lehen sind, auf Wiederkauf der neuerrichteten Kapelle an der Pfarrkirche St. Marien und St. Nikolai zu Luckau und den sechs Priestern, "die tegelich dorinne die geczyte von unser liebin frauwen fulbrengin", verschrieben habe. "gegebin . nach gotis geborth vierczehenhundirt unde in dem dryunddryessigistin jaren des dinstagis an der heiligin Dryer Konige taghe." (1433)
Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass vor ihm Erasmus "Clewiß" für sich und seinen Bruder Johann 3 Schillinge Groschen und 3 Groschen 7 Heller, je 14 Scheffel Korn und Hafer, Nikolaus Beichow 13 1/2 Groschen Zins und je 10 Scheffel Korn und Hafer im Dorf Zaacko und Johann und Freedrich Hut mit ihrer Mutter Margarethe, "der liepgedinge is ist", im Dorf Groß Radden 1 Schock und 22 Groschen und je 3 Malter Korn und Hafer, im Dorf Cahnsdorf 24 Groschen und 6 Groschen "in der kotengassen vor der stad Lugkow" Paul Richard, Bürger der Stadt Luckau, aufgelassen haben und er, der Landvogt, diesen mit diesen Zinsen belehnt und sie nebst 12 Scheffel Korn und 18 Scheffel Hafer, die Paul Richard früher im Dorf Zaacko gehabt, auf Bitten und wegen seiner getreuen Dienste verschrieben und zugelegt habe der Kapelle an der Pfarrkirche St. Marien und St. Nikolai zu Luckau und den Priestern, die dort die "lobessenge der gecziite" unser lieben Frauen täglich mit Gesang verrichten. "Wenne abir [...] Paulinus Rychard ader an wem die guter nach sieme thode von rechte kommen mogin, die widerkoufin in welchem jare und zcu welchir zciit des jaris, yo das schogk geldis vor vierczehen schogk Behemischer groschin, und den vorgnantin priestern und vorstehern der capellen sulche summe geldis beczalit habin in der stad zcu Luckow mit gutem Behmisschen groschin, den sullin sie denne der guter wieder endrumen und abtreten, doch also, das en der zcins und phlegin volgin sullin, so verre dy nach der jarczal sint vorsessin, und ouch das dy priester das gelt wider sullin anlegin und ander guter koufin und das so bestellin, das sulch geld und guter ewiglichin bie der capellen sollin bliebin." "gegeben nach gotis geborth vierczehenhundert und in dem dryunddryessigistin jaren am achten tage unsers herren uffarth."


1434

Ende Mai 1434 veränderte sich die Lage im Osten erheblich, die politische Verbindung der Hussiten mit den Polen war nicht mehr zu befürchten. Als letztes Gefecht der Hussitenkriege gilt zumeist die Schlacht bei Brüx am 23. September 1434 (Nordböhmen), wobei die inzwischen mit den Polen verbündeten Hussiten eine schwere Niederlage gegen Kaiser Sigismund, Friedrich II. und Heinrich von Schwarzburg erlitten.
Nach der Schlacht bei Böhmischbrod, am 30. Mai 1434, vergaßen die Hussiten das Wiederkommen.
Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass sich Johann "Wytsiwer" und Bartholomäus Schortow, die vor ihn gekommen, um die 4 1/2 Schock Geld aus dem Dorf Waltersdorf und 40 Groschen aus dem Dorf Gießmannsdorf ("Gysebrechstorff"), die sie zu gesamten Lehn bisher gehabt haben, geeinigt haben in der Weise, dass Schortow die Leute, die solche Zinsen tun, aus ihrer Pflicht entlassen und sie an "Wytsiwer" gewiesen habe, und belehnt "Wytsiwer" und seine Erben auf sein Bitten mit diesen Gütern. "g[e]geben nach gotes geborth virczenhundert jar danach in dem XXXIIIIe jare am frytage nach des heyligen Lichenams tage etc." (1434)
Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, teilt Kaiser Sigismund den Wortlaut der im Jahre 1371 abgegebenen urkundlichen Erklärungen Bothos von lleburg (vom 12. Juni 1371) und der Städte Sorau, Sprottau, Sagan, Cottbus (vom 24. Mai 1371) und Forst über den Gang der Salzstraße mit, dass nämlich, wie es z. B. in der Cottbuser Erklärung heißt, "alle salczwahne [Salzwagen] unde ander wahne allirleye unde alle, die do zcihen wolden van uns kein Luckow, das die geczogen haben von uns kein Vetczaw" (Vetschau), "von Vetczaw uff Thornow unde von Thornow kein Lugkow ungehindert unde unbetwungen, sint das wir ye gedengken konnen", wie es in der Saganer Erklärung heißt: "nicht kein Calow [Calau] zcu". "gegeben . nach gatis gebort vierczehnhundirt unde in deine vierunddriesigsten jaren des donrestages nehst nach Phingisten."


Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, verschreibt Bartholomäus Giseler, Prediger zu Lübben, und Paul Richard, Bürger der Stadt Luckau, als Treuhänder der Kapelle Unser Lieben Frauen an der Pfarrkirche St. Marien und St. Nikolai zu Luckau für 50 Schock böhmischer Groschen, die sie an "Apacze von Czerticz" zu Groß Lübbenau gezahlt haben zu einer Stiftung in dieser Kapelle, 5 Schock Groschen jährlicher Hebungen vom Zoll zu Lübben "deme precentori [Kantor] und den pristern, die in der vorgnanten capellen das gotsdinst in die ere Unser Lieben Frauen tegelich fulgrengen", bis zu deren Wiedereinlösung mit 50 Schock. "geg[e]ben . nach gots gebort vierczehnhundirt und in deme vier und drysichsten jaren am montage nach des Nuwen jares tage."
Urkunde 1434 einfügen
Bild Urkunde 1434.jpg


Urkunde: Johann von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, bekundet, dass er auf Bitten Paul Richards, des Stifters des Gottesdienstes "der lobesenge der geczeyte von unser libin frauen" in der Kapelle, die an der Pfarrkirche St. Marien und St. Nikolai zu Luckau angebaut ist, den mit diesem Gottesdienst beauftragten Priestern, da sie von den ihnen übereigneten Gütern "ere folle leipnarunge nicht mogen gehabin", folgende Güter und Zinse hinzugefügt und übereignet habe: das Gericht und 6 Schock Geld im Dorf Groß Radden, 4 Schock Geld mit dem Gericht im Dorf Zaacko, das Gericht, 4 Schock Geld und 12 Groschen im Dorf Wierigsdorf, "allis an getreide und an gelde jerlichir renten und czinser", ferner dem Präcentor (Kantor) besonders zu seinem Amt je 2 1/2 Malter Korn und Hafer im Dorf Zaacko und 1 Schock Hühner, 1 Schock Eier, 1 1/2 Viertel Mohn "mynre eyne halbe metcze", Flachszehnten und Dienste von den Zinsleuten im Dorf Wildau, außerdem eine halbe Wassermühle im Dorf Gehren, "doruffe czwe malder korn iczlichir pfhlegen, zcu eyner ewigin lampen in der capellin davon zcu halden". "gegebin . nach gotes geburt firczenhundirt jar und in dem sechsundrisigistem jare des freitages nach sinte Johannis baptisten tage."

Die Hussitenkriege gegen kaiserlich-katholische Truppen dauerten von 1419 bis 1436.


1437

1437 starb Hans von Polenz und wurde vermutlich unter dem Taufstein der Peter-Paul-Kirche in Senftenberg begraben. Seine Witwe Margarethe von Dohna hatte Streitigkeiten um das Erbe u. a. mit dem Abt von Dobrilugk auszufechten. Er hinterließ zwei unmündige Söhne,[1] u. a. Jacob von Polenz.[2]
Im selben Jahr stirbt auch Kaiser Sigismund in Mähren.
„Hanns von Polenz gehörte zu den ausgezeichnetesten Männern seiner Zeit, als einsichtsvoll und in Geschäften wohlerfahren, wurde er häufig auf längere oder kürzere Zeit zur Verwaltung der Oberlausitz zugezogen und seine Tapferkeit ist in den Kämpfen mit den Hussiten vielfach erprobt worden, dessen ungeachtet blieb der Zustand des Landes wegen der unaufhörlichen Befehdungen des Adels und der verwüstenden Raubzüge der Hussiten fortwährend zerrüttet.“ (Neumann, Versuch einer Geschichte der Niederlausitz, 1833, S. 97)

