Neues 598 - 2024-03-10

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Matthias
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Neues 598 - 2024-03-10

Beitragvon Matthias » Sa 9. Mär 2024, 09:48

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Harald
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Re: Neues 598 - 2024-03-10

Beitragvon Harald » So 17. Mär 2024, 14:31

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Übers ALTWERDEN spricht man nicht gern, auch wenn ALTERN an sich keine KRANKHEIT ist.
Wir stemmen uns gegen das ALTERN, scheuen keine KOSTEN für WELLNESS, trimmen unseren KÖRPER gegen den Verfall im FITNESS-STUDIO,
gehen auf ABENTEUERREISEN & KREUZFAHRTEN.
Jeder möchte selbstredend für immer gesund, gut aussehend und gut drauf sein, denn nicht umsonst preist die WERBEINDUSTRIE das ALTER als die GROSSARTIGSTE ZEIT DES LEBENS. ALT WERDEN WILL JEDER - ALT SEIN ABER NICHT.
Tunlichst wird ausgeklammert, dass ALTWERDEN „nichts für Feiglinge ist“, weil die WELT im Alter zunehmend kleiner, stiller & vor allem einsamer wird. Den VERLUST an Mobilität, sozialem Umfeld & Selbstbestimmung versuchen diverse ALTERSSPEZIFISCHE WOHNFORMEN zu kompensieren. Dabei fällt auf, dass deren anfangs sehr schlicht daherkommende BEZEICHNUNG mit der Zeit durch aufwertende BEGRIFFE ersetzt wurde  vom ALTERSHEIM über Altenheim, Altenstift (kirchlich), Altenwohnheim, Altersruhesitz, Betagtenheim (Schweiz), Feierabendheim, Pensionistenheim Österreich), Pflegeheim, Seniorenheim, Seniorenstift (kirchlich), Senioren-Wohnpark  zur SENIORENRESIDENZ, in der die altersbedingte UNBEWEGLICHKEIT eine „hochherrschaftliche“ Aufwertung erfuhr – die übrigens nicht rein zufällig von der Immobilienbranche erfunden wurde.

ASB_resize.jpg

Auf diese Weise wurde auch das einstige PFLEGEHEIM >Emma Kerscht< in Brieske-Ost zum ASB-WOHNPARK >Lausitzer Seenland< hochgestuft, um der negativen Vorstellung von einem „ALTENASYL“, in dem man kaserniert und von der Umwelt abgeschlossen sein Lebensende fristet, Paroli zu bieten, obwohl derartige HEIME wohl eher die Ausnahme darstellen dürften.
Als negative Momente werden im Vorfeld zumeist der „Massenbetrieb“ mit fester Hausordnung, die Wohnungsaufgabe & Trennung von der Familie sowie die finanzielle Belastung angesehen. Mit zunehmendem Alter schwächen sich diese Gründe gegen die HEIMÜBERSIEDLUNG zumindest bei den FRAUEN etwas ab, während sich bei den MÄNNERN die negative Einstellung eher verfestigt – ihnen scheint am unangenehmsten die „feste Hausordnung“ zu sein, da sie fürchten, ihrer persönlichen FREIHEIT beraubt zu werden.
Überhaupt sind UNTERSCHIEDE der Geschlechter bei vielen Gegebenheiten vorhanden:
die meisten plädieren für das Wohnen im EINZELZIMMER in einem Heim, bevorzugt an der Peripherie der Stadt. Ihre eigenen MÖBEL wollen eher FRAUEN, weniger die MÄNNER mitnehmen. Dagegen stößt der gemeinsame SPEISERAUM häufiger bei FRAUEN als bei MÄNNERN auf Ablehnung.

Fotos Rentner_resize.jpg

ERICH HONECKER blickte freundlich lächelnd von oben herab auf einen greisen MANN mit NAPOLEONHUT, der seine BEGLEITERIN, hübsch gemacht mit einem glitzernden PARTYHÜTCHEN auf ihrem ergrauten Haar, über‘s TANZPARKETT führt. Wo & wann genau sich diese SILVESTERSZENE aus einem DDR-ALTENHEIM abspielte, ist nicht überliefert, und die Erkenntnis, dass DDR-RENTNER ins neue Jahr tanzten, wird wohl kaum die Geschichtsschreibung umwälzen. Aber es sind genau solche zufällig entstandenen FOTOS, die das „sozialistische Deutschland“ in einem authentischen Licht zeigen. Es gab also tatsächlich einen in weiten Teilen UNPOLITISCHEN ALLTAG, welcher sich auf den von mir mit UNTERTITELN versehenen FOTOS widerspiegelt.

Rückblickend recherchierte ich noch, dass im Jahre 1890 folgende festen & unabänderliche BEDINGUNGEN FÜR DIE AUFNAHME IN EIN >ALTENHEIM< vorherrschten:

(1) Der Bewerber muß mindestens 3 Jahre lang ununterbrochen vor seiner
Aufnahme ortsansässig gewesen sein;
(2) muß das 60. Lebensjahr zurückgelegt haben. Nur bei entschiedener
Altersschwäche kann in Bezug auf das Alter eine Ausnahme gemacht werden,
vorausgesetzt, daß der Aufzunehmende mindestens 55 Jahre alt ist;
(3) muß erwerbsunfähig oder hülflos sein;
(4) darf mit keinen chronischen Krankheiten behaftet sein;
(5) muß einen makellosen Charakter besitzen und ein friedfertiges und
thätiges Leben geführt haben.
(6) Bewerber, welche Vermögen besitzen, müssen es der Anstalt vor ihrer
Aufnahme überschreiben. Nach dem Tode der betreffenden Insassen
verbleibt das Vermögen in der Anstalt.
(7) Bewirbt sich eine Ehepaar um Aufnahme, so haben Mann wie Frau
besondere Aufnahmegesuche einzureichen, die gemeinschaftlich
geprüft werden, um danach beide entweder zu bewilligen oder zu
verwerfen.

Interessanterweise gab man ausschließlich den MÄNNLICHEN BEWERBERN in weiser Voraussicht gezielte HINWEISE ZUM KOFFERPACKEN mit auf den Weg:

kLEIDUNG_resize.jpg

Abschließend noch ein überaus wichtiger RATSCHLAG DER KIRCHE
- speziell für OPFER von Enkeltricks, Hütchenspielern, Pseudo-Banken etc.

Obwohl EHRFURCHT vor dem ALTER gefordert wird, belehrt uns schon das Alte Testament: „Auch alte Menschen bedürfen der ERMAHNUNG & ZURECHTWEISUNG“, denn allein das „ALTER schützt nicht vor TORHEIT & SÜNDE“.
Daher sollten JUNGE LEUTE schon beizeiten das folgende BITTGESUCH himmelwärts schicken:
„Vor Sünd & Schanden mich bewahr, daß ich mit Ehren trag all meine grauen Haar“ – AMEN. :!:


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