Neues 148 - 2014-09-28

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Matthias
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Neues 148 - 2014-09-28

Beitragvon Matthias » So 28. Sep 2014, 11:14

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Harald
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Re: Neues 148 - 2014-09-28

Beitragvon Harald » Mo 29. Sep 2014, 09:25

Kaufmann_resize.jpg
In Zeiten, wo das legendäre "KA-DE-WE" in Berlin das Fähnlein der einstigen KAUFHAUSKETTEN hochhält, während "HERTIE" und "HORTEN" sich in Luft auflösten, "KARSTADT" in den letzten Zügen liegt, "KAUFHOF" bangt und "WOOLWORTH" den Niedrigpreissektor verteidigt, ist Eile geboten, um vor dem womöglich endgültigen Garaus wenigstens noch den historischen Hintergrund der Verkaufseinrichtung
KAUFHAUS
zu beleuchten.
Immerhin sind Kaufhäuser, die heute als "großes, oft mehrstöckiges Geschäft des Einzelhandels für Waren vieler Arten" deklariert werden, älter, als man denkt ! So hatte Athen seinen sogen. Ölmarkt, Rom seine Ladenreihen, die das >Forum Romanum< umgaben, und der Orient seine Basare, an denen bis heute reger Betrieb herrscht.
In einem sehr alten >Lexicon< von 1740, erkennbar auch daran, dass man dereinst in Nachschlagwerken auf Großbuchstaben verzichtete, fand ich die folgende Definition:

"kaufhaus - es ist handelsgebäude, entweder einem einzelnen kaufmann gehörig, oder einer kaufgesellschaft, besonders aber ein städtisches gebäude worin die handelsgeschäfte oder gewerbe, oft zwangsweise, vereinigt waren, ähnlich den morgenländischen bazars, oder auch lagerhaus, packhof, magazin für die waaren, zur aufbewahrung und zugleich zur controle und verzollung der waaren, die zollfrei sind solange sie daselbst unverkauft lagern."

Kaufhaus 14.Jh._resize.jpg

Es war also bei den Deutschen seit ältester Zeit üblich, in jeder Handelsstadt ein öffentliches KAUFHAUS direkt am Marktplatz zu erbauen, welches zusätzlich mit Fleischbänken und Krambuden umgeben wurde und dem sie allerlei Namen gaben, wie z.B.: die Wa(a)ge,
der Packhof, die Halle, der Stallhof, das Konthor.
Man konstatierte:
"ein solches Gebäude wäre das öffentliche Versammlungshaus der Kaufleute und zugleich der gemeine Stapelplatz und die Niederlage , wo allerlei Gewerbe getrieben, und alle Gattungen von Waaren, besonders über See und auf den Ströhmen, zusammengeführt und täglich abgesetzt worden wären."
Unmittelbar am Kaufhaus befanden sich meist noch eine Zollstätte, sowie eine große Stadtwaage oder ein Kran, welcher sowohl zur Ausladung als auch zur Abwägung der Güter diente.
Die Kaufleute besuchten gern solche Orte, wo bequeme KAUFHÄUSER erbaut waren, weil man damals noch sehr schlechte und kaum diebstahlsichere Wohnhäuser hatte, und folglich Waren dort am besten aufbewahrt werden konnten. Daraus entstand das "Stapelrecht" (Waren durch Aufstapeln horten), und die Städte kamen durch die Marktabgaben zu ansehnlichen Einkünften. Sie erhielten zugleich die Polizeiaufsicht über alle Handels~ und Handwerksangelegenheiten, wozu sie sich besondere Polizeibedienstete hielten.
An einigen Orten brachten die Kaufleute und Handwerker diese Polizeigewalt an sich und entschieden recht eigennützig, dass ohne Bewilligung der Kaufmannsgilde oder der Handwerkszünfte niemand seinen Kram auf dem Markte auslegen durfte.

Der MARKTPLATZ war außer mit dem großen Kaufhause, den Fleisch~, Fisch~ und Brotbänken noch mit einem MÜNZHAUSE ausgestattet, in dem sich eine öffentliche WECHSELBANK befand,
also eine "Pfand~ und Leihebank", wo der Bürgerschaft gegen Pfänder von Trinkgeschirr, Armbändern, goldenen Ketten, Ringen, Edelsteinen und anderen Kleinodien, Geld zu 5 % Zinsen geborgt wurde.

wechselbank.jpg

Erwähnenswert sind letztlich noch die ungeheuren KORNHÄUSER und SPEICHER, welche die vornehmsten Städte Deutschlands besaßen,
und worin Vorräte an Getreide von hundert und mehreren Jahren aufgeschüttet waren,
um die Bürgerschaft zur Zeit der Not zu unterstützen.

Abgesang zur KAUFHAUSGESCHICHTE unserer Stadt:
Es waren glanzvolle Namen, die uns zum Einkauf animierten:

WALDSCHMIDT – HO-KAUFHAUS –
KAUFHAUS DER NIEDERLAUSITZ (KdN) – MAGNET – KAUFHOF – MULTISTORE …
…und dann war über Nacht „Schluss mit KAUFHAUS-Rausch“
– schade :-/

P.S.
Bei meinen Recherchen habe ich einiges hinzu gelernt - so auch dies:
Umgangssprachlich werden die Begriffe WARENHAUS und KAUFHAUS häufig begriffsgleich verwendet. Die beiden Betriebsformen unterscheiden sich jedoch in der Breite der Sortimentsgestaltung. WARENHÄUSER führen z.B. häufig eine Lebensmittelabteilung, KAUFHÄUSER nicht ! ;-)


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