Margarethe von Dohna oder Donyn war die Witwe des Hans von Polenz (seine zweite Ehe in 1412). Ihr Sohn war Jacob von Polenz. 1407: Landgraf Friedrich belehnt die ehrbare Margarethe von Dohna (Schwester des Otto Heyde) mit einem Freihof auf demTaschenberge, den sie von Friedrich Räcknitz gekauft hat 1438 schloss sie als Witwe einen Vergleich mit dem Abt von Dobrilugk über die Güter, welche ihr Mann ihr zuerst durch den Landvogt Berke von der Duba (also zwischen 1413 und 1420 zum Leibgedinge hatte verabreichen lassen, aber 1427 an den Abt verkauft hatte.



Das Schloß und die Stadt Senftenberg wurde 1442 an Sachsen verkauft und Churfürst Friedrich von Brandenburg begab sich 1450 aller Ansprüche daran. Indeß scheint es gleichwohl noch das ganze Jahrhundert im Besitze der Polenschen Familie geblieben zu sein, da es nach Großers [Lausitz Merkw. III p-91] Erzählung erst der eiserne Polenz 1519 an das Churhaus Sachsen abgetreten haben soll. Es ist daher noch zweifelhaft, ob die Verzichtsteilung in dem Vertrage von Zerbst 1450 den Markgrafen von Meißen den wirklichen Besitz von Senftenberg verschaffte.

1448,

Kg.F. verkündet, sein Schwager Kf. Friedrich (II.) von Sachsen habe ihm durch eine botschafft mitgeteilt, daß er mit Nickel von Polenz, dem Verweser des Landes Lausitz, und den Brüdern Jakob und Jakob, Söhne des verstorbenen Hans von Polenz übereingekommen sei, das Land Lausitz zu der gleichen Summe an sich zu ziehen, zu der es von K. Sigmund dem Hans von Polenz verpfändet war, was auch durch die (verstorbene) Kgin. Elisabeth, als Erbin Böhmens, bestätigt worden war. Kg.F. bestätigt sowohl den Übergang des Pfandrechtes des lanndes zu Lausicz aus den Händen der Polenze an Kf. Friedrich als auch denselben solange als Verweser des Landes, bis er (Kg.F.) oder sein Vetter Kg. Ladislaus (von Böhmen)1 oder dessen Erben es wieder einlösen würden umb sovil gelts, als keys(er) Sigmunds brif Hannsen von Polencz gegeb(en) Literatur: Böhmer, J. F., Regesta Imperii XI. Die Urkunden Kaiser Sigmunds (1410-1437) (Vol. 1-2)

1454

König Ladislav von Ungarn und Böhmen belehnt die Gevetter Wencz und Hlawacz von Dohna mit dem stettlin Königsbrück, welches nach dem Tod des vormaligen Besitzers, Hans von Polenz, deswegen ledig fällt und an die von Dohna verpachtet wird, weil sich seine beiden gleichnamigen Söhne Jakob (aus Hans von Polenz zweiter Ehe) sowie Nickel von Polenz ungehorsam gegenüber der böhmischen Krone verhalten haben.

