Im Jahr 1398 wurde BIEHLEN erstmals als Belhen erwähnt. Der Name entwickelte sich von Belen (1455) über Bylen (1529) und Bielen (1604) zu Bühlen (1689) und Biehlen im Jahre 1727. 1761 wurde der Ort als Bülow bey Ruland bezeichnet, seit 1791 wird der Ort BIEHLEN genannt. Ab 1529 gehörte
BIEHLEN zum Rittergut
RUHLAND und ab 1777 zum Rittergut
GUTEBORN. Am 13. September 1855 brannte fast das gesamte
DORF ab, von den Flammen verschont blieben 7 Häuslerwohnungen, das Schulgebäude und das Wohnhaus des Rittergutes. Von 1825 bis 1952 gehörte
BIEHLEN zum
LANDKREIS HOYERSWERDA. Aus einer
ÜBERSICHT der >Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur< von 1844 geht hervor, dass
BIEHLEN ein
DORF mit gemischter Bevölkerung war, das von insgesamt
174 EINWOHNERN, darunter
51 WENDEN, bewohnt wurde.
Nach 1952 entwickelte sich in der Gegend der Braunkohlebergbau,
BIEHLEN blieb jedoch ein landwirtschaftlich geprägter Ort und kam danach mit dem gesamten Gebiet um Ruhland an den neugegründeten
KREIS SENFTENBERG. Im Jahr 1974 wurde
BIEHLEN Teil des Gemeindeverbands Guteborn/Schwarzbach/Biehlen. Nach dem Ausscheiden der Gemeinde
GUTEBORN im Jahre 1990 bildeten
SCHWARZBACH & BIEHLEN eine eigene Gemeinde, die 1992 dem
AMT RUHLAND im südbrandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz beitrat.
Das alte
SCHLOSS RUHLAND bildete wohl schon im 18. Jahrhundert den Mittelpunkt der großen
HERRSCHAFT in der
OBERLAUSITZ. Aus zumeist finanzieller Not heraus mussten jedoch die
GUTSBESITZER ihre
DÖRFER an zahllose fremde Geschlechter verkaufen und so wechselten auch
GUTEBORN, SCHWARZBACH & BIEHLEN ziemlich häufig ihre Besitzer, lediglich die
BEWOHNER hielten treu zur heimatlichen Scholle.
Kein Wunder also, dass ihnen einstmals der Kunstmaler Johann August Richter (geb. um 1696 – gestorben nach 1736) ein in den Jahren 1721-1724 mit Deckfarben gemaltes, heimatkundlich außerordentlich wertvolles TAFELBILD widmete, welches sowohl die KLEIDERTRACHTEN der RUHLANDER HERRSCHAFT, als auch der GUTEBORNER UNTERTANEN zeigt:
Hier die „TEXTÜBERSETZUNG":
Abgeschilderte Kleider-Trachten des Hochgrafflichen Hoymischen Städtleins Ruhlandt im MarggrThum Oberlausitz,
wie sich zu Folge allergn: ergangenen Befehls, in gewöhnl. Habiti insgemein praesentierte:
1. Bräutigam & Braut in völligem Hochzeit Schmuck;
2. Bürger & Bürgerin in Freuden~ od. Sonntags Habit;
3. Bürger & Bürgerin In Trauer Habit;
4. Jungfer & Junggesell im Sonntags oder Freuden Habit;
5. Jungfr. & Junggesell.
Abgeschilderte Kleider-Trachten derer unter obgemeldte Herrschafft gehörigen Unterthanen aus denen
im Marggrafthum Ober Lausitz gelegenen Güthern und Dörffern Guteborn && wie sich präsentirte:
6. Bräutigam & Braut In gewöhnl. Hochzeit Schmuck;
7. Bauer & Bäuerin In Sonntags od. Freuden Habit;
8. Bauer & Bäuerin In Trauer Habit;
9. Junggesell & Jungfer In Sonntägl. od. Freuden Habit;
10.Junggesell & Jungfrau in alltägl. HabitAls
HEIMATFORSCHER recherchiere ich sehr akribisch nach
FAKTEN, und versuche diese in meinen
KOMMENTAREN auch recht anschaulich zu belegen, was selbstredend am besten mit
KOPIEN der historischen
ORIGINALE gelingt. Ich möchte heute den
BIEHLENER HEIMATFREUNDEN eine kleine
PORTION faktenreicher
LEKTÜRE aus der
HISTORIE ihres
HEIMATDORFES liefern, ohne diese langatmig erläutern zu wollen.
Beginnen möchte ich mit der Richtigstellung der HERKUNFT des Ortsnamens, sowie den zahlreichen FLURNAMEN: HISTORISCHES KARTENMATERIAL ist nicht immer leicht aufzuspüren, löst aber große FREUDE aus,
sofern man, nicht selten rein zufällig, darauf stößt: Sehr interessant sind natürlich vor allem die ORTSBESCHREIBUNGEN in verschiedenen LEXIKA,
in denen sogar KLEINSTE DÖRFER nicht vergessen werden: In den TEXTEN werden u.a. BEGRIFFE mit folgender Bedeutung verwendet:SCHUH (Fuß) = ist ein früher verwendetes Längenmaß, das je nach Land meist 28 bis 32 cm maß, in Extremfällen auch 25 und 34 cm.
RUTHE = mit diesem Maß wurden z. B. Ackerlängen & Flächen gemessen. Sie variierte regional sehr stark in ihrer Länge in 10 bis 20 SCHUH – überwiegend galt: 1 Rute = 12 Fuß.
HUTUNGEN = sind oft verunkrautete, unregelmäßig beweidete Weide~ & Wiesenflächen ohne Wachstumsförderung.
RAUCH (Rauchhaus) = bezeichnet den einstmals verbreiteten alten Typ des BAUERNHAUSES, dessen Herdstelle keinen Rauchfang hatte, so dass der Rauch durch kleine Luken im Gebälk der „schwarzen Küche“ entwich.
MILIZGELD = gehörte zu den landesherrlichen Steuern & Abgaben.
BARSKEN = Barsche (Fische)
Und zum Schluss noch ein BEOBACHTUNGSTIPP für die leidenschaftlichen BIEHLENER NATURFREUNDE:SO, mein Sohn macht weiter - ICH AUCH !
bleiben SIE schön gesund und UNS mit >Gruß aus Senftenberg< auch weiterhin gewogen ! DANKE !