Neues 552 - 2023-02-12

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Matthias
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Neues 552 - 2023-02-12

Beitragvon Matthias » Sa 11. Feb 2023, 09:55

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Harald
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Re: Neues 552 - 2023-02-12

Beitragvon Harald » So 12. Feb 2023, 14:25

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DER SENFTENBERGER WOCHENMARKT

ist eine wöchentlich dreimal (Di – Do – Sa) regelmäßig stattfindende MARKTVERANSTALTUNG, auf der vorwiegend frische NAHRUNGSMITTEL, vor allem natürlich REGIONALE PRODUKTE, wie OBST, GEMÜSE, MILCHPRODUKTE & EIER, FLEISCH & WURST, WILD & GEFLÜGEL, BACKWAREN angeboten werden. Häufig nutzen auch LANDWIRTE & KLEINPRODUZENTEN den WOCHENMARKT zur DIREKTVERMARKTUNG. Typisch hierbei sind der Verkauf von BLUMEN, als Strauß oder getopft sowie anderen ZIERPFLANZEN. Zur alljährlichen „Frühjahrsbestellung“ beziehen die meisten KLEINGÄRTNER von hier die überaus begehrten GEMÜSESETZLINGE, allen voran verschiedene TOMATEN-Sorten. Darüber hinaus werden aber auch „Nichtlebensmittelartikel“, wie diverse BEKLEIDUNG oder SPIEL~ & LEDERWAREN angeboten.
Selbstredend ist unser WOCHENMARKT an den 3 MARKTTAGEN ein beliebter TREFFPUNKT, vor allem aber eine überaus wichtige, nicht zu unterschätzende INFORMATIONSQUELLE für die BEWOHNER der Stadt & Umgebung – allen voran die RUHESTÄNDLER – SCHAR, die sich zunächst, bevor sie sich ins MARKTSTAND – GEDRÄNGE „stürzt“, bei einem kleinen PLAUSCH entschleunigt. Man begrüßt sich freundlich an jedem neuen MARKTTAG, bespricht das aktuelle WETTER und tauscht auch das eine oder andere PRIVATE aus.
Der MARKT ist der ideale Ort für LEBENSGESCHICHTEN, welche hin und her gehen, wobei sich die GRENZEN zwischen ÖFFENTLICHEM & PRIVATEM verwischen und die lautstarken GESPRÄCHE für alle UMSTEHENDEN (mit)hörbar sind.

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Als >HEIMATKUNDLER< interessiert man sich natürlich auch für die MARKTHISTORIE in unserer Heimatstadt,
über die der verdiente Raunoer Lehrer & Heimatforscher G. PAULITZ in seiner 1922 erschienenen >CHRONIK der Stadt und des Amtes SENFTENBERG<
folgendes niederschrieb:

„Zwischen dem Rate zu Senftenberg und den Einwohnern des hiesigen Amtsbezirkes ist unterm 29. März 1675 ein REZESS [Vereinbarung] aufgerichtet worden, in welchem den gedachten UNTERTANEN versprochen und zugesagt wurde, daß sie ihr zum VERKAUF übrighabendes Getreide, Vieh, Eier, Butter, Käse, Fische und andere VIKTUALIEN [Lebensmittel], desgleichen Wachs, Wolle, Flachs, Obst und andere Sachen zum wohlfeilen VERKAUF in die STADT bringen dürfen, den VERKÄUFERN aber freistehen solle, ihre genannten ERZEUGNISSE auf den Fall, daß sie solche zum rechten Wert nicht verkaufen könnten, wieder mit sich zu nehmen und sodann am anderen ORTE nach rechtem PREISE zum VERKAUF bringen zu dürfen.“

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An jedem WOCHENMARKTE wurde ein MARKTWISCH aufgestellt und im SOMMER um 10 Uhr, im WINTER um 11 Uhr wieder abgenommen, wodurch man sichtbar verkündete:

„wenn die marcktfahne gesteckt, sollen die buͤrger ... zu kauffen befugt seyn,
die auswuͤrdischen und frembden aber, nicht ehe, die fahne sey denn wieder abgenommen.“

Der HANDEL auf den Wochenmärkten durfte nur im SOMMER von 6 Uhr und im WINTER von 8 Uhr vormittags ab stattfinden, und musste jeweils um 2 Uhr nachmittags beendet sein.