Literaturhinweise:
Bayerische Staatsbibliothek: Neumann, Johann Wilhelm, 1797-1870 Verfasser, „Versuch einer Geschichte der Niederlausitzischen Land-Vögte I und II“
https://www.digitale-sammlungen.de/de/v ... page=88,89
Ledeburs Archiv für preuß. Geschichtskunde, V, 1831
Kotelmann, Gesch. der älteren Erwerbungen der Hohenzollern in der Niederlausitz, 1864. —
Knothe, Gesch. des oberlausitzer Adels, 1879, p. 421 f. — Scheltz,
Gesammtgesch. der Ober- und Niederlausitz, II, 1882 (1845). Schwabe.
Polenz, Hans von“, in: Allgemeine Deutsche Biographie (1888), S. 1414
Lausitzer Register
Verträge mit den Polenz und Sachsen über die Niederlausitz (12 - 26') - Lehnbrief über Schloss und Stadt ... ') - Bestallung Sigmunds von Rothenburg als Vogt zu Cottbus (169') - Austausch von Urkunden über die Lausitz und ..
Enthält:
- Index des Geheimen Staats- und Kabinettsarchivars Dr. Ludwig Franz Hoefer (1 - 1f')
- Vorsatz"Ist uberschriben gewesen Registrum ihn daß land zu Lusitz"(1g')
- Verhältnis Brandenburgs und der Niederlausitz zur Krone Böhmen (1h - 7')
- Vermischtes (9, 10)
- Liste der 17 Herren, Ritter und Pfarrer der Lausitz (11)
- Anerkennung Friedrichs II. als Vogt der Lausitz durch Lausitzer Städte, Klöster und Herren; Verträge mit den Polenz und Sachsen über die Niederlausitz (12 - 26')
- Lehnbrief über Schloss und Stadt Cottbus, 1455 (33)
- Eigentum, Bestätigungen (41 - 49')
- Lehen, Angefälle, Konfirmationen (64 - 86)
- Erlaubnisse, Lehen, Leibgedinge (88 - 102)
- Leibgedinge (112 - 119)
- Huldigungen in Cottbus, 1445 und 1455; Mühle in Cottbus, 1454 (121')
- Bürgerlehen, Angefälle (123 - 140')
- Lehnbrief über Schloss und Stadt Lübben, 1449 (147 und 147')
- Einlösung der Markgrafschaft Lausitz, 1367 (148 und 148')
- Schulden und Pfändungen (149 - 161')
- Kurstimme Markgraf Ludwigs des Römers (164 und 164')
- Vasallen in der Lausitz (164a - 164b')
- Verpfändung der Lausitz an die Markgrafen zu Meißen, 1360 (165 und 165')
- Bündnis Georgs von Podiebrad, König von Böhmen, mit Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg, 1459 (166'- 168')
- Bestallung Sigmunds von Rothenburg als Vogt zu Cottbus (169')
- Austausch von Urkunden über die Lausitz und Cottbus (171a)
- Forderungen von Kaufleuten aus Cölln an der Spree gegen Johann Herr zu Cottbus (176 - 177')
- Bündnis der Margkrafen von Brandenburg mit Georg von Podiebrad, König von Böhmen, 1459 (178 - 180)
Diplomatarium, bearb. Kloß; Ders., Hussitenkrieg; Vgl. dazu CDLS II/1, hg. Jecht Vorwort IXf.; Ders., Quellen 21−24.
Zu dieser „Sammlung Oberlausitzer Urkunden“ VzOlUrk 1, Vorrede; Jecht, Sammlung 103; CDLS II/1, hg. Ders., Vorwort II; Ders., Quellen 24f
Rautenstrauch, Oberlausitz 120. Der Landesname „Oberlausitz“ wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit für die Oberlausitz des 15. Jahrhunderts verwendet. Die Anwendung dieser Bezeichnung auf das historische Land bürgerte sich erst ab 1474 durch den Gebrauch der Kanzlei König Matthias’ Corvinus ein. Zur Zeit Sigismunds von Luxemburg wurde das fragliche Gebiet zumeist summarisch als die „Stadt und Lande Bautzen, Görlitz, Zittau etc.“ oder als „Land der Sechsstädte“ bezeichnet. Der Name „Lausitz(en)“ bezog sich zum damaligen Zeitpunkt lediglich auf das Gebiet der heutigen Niederlausitz. Zur Geschichte des Landesnamens Blaschke, Sechsstädtebund 23; Ders., Verhinderter Staat 144‒146; Bahlcke, Oberlausitz 11f.

Neben etlichen chronologisch falschen Zuordnungen und mangelhaften Lesungen besteht aus heutiger Sicht das größte Manko speziell der handschriftlichen Sammlung im fehlenden Ausweis der Fundstellen. Dieser erfolgt auch im VzOlUrk nur bei in der Literatur bereits gedruckten Stücken, bei ungedruckten Originalen oder Kopien sind keine Überlieferungsorte angegeben, auch bei Deperdita wird kein Hinweis auf die Quelle gegeben.
Moschke, Sammlung. Die daraus hervorgegangene umfangreiche Sammlung von Urkundenabschriften, -kopien und -regesten befindet sich heute als „Sammlung Turski“ im StFilA Bautzen, steht jedoch mangels archivarischer Erschließung nicht zur Benutzung zur Verfügung.


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