Vom
LEBEN des bekannten Chronisten
WILHELM DILICH, der schon 1591 eine >historisch-geographische BESCHREIBUNG des ganzen Hessenlandes< verfasste, die als früheste umfassende SAMMLUNG von wirklichkeitsgetreuen ANSICHTEN hessischer Städte gilt und ob ihres gemütlichen, anspruchslosen TONES viele VEREHRER fand, ist nur wenig bekannt geworden,
worauf demzufolge auch der lange Zeitraum MEINER EIGENEN RECHERCHE zurückzuführen ist, sodass mir diesmal sehr viele HEIMATFORSCHER mit KOMMENTAREN zuvorgekommen sind, was mich aber sichtlich erfreute, da WIR uns eigentlich solch eine AKTIVE KOMMUNIKATION schon immer gewünscht hatten - die nicht allein der deutsche Baumeister, Ingenieur, Holzschneider, Kupferstecher, Zeichner, Topograph & Militärschriftsteller – er selbst bezeichnete sich lediglich als >GEOGRAPHUS & HISTORICUS< – durchaus verdient hat:
Die WIEDERGABEGENAUIGKEIT & die LEBENDIGKEIT der DARSTELLUNGEN, mit denen DILICH seine STÄDTEANSICHTEN, RITTERSPIELE & KARTENWERKE illustrierte, zeugen von ungeheurem Fleiß. Als 20-jähriger Student hatte er das HESSENLAND durchwandert & für 46 STÄDTE den ANBLICK, den sie damals boten, in seinen FEDERZEICHNUNGEN festgehalten. WILHELM DILICH hatte sein WERK dem gleichaltrigen Erbprinzen MORITZ gewidmet, der es umgehend als „von ihm selbst beendigtes eigenes Geschichtswerk über Hessen“ ausgab.
Übrigens sind aus der Hand des hessischen Landgrafen MORITZ an die 400 ZEICHNUNGEN überliefert. Von keinem anderen fürstlichen Dilettanten der Zeit ist eine solche produktive Auseinandersetzung mit Architektur & Gartenanlagen im Medium der Zeichnung bekannt.
Die zeichnerische Auseinandersetzung ist dabei keinesfalls als eine systematische Dokumentation von Orten im Sinne einer kartographischen Landesaufnahme zu verstehen. Vielmehr visualisiert sich der Landgraf einzelne Orte, um diese konkret baulich zu verändern. Mittels der Studien und Entwürfe wird der Um~ & Ausbau landgräflicher Schlösser & Gärten projektiert – nachfolgend zu sehen:
Als MORITZ im darauffolgenden Jahre zur REGIERUNG gelangte, nahm er den jungen Künstler DILICH mit der fürstlichen Besoldung von 200 Gulden als „ABREISSER“ (Zeichenkünstler) in seinen Dienst und verpflichtete ihn,
„alles dasjenige, was WIR ihm sowohl an anderer Herren und fremder Potentaten als auch unser selbsten Städten und Landen abzureißen und zu contrafaien befehlen werden, mit allem Fleiß abzureißen und in formam zu bringen“. Diesem Auftrag kam DILICH überaus gewissenhaft nach.
Im Jahre 1607 ordnete Landgraf MORITZ die Aufstellung von geographischen GENERAL~ & SPEZIALKARTEN der hessischen Lande an & erteilte dem seit 1592 in seinen Diensten stehenden >Geographus & Historicus< WILHELM DILICH, der später auch als >Landmesser & Kriegsbaumeister< tätig wurde, den AUFTRAG, alle Grafschaften & Herrschaften, mit deren einverleibten Ämtern, Vogteien, Gerichten, Städten, Wäldern, Flüssen usw. auszumessen und in ABRISSE zu bringen, auch GRUND~ & AUFRISSE aller Städte, herrschaftlichen Schlösser, Klöster usw. anzufertigen. Gleichzeitig wies er seine Landvögte, Rentmeister usw. an, DILICH bei seiner Arbeit alle mögliche UNTERSTÜTZUNG zuteilwerden zu lassen.
