Neues 476 - 2021-07-11

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Matthias
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Neues 476 - 2021-07-11

Beitragvon Matthias » Sa 10. Jul 2021, 08:36

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Harald
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Re: Neues 476 - 2021-07-11

Beitragvon Harald » So 11. Jul 2021, 17:20

WAS DER MANN KANN, DAS ZEIGT DAS AMT AN.


Um 1670 galt noch der althergebrachte GRUNDSATZ:
die BÜRGERMEISTER wechselten, der STADTSEKRETÄR jedoch blieb lebenslänglich im Amt. In seiner Hand lag hauptsächlich die Rechtsprechung, sowie die Verwaltung der Stadt und vielfach auch die Vertretung derselben.
Ende des 18. Jahrhunderts wurde der STADTSEKRETÄR zum LEITER DER STADTVERWALTUNG gekürt und war derjenige verpflichtete Beamte des Stadtrats, welcher die das Kommunalwesen der Stadt betreffenden öffentlichen Verhandlungen verzeichnete, und das PROTOKOLL über die von dem STADTRATE verhandelten Geschäfte führt.
Ihm unterstanden zahlreiche Registratoren, Kalkulatoren, Kanzlisten, Tor~ und Nachtwächter und sonstige städtischen Bediensteten.
Er hatte sämtliche STADTBÜCHER und das ganze Kanzlei~ & Registraturwesen wie auch das STADTARCHIV unter seiner Aufsicht und in Verwahrung.
Zu Beginn des 19. Jahrhundert wuchs das Ansehen der STADTSCHREIBER, und die STADTSEKRETÄRE verloren an Bedeutung. Während erstere auch juristische gebildet sein mussten, um bei Gerichtsverhandlungen Rat erteilen zu können – allerdings nur, wenn sie gefragt wurden – nahmen letztere zunehmend eine untergeordnete Stellung als HILFSARBEITER des Bürgermeisters & des Magistrats ein.

E-A-Buch 2_resize.jpg

Es verwundert also kaum, dass unser STADTSEKRETÄR OTTO LEHMANN genügend Zeit fand, um seinem Hobby zu frönen,
die in SENFTENBERG bis 1927 als EINWOHNERBUCH, ab 1929 dann als ADRESSBUCH (andernorts auch als EINWOHNERADRESSBUCH) bezeichneten Publikationen nicht nur durch seine Sammlung von ILLUSTRATIONEN zu ergänzen. Er lieferte nämlich darüber hinaus noch eine historische EINWOHNERLISTE, allerdings nicht auf Grundlage üblichen ARCHIVMATERIALS, wie z.B. Einwohner~, Haus~, Sippen~, Erb~ oder Kirchenbücher. ER setzte unter seine STRASSENZUG – ANSICHTEN einzig & allein den Quellen-Vermerk:
„Skizziert nach dem Gedächtnis“. Alle Achtung !

rathaus_resize.jpg

Von den überlieferten 16 LAGESKIZZEN habe ich die folgende >1870: MARKT– SÜDSEITE von RATHAUSECKE bis (Hotel) SONNE< ausgewählt, weil sie einen direkten Bezug zu Otto Lehmann‘s ehemaligen ARBEITSORT, dem RATHAUS, hat. Auch seine einstige WOHNUNG in der KREUZSTRASSE 4 war von hier nicht weit entfernt. Unter den jeweiligen GEBÄUDEN wurden die aufeinander folgenden Hausbesitzer bzw. Wohnungsinhaber vermerkt:

Rathausgasse - Rathaus /

Kaufmann Schütz, dann Stadtsekretär Hugo Schütz, dann Polizeiwache

Kürschnermeister Sprengell, dann KM Carl Sprengel, dann Restaurateur Carl S. dann Rest. Hugo Sprengell

Vermessungsrevisor Höfer, dann Major Kurt Höfer, dann Jüdischer Kaufmann Jacobowitz, dann Kaufmann Bsdok

Hotelbesitzer Carl Große, dann HB Hermann Bielitz, dann HB Kassel, dann HB Max Stöter

Schmiedegasse


Bei seinen ZEICHNUNGEN, die kleine Perspektiv-Probleme offenbaren, fällt auf, dass er trotz der recht eintönigen FASSADEN sein ganzes Augenmerk vor allem auf die reich verzierten EINGANGSPORTALE richtete.
Möglicherweise hatte Otto Lehmann eine >Gruss-aus-Senftenberg< POSTKARTE mit den ZEICHNUNGEN von Deutscher Kirche / Amtsgericht / Krankenhaus / Rathaus als Vorlage für seine Bildgestaltung gewählt.

1895.jpg

Ein ZEICHENLEHRER äußerte sich 1886 zu diesem Thema wie folgt:
„Ich lege bei meinen Schülern einen besonderen Wert auf das ZEICHNEN von schönen FASSADEN, weil das praktische Leben in diesen Dingen oft so wenig Geschmack zeigt, daß selbst die HÄUSER bedeutender Städte nur die nackte mathematische Form, ohne die geringste Spur architektonischer KUNST (Verzierungen, Geländer, Säulen, Bogenstellungen, besonders Türknäufe) aufweisen. Gleichwohl wird die armseligste BAUERNHÜTTE mit mehr Geschmack angelegt.“

ER hätte uns sicher auch noch eine richtungsweisende FRAGE beantworten können:

STRASSENBILDFREIHEIT_resize.jpg

DARF MAN EIGENTLICH ALLES MALEN ?

In Deutschland ist es eigentlich ÜBERALL erlaubt zu malen. Erst wenn es nach DRINNEN oder auf PRIVATBESITZ geht, gilt das HAUSRECHT.
So kann ein GASTWIRT durchaus jedermann verbieten, seinen GASTRAUM mit Bleistift zu skizzieren oder mit Pinselstrichen und Farben zu malen.
An manchen Fabriken oder militärischen Objekten, an denen WARNSCHILDER „Fotografieren verboten“ angebracht sind, ist selbstredend auch das MALEN streng untersagt. Auch wenn man das Recht hat, etwas zu malen, kann es durchaus sein, dass es NICHT ERWÜNSCHT ist. Bevor man also anfängt zu diskutieren, sollte man diesen Wunsch einfach respektieren, da es bestimmt nicht schön bzw. gar unmöglich ist, unter den gegebenen Umständen in RUHE zu malen. Ansonsten gilt:
ALLES, WAS MAN von öffentlichen Verkehrswegen aus, ohne Hilfsmittel wie z.B. Leitern zu benutzen, SEHEN KANN, darf man malen.
TABU IST ALLES, was mehr als nur die ÄUSSERE ANSICHT zeigt, und auch von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus NICHT MEHR EINSEHBAR ist. Meiden sollte man auch STANDORTE aus einer erhöhten Perspektive, wie z.B. einer gegenüberliegenden Wohnung.
Für MALER & FOTOGRAFEN heißt es daher stets:

IMMER SCHÖN AUF DEM BODEN BLEIBEN…!
Maler_resize.jpg


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