In der
BROSCHÜRE >Historische Streifzüge – Denkmale der Stadt Senftenberg< von
WERNER FORKERT kann man lesen:
„Wenn man als Spaziergänger unverhofft vor der EINGANGSBASTION des „FESTEN HAUSES“ zu Senftenberg steht, ist der Besucher auch heute noch beeindruckt von der Schönheit dieser alten militärarchitektonischen Anlage. Die ERDWÄLLE sind im Laufe der Jahrhunderte niedriger geworden. Ein schöner BAUMBESTAND erweckt den Eindruck eines alten PARKS und vermischt dadurch allerdings den ursprünglichen wehrhaften Charakter der ANLAGE.“Der ehemalige Chronist & Museumsdirektor
GÜNTER WENDT verband seine 1958 im >Heimatkalender des Kreises Senftenberg< publizierte
BETRACHTUNG „Schloss & Kreismuseum“ mit einem
AUFRUF an alle
ALTERTUMSFREUNDE:
„Ahnungslos mag heute so mancher Besucher auf den PARKWEGEN schlendern, wo einst die große WASSERFLÄCHE, sinnvoll gestautes Wasser
der SCHWARZEN ELSTER, die kleine FESTUNG umfloß und die vielen Räder der AMTSMÜHLE trieb. So mancher, der heute auf den WÄLLEN an liebevoll betreuten BLUMENBEETEN vorbeigeht, vergißt, daß es einst kanonenbewehrte BASTIONEN waren, die Nordgrenze Sachsens zu schützen…
Von der FESTUNG ist nur noch übrig der WALL mit seinem unterirdischen EINGANGE und der Wallgraben, SCHLOSSTEICH genannt, während die ZUGBRÜCKE, nachdem Senftenberg preußisch geworden, eingegangen ist. Auch die STADT scheint befestigt gewesen zu sein; ihre WÄLLE kamen aber schon früher in Verfall und wurden, wie man muthmaßt, Ende des 17. oder Anfang des 18. Jahrhunderts abgetragen…
Möchten doch alle ALTERTHUMSFREUNDE, namentlich aber auch die LEHRER, so viel in ihren Kräften steht, für die Erhaltung alles dessen, was aus vergangenen Zeiten stammt und für deren Erkenntnis von Werth ist, wirken !“Ende des 19. Jahrhunderts begann man in der
UMGEBUNG DES SCHLOSSES, nördlich des heutigen kleinen
SCHLOSSTEICHES mit der Schaffung einer ersten, 2100 qm großen
PARKARTIGEN ANLAGE mit 2 Teichen, geschwungenen Wegen, Pavillon & Rosenparterre sowie Laub~ & Nadelgehölzen.
Die Fertigstellung des neu angelegten
STADTPARKS, der auch
>KAISER-WILHELM-PARK< genannt wurde, erfolgte vermutlich 1918/19.
Möglicherweise hat sich der dafür verantwortliche Senftenberger
>VERSCHÖNERUNGSVEREIN< auch von einem 1879 in der >Illustrirten Zeitung< veröffentlichten
ARTIKEL leiten lassen:
"Unter
STADTPARK verstehe ich in der Hauptsache landschaftlich gehaltene
GARTENANLAGEN. Der
KÜNSTLER, der eine solche
ANLAGE anlegt, muß sich ganz nach der Oertlichkeit, nach dem Verkehr und den umgebenden Gebäuden richten. Leider gibt es noch viele
ANLAGEN, bei denen diese
HAUPTREGEL,
den
CHARAKTER DES ORTS zu berücksichtigen, ganz außer Acht gelassen ist.
Jedes schöne
GEBÄUDE, jeder nicht unschöne
THURM, alte
THORE, malerische Ueberreste von
STADTMAUERN & MAUERTHÜRMEN u.dgl. müssen in den Gesichtskreis gezogen werden. Der
STADTPARK kann und soll waldige
PARTIEN haben, muß schattige und sonnige
WEGE & PLÄTZE enthalten. Bei größerer Ausdehnung empfiehlt sich die Anlage von immergrünen Pflanzungen, besonders von Nadelhölzern. Die schönblühenden
GEHÖLZE, welche Ungeziefer hegen oder beschmutzende
BEERENFRÜCHTE trage dürfen nicht zu nahe an den
WEGEN stehen. Alle
BÄUME mit schönen
FRÜCHTEN, welche die Naschhaftigkeit reizen, sollten ausgeschlossen werden. Auch die durch massenhafte Verbreitung von
SAMENWOLLE schon im Mai unangenehm werdenden
PAPPELN & WEIDEN sollte man so wenig wie möglich verwenden. Wünschenswerth ist ferner,
daß die nahe an den Wegen stehenden
HOLZARTEN durch
TÄFELCHEN mit Angabe des wissenschaftlichen und deutschen Namens sowie des Vaterlands bezeichnet werden.