„Mit dieser ARBEIT war DILICH bis 1617 beschäftigt, wobei er allerdings mitunter „in unangenehme Händel“ verwickelt wurde – beispielsweise 1609 bei der Rückkehr von Vermessungsarbeiten von Lüneburgischen Beamten festgenommen & als KUNDSCHAFTER, der die PÄSSE & GELEGENHEITEN, in’s LAND einzudringen, erforschen und bekannt machen wolle, in einer HERBERGE festgehalten. Er klagte in einem Schreiben an den Landgrafen, dass er viel VERDRUSS von den BEAMTEN, aber auch SCHIMPF & SPOTT von den DORFBEWOHNERN habe erdulden müssen, und sogar sein Leben in GEFAHR geschwebt habe…Das fragliche VERMESSUNGSGESCHÄFT nahm ihm Landgraf MORITZ im Jahre 1617 wieder ab, weil ihm dasselbe nicht rasch genug voranging & er DILICH beargwohnte, dass er selbiges in die LÄNGE ziehe, um die ihm ausgesetzte BESOLDUNG & DIÄTEN desto länger zu beziehen. DILICH’S sehr sorgfältiges & langwieriges ARBEITEN zog ihm immer wieder den UNMUT des hessischen FÜRSTEN zu, da er nach dessen Meinung zu viel ZEIT & GELD auf diese Arbeit verschwendete.
DILICH reichte hingegen eine ÜBERSICHT dessen ein, was er empfangen & verzehrt hatte, und versicherte, innerhalb von 8 Jahren aus eigenem VERMÖGEN noch 1700 Thaler zugesetzt zu haben. Er versprach auch, nach dem Wunsche des Landgrafen, das GESCHÄFT zu beeilen & bis 1619 ansehnliche Lieferungen einzureichen.
Der LANDGRAF nahm indessen darauf keine RÜCKSICHT, ließ ihn zu den MESSUNGEN nicht wieder zu, befahl ihm, alle seine ARBEITEN, vollendet oder unvollendet, an die KAMMER abzugeben, und verweigerte ihm sogar das LANDMESSERGEHALT für das Jahr 1618, ungeachtet dessen, dass er in diesem Jahre noch zu verschiedenen administrativen VERMESSUNGEN gebraucht wurde.
Schon sehr viel früher, im Jahre 1594, als Landgraf MORITZ ihm URLAUB zu einer Reise nach LEIPZIG erteilte, um daselbst BESCHREIBUNG & ABRISSE dieser Stadt anzufertigen, hatte er DILICH in VERDACHT, dass dieser beabsichtige, seine WERKE „fremden Herren“ zu überreichen, und wies ihn deshalb an, schleunigst nach CASSEL zurückzukommen…“(Quellen: >Zeitschrift des Vereins für hessische Landeskunde 1837< / >Zeitschrift für Vermessungswesen< 1914)Überhaupt war Landgraf MORITZ in seiner letzten Regierungszeit dem anfänglichen „Günstling“ DILICH sehr übel gesinnt, und hat ihn bei mehreren weiteren Anlässen nicht gerade zimperlich behandelt, z.B. als wegen irgendeines VORFALLS sein ältester SOHN einstmals zur HAFT gebracht werden sollte, der WACHE aber auf dem Wege zum GEFÄNGNIS entrann, ließ MORITZ den VATER statt des SOHNES festnehmen und bedeuten, daß er nicht eher, als bis er den SOHN gestellt habe, wieder in FREIHEIT gesetzt werden würde…Obwohl WILHELM DILLICH versicherte, weder am VORFALL seines SOHNES, noch an seiner FLUCHT Anteil gehabt habe, den SOHN sogar der WACHE selbst überliefert, danach den Behörden dessen AUFENTHALT angezeigt & Anleitung gegeben hätte, wie sie ihn einfangen könnten, blieb der LANDGRAF bei seiner ENTSCHLIESSUNG, und DILICH musste das VERGEHEN seines SOHNES unschuldigerweise eine Zeit lang im GEFÄNGNIS büßen…
Erst die schriftliche ZUSICHERUNG, dass er von den aufgenommenen KARTEN keinen für Lüneburg nachteiligen GEBRAUCH machen wolle, verschaffte ihm die FREIHEIT wieder.