JEDERMANN durfte verkaufen:
rohe Naturerzeugnisse, ausgenommen größeres Vieh / Erzeugnisse der Land~, Forst~, Garten~ und Obstwirtschaft, der Fischerei sowie frische Lebensmittel aller Art;
Einzig & allein die ORTSBEWOHNER durften verkaufen:
Töpfe, Seiler~, Bürstenbinder~, Eisen~ & Nadlerwaren, Holz~ und Tuchpantoffel, sowie Holzwaren für den Hausbedarf.

Alle WAREN, die für den WOCHENMARKT bestimmt waren, durften nur auf dem MARKTPLATZ verkauft werden, weshalb es STRENGSTENS UNTERSAGT war,
für den MARKT bestimmte WAREN, bevor sie dorthin gelangten, auch kein HOLZ, schon vorweg an den TOREN oder in den STRASSEN & GASSEN zu verkaufen.
Kein BÜRGER oder FREMDER hatte das RECHT, auf den Wochenmärkten größere Mengen GETREIDE oder andere WAREN zum Zwecke des WIEDERVERKAUFS aufzukaufen und wegzufahren und dadurch den anderen BÜRGERN die Gelegenheit zur BEFRIEDIGUNG ihrer Bedürfnisse zu entziehen.
STRENGE BESTIMMUNGEN ordneten den VERKAUF der Lebensmittel, des Fleisches und der Fische.
Der MARKTMEISTER oder der RATSDIENER hatten streng AUFSICHT darüber zu führen, und bei jeder ÜBERTRETUNG wurde das Getreide oder etwaige Lebensmittel weggenommen und ins HOSPITAL gebracht.

„Da durch die EISENBAHNEN, welche Senftenberg berühren und durch die sich kräftig entwickelnde KOHLENINDUSTRIE in der Umgebung von Senftenberg die EINWOHNERZAHL der Stadt und der anliegenden Ortschaften, welche ihre LEBENSBEDÜRFNISSE auch größtenteils aus der Stadt beziehen, rapid anwuchs, so steigerte sich auch damit der Bedarf der Erfordernisse für den LEBENSUNTERHALT. Es war demnach die NOTWENDIGKEIT eingetreten, um die Lebensbedürfnisse der Bewohner nach dieser Richtung hin zu befriedigen,
noch einen 2. WOCHENMARKT einzurichten.
Durch die MARKTORDNUNG vom 16. Juli 1913 und Nachtrag hierzu vom 4. Dezember 1918 wurde bestimmt:
WOCHENMÄRKTE finden jeden MITTWOCH & SONNABEND auf dem MARKTPLATZ und auf dem NEUMARKT statt.
Ist der Mittwoch oder Sonnabend ein Feiertag, so wird der Markt am Tage vorher abgehalten.“

Mit welchen WAREN der WOCHENMARKT vor fast 100 Jahren beliefert wurde, welche AUFFÄLLIGKEITEN, PROBLEME & VERÄNDERUNGEN es allwöchentlich gab, spiegelt sich in den MARKTBERICHTEN des >Senftenberger Anzeiger< vom JANUAR 1930 wider:

Wochenmarkt Berichte50.jpg


Abschließend noch ein WOCHENMARKT-DIALOG
KUNDE: "Sind das hier deutsche oder polnische ÄPFEL ?"
HÄNDLER: "Wollen Sie sie essen, oder sich mit ihnen unterhalten?"


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