Ich habe noch derjenigen
PARKANLAGEN zu gedenken, welche auf dem Boden eingegangener, aber noch nicht demolierter
FESTUNGSWERKE mit
WÄLLEN, GRÄBEN, BASTIONEN etc. geschaffen werden. Bei Straßenverbindungen mit der Vorstadt können
WÄLLE & GRÄBEN größtentheils beibehalten und in anmuthiges
HÜGELLAND verwandelt werden. Die
WALLGRÄBEN werden so ausgefüllt, daß sie sich zu kleinen
THÄLERN gestalten. Ist klares
WASSER darin vorhanden, so formt man sie in der Weise, daß langgestreckte
WEIHER (Teiche) entstehen. Die
WEGE führen an den Seiten derselben hin. Auf den schönsten Punkten sind
AUSSICHTSPLÄTZE zu schaffen. Hier und da kann sogar eine
KASEMATTE oder ein
MAUERVORSPRUNG beibehalten werden, deren Decke einen Aussichtsplatz gestattet.
Solche
UMWANDELUNG verlangt aber einen mit den schönen Formen der Natur ganz vertrauten
GÄRTNER, der es versteht,
GEOPLASTISCH zu formen.
Von diesem gewöhnlichen
STADTPARK weicht der sogenannte
>VOLKSPARK< nur dadurch ab, daß er dem öffentlichen
VERKEHR Rechnung tragen
und
PLÄTZE für Volks~ & Kinderbelustigung besitzen muß. Daß
RESTAURANTS, MUSIKPLÄTZE etc. nicht fehlen dürfen, versteht sich von selbst."
Eine am 11.2.1919 im >Senftenberger Anzeiger< veröffentlichte
AMTLICHE VERLAUTBARUNG machte auf eine sich in
SCHNEEREICHEN WINTERMONATEN stets wiederholende
UNSITTE aufmerksam, welche auf die im
SENFTENBERGER FLACHLAND schon immer äußerst selten vorhandenen natürlichen
RODELBAHNEN, wie auch künstlicher
RODELBERGE zurückzuführen ist:
„Einen traurigen Anblick gewähren die ANLAGEN DES SCHLOSSWALLS.
Auf den WALLABHÄNGEN sieht man unter der zerrissenen GRASNARBE die Erde hervorkommen; SCHLITTENSPUREN kennzeichnen die Ursache.
In noch ärgerer Weise sind besonders an der Ostseite des Walles die PFINGSTROSEN-ANLAGEN verwüstet worden. Ganze STRÄUCHER sind von den sporttreibenden VANDALEN (Schulkindern) bei ihren FAHRTEN DEN ABHANG HINUNTER umgebrochen. Ja, sie begnügen sich nicht, hier in gewisser Weise unabsichtlich ZERSTÖRUNGEN anzurichten,
sondern beseitigen von vornherein schon alle HINDERNISSE, sehr zum Schaden der Anlagen und damit der ganzen Stadt.
Wenn diesem TREIBEN nicht sofort in höchst energischer Weise Einhalt geboten wird, so wird man im Sommer von den ANLAGEN nicht viel haben.
In erster Linie hat dabei das ELTERNHAUS mitzuwirken; in solchen Fällen, wo hierauf nicht zu rechnen ist, sollten es sich die SCHULVORSTÄNDE – höherer und niederer Schulen – angelegen sein lassen, in diesem Sinne zu wirken. Die POLIZEI kann sich wegen Beamtenmangels nicht so betätigen, wie es angebracht wäre.
Wird jedoch von ihr irgendein BAUMFREVLER & SACHBESCHÄDIGER ertappt, so hat er neben empfindlicher STRAFE die Einziehung des SCHLITTENS zu gewärtigen.
Im Interesse der Gesamtheit wäre es wünschenswert, wenn die Maßnahmen einen Erfolg zeitigten.“