Da WILHELM DILICH neben seiner EHEFRAU auch noch 8 KINDER zu ernähren hatte, machten ihm derartige VORFÄLLE, bis hin zur Androhung einer LANDESVERWEISUNG selbstredend sehr zu schaffen…
Der „Sündenbock“ – sein ältester SOHN – JOHANN WILHELM – wurde gottlob später als „Geometer & Baumeister“ der Stadt FRANKFURT a.M. angestellt.
DILICH hatte ab 1607 hervorragende „LANDTAFELN“ von Hessen angefertigt, die er aber nicht vollenden konnte, weil er mit diesem AUFTRAG, der >ABREISSUNG DES LANDES in einem umfangreichen KARTENWERK<, mit seinen Kräften offensichtlich überfordert war, trat er 1625 als Kriegsingenieur, Kartograph, Baumeister, Vedutenzeichner & Oberlandbaumeister in KURSÄCHSISCHE DIENSTE über und zeichnete u.a. in den Jahren 1626/29 für den dortigen KURFÜRST Johann Georg I. eine umfangreiche Serie von FEDERZEICHNUNGEN kursächsischer & meißnischer ORTSCHAFTEN, die sowohl architektonische DETAILS von BURGEN, KIRCHEN & STADTTOREN, als auch die urbane STRUKTUR & UMGEBUNG der Städte abbilden.
Ein Reisebrief vom 24. Juni 1627 bestimmte auf ausdrücklichem BEFEHL Johann Georgs, „daß die einzelnen Städte den Oberlandbaumeister nicht nur beherbergen, sondern auch zu seinem Abzuge durch Kutsche & Pferde verschaffen und von einem Ort und Stadt führen sollten“.
So schuf WILHELM DILICH von 1626 bis 1629 insgesamt 132 FEDERZEICHNUNGEN, welche hohen kulturhistorischen Wert besitzen, und somit höher einzuschätzen sind, als die spärlichen Nachrichten über die Städte zu jener Zeit. Diese Arbeiten sind Beispiele der topographischen Darstellungsweise des 17. Jh. und gelten nicht nur als VORLÄUFER moderner STADTPLÄNE, sondern sind ein wertvoller Beitrag zur ERFORSCHUNG der mittelalterlichen GESCHICHTE & KULTUR der jeweiligen REGIONEN.MERKMALE DER FEDERZEICHNUNGEN DILICH nutzte
FEINE FEDERLINIEN für Umrisse, Schraffuren & architektonische
DETAILS. Die
ZEICHNUNGEN weisen eine genaue
PROPORTION & PERSPEKTIVE auf, wodurch sie als präzise
STADTDOKUMENTATION dienen. Besonders beeindruckt die
FEINHEIT DER STRICHFÜHRUNG. Sehr geschickt fixierte DILICH die baukundlichen Merkmale in einer lebendig wirkenden
GESAMTSCHAU, die das Wesen der damaligen Städte treffend charakterisierte.
In den
STADTBILDERN zeigt er oft die
LAGE von Burgen, Kirchen, Befestigungen, Plätzen & Straßen, und auch die
UMGEBUNGEN, z.B. Flussläufe oder Felder, werden ebenfalls erfasst, was die ZEICHNUNGEN für historische Land~ und Stadtforschung erst wertvoll macht.
DILICH’S ARBEITEN bieten
EINBLICKE in das städtische
LEBEN & die BAUWEISE der frühen Neuzeit in Sachsen. Sie sind nicht nur künstlerisch interessant, sondern auch bedeutende Quellen für Historiker, Archäologen und Denkmalpfleger.
Die erstellten
ZEICHNUNGEN fallen in die Zeit des 30-jährigen Krieges (1618-1648) wodurch viele
STÄDTE in Sachsen kriegsbedingt
ZERSTÖRT bzw. später
STARK VERÄNDERT wurden. DILICH‘S Federzeichnungen – sog.
VEDUTEN – sind als wirklichkeitsgetreue Darstellung einer
LANDSCHAFT oder eines
STADTBILDES ein unverzichtbares Dokument zur
REKONSTRUKTION HISTORISCHER STADTBILDER. Gemäß der Kunsttheorie des 17. und 18. Jahrhunderts die
WIEDERERKENNBARKEIT das angestrebte Ziel. Alle anderen Aspekte der
BILDGESTALTUNG (Licht & Schatten, Farben etc.) sind weniger wichtig.