Während meiner langjährigen Recherche im >Senftenberger Anzeiger< kam ich beim Thema
>DIEBSTÄHLE VON EINST< zu dem
FAZIT:
GEKLAUT WURDE SCHON IMMER !
…und zwar alles, „was nicht niet~ & nagelfest“ war:
Neben dem gerade noch akzeptierten
MUNDRAUB aus tiefster Not oder bloßem Hunger, stahl man meist aus falsch verstandener
SPARSAMKEIT, ABENTEUERLUST & HABGIER, und zwar überall und unabhängig von der Jahres~ und Tageszeit, wobei natürlich nächtliche Unternehmungen besonders erfolgversprechend waren.
Geklaut wurden im Stadtgebiet (un)gesicherte
FAHRRÄDER en masse,
TRANSPORTBÄNDER & TREIBRIEMEN für private Schuhreparaturen in Gruben & Fabriken,
HOLZ & BRIKETTS von den Stapelplätzen und sogar
BETTWÄSCHE in den Hotels.
Für Kleinkriminelle boten sich während des
WOCHEN~ bzw. KRAMMARKTES viele Möglichkeiten der „kostenlosen Besorgung“,
wenn man nicht erwischt wurde. Gerade zu Festtagen aber boomten
KELLEREINBRÜCHE, bei denen man die von fleißigen Hausfrauen angelegten Vorräte an Konserven & alkoholischen Getränken über die Maßen dezimierte. Aus diversen Kleintierställen der Senftenberger Vororte Rauno, Reppist, Buchwalde u.a. holten sich gewiefte Langfinger ihren kostenlosen
FESTTAGSBRATEN (Schweine, Kaninchen, Gänse, Hühner) und aus dem naheliegenden Forst ihre
CHRISTBÄUME.
SÜSSIGKEITEN & SPIELZEUG wurden in Tante-Emma-Läden auch schon mal von „kleinen Langfingern“ vom Ladentisch gestohlen – dagegen drangen in
KAUFHÄUSER zumeist nur gestandene Einbrecher ein, wie das Beispiel aus
GRUBE MARGA von
WEIHNACHTEN 1932 zeigt:
DAS RISIKO SCHEINT AM GERINGSTEN FÜR KIRCHENRÄUBER WOHL AN PFINGSTEN !Höchstwahrscheinlich hätte es die nachfolgende
KIRCHENSCHÄNDUNG in der
GARTENSTADT MARGA im Wonnemonat
MAI 1932 nie gegeben, wenn noch die furchtbar harten
STRAFGESETZE des 16. Jahrhunderts gegolten hätten:
„Wer einen GROSSEN DIEBSTAHL oder mehrere KLEINERE beging, wurde gehenkt oder enthauptet; KIRCHENRÄUBER wurden mit glühenden Zangen gezwickt und dann geviertheilt oder auch lebendig verbrannt; noch im Jahre 1730 wurde einem KIRCHENRÄUBER die rechte Hand abgehauen, der Stumpf mit Pech bestrichen, dieses angezündet und dann der Verbrecher selbst lebendig verbrannt.
RAUBMÖRDER wurden gerädert, gewöhnliche MÖRDER enthauptet oder geviertheilt…“
Den Schlusspunkt setze ich heute mit einem
ZITAT aus
>Praktische Anleitung zur Land-Policey< von 1800, die inzwischen kaum noch beherzigt wird:
„Bloße GEFÄNGNISSTRAFE, bey welcher der Bestrafte noch dazu auf öffentliche Kosten ernährt werden muß, ist für einen solchen keine STRAFE, weil er dabey nicht arbeitet. Denn ARBEITSSCHEU ist eben seine Lieblingssünde. Dergleichen höchstverdorbene Menschen müssen also mit einer STRAFE belegt werden, die ihnen deshalb empfindlich ist, weil sie ARBEITEN MÜSSEN. Die angemessenste ist also die, daß man sie in die ZUCHTHÄUSER oder an solche ORTE schickt, wo sie eine STRENGE ARBEIT verrichten müssen.“In diesem Sinne wünsche ich allen
KOMMENTAR-LESERN ein froh gestimmtes & vor allem diebstahlsicheres
WEIHNACHTSFEST.
Ich werde mich auch weiterhin bemühen, für
„GUTE UNTERHALTUNG“ zu sorgen…
P.S. Ich habe heute fast ausschließlich auf
FAKSIMILES gesetzt, um mir (1) das zeitaufwändige Abschreiben zu ersparen und (2) zu beweisen, dass meine eingestreuten
ZITATE aus dem >Senftenberger Anzeiger<
ECHT, und nicht von mir erdacht sind…