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Verlag Br. Pulczynski, Galanterie- und Spielwaren. 18 88 G. g. 1918 Aufnahme <= 1918 Sammlung Norbert Jurk
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Verlag G.R. Ziethe, Senftenberg. 8839 Aufnahme <= 1904 Sammlung Ekkehard Kandler
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G.R. Ziethe, Senftenberg, N.-L. 10 84176 Aufnahme <= 1911 Sammlung Erika Fischer
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Photographie und Verlag: G.R. Ziethe, Senftenberg 1907. 07 2049 Aufnahme <= 1907 Sammlung Fred Förster
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Verlag v. G.R. Ziethe, Senftenberg N.-L 8909 Aufnahme <= 1905 Sammlung Matthias Gleisner
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Dass wir auf den heute vorzustellenden Ansichtskarten sowie auch in der Realität von 2014 den Schlosswall sehen können, ist dem
erfolgreichen Einschreiten des Ausschuss für Denkmalpflege in Berlin zu verdanken. Dessen Intervention verhinderte vor mehr als 110
Jahren das Abtragen des Erdwalles und Errichtung eines Holzzaunes an seiner statt. Und das kam so:
1893 schließt die Stadt mit dem preußischen Staat einen Kaufvertrag über diejenigen Schlossgrundstücke und Bauten zwecks Übernahme
in den städtischen Gemeindeverband ab, die nicht der Justizverwaltung überwiesen worden waren. In deisem Vertrag verpflichtet sich die
Stadt zur Umsetzung der vom Amtsgericht ausgehenden Forderung, die Wälle abzutragen und damit den Schlossteich trockenzulegen.
(Kandler, Lehmann)
Da mir entsprechende Meldungen des Senftenberger Anzeiger und schon gar nicht der Text des Originalvertrags vorliegen, müssen wir
uns die diesbezüglichen Vertragsbestandteile aus späteren Meldungen zusammenreimen, denn ab 1896 kochte die "Schlosswall-Angelegenheit"
immer mal wieder hoch. Senftenberg besass mittlerweile einen "Verschönerungsverein", der auf ca. 150 Mitglieder angewachsen war. Selbiger
macht es sich unter anderem zur Aufgabe, das Gelände am Fuße des äußeren Schlosswalls, sowie die Bastion selbst mittels Anlegen von
Fußwegen und dem Pflanzen von Sträuchern ansehnlicher zu gestalten. Das kollidierte natürlich mit der oben genannten Aufforderung an die Stadt
Senftenberg, die Wälle dem Erdboden gleich zu machen und mit dem dabei gewonnenen Material den Schlossteich zu verfüllen. Die Interessen
der Bürger wurden in einer Petition an die Stadtverordneten zusammengefasst. Diese beschäftigten sich im Dezember 1896 deshalb wieder einmal
mit dem Thema. Der Senftenberger Anzeiger berichtet:
Senftenberg, 8. Dez. - In der am gestrigen Abend stattgehabten Stadtverordneten-Sitzung ... rief zunächst die Schlosswall-Angelegenheit
eine längere Debatte hervor. In dersleben wurden die von den Vertretern der Regierung und des Justizfiskus infolge der Bürger-Petition (welche
um Entbindung der Stadtgemeinde von der Verpflichtung zur Niederlegung des Schloßwalles nachsuchte) aufgestellten neuen Bedingungen eingehend
erwogen, welche Zurückgabe des Schloßwalles einschließlich der Promenaden, Errichtung und Unterhaltung eines 7 - 9 Fuß hohen Zaunes auf demselben,
Auffüllung des rechts- und linksseitigen Schloßteich-Terrains, Ausholzungen etc. enthalten. Während man sich einerseits, um den einzigen
landschaftlichen und alterthümlichen Schmuck der Stadt zu erhalten und in Anbetracht des Kaufpreises von 5000 Mk., für Annahme der neuen
Bedingungen event. weitere Verhandlungen aussprach, wurde andererseits betont, daß die neuen Bedingungen wegen ihrer erheblich kostspieligeren
Ausführung für die Stadt unannehmbar seien und ergab sich auch aus vorliegenden Offerten von Unternehmern, daß die Auffüllung des Terrains
mit den Erdmassen des Schloßwalles sich auf ca. 10.000 Mk., die Auffüllung mit von auswärts herbeigeschafftem Material aber auf ca. 25.000 Mk.
stellen würde, wozu die Stadt noch über 1 ha Land verlöre. Ferner wurde ausgeführt, daß die Auffüllung mit dem jungfräulichen Boden des Walles
fruchtbare und nutzbringend zu verwerthende Gärten etc. schaffen würde, während die Auffüllung z.B. mit dem todten Sand aus der Hausbesitzer-
Sandgrube eine Sandwüste ergeben müßte, die auch durch theures Rigolen nicht wesentlich verbessert werden könnte. Den Wall mit ca. 1 ha
Grundfläche gewissermaßen zu verschenken und auf fremdem Grundstück für ewige Zeiten einen Zaun zu unterhalten sei die Stadt nicht in der Lage;
auch dürfte wohl kaum Aussicht vorhanden sein, daß weitere Verhandlungen zur Erzielung wesentlich besserer Bedingungen führen würden.
Zunächst wurde darüber abgestimmt, ob weitere Unterhandlungen mit dem Justizfiskus gepflogen werden sollen, und gelangten hierbei 3 Stimmen für,
6 Stimmen gegen Fortsetzung der Unterhandlungen zur Abgabe. Weiter wurde beschlossen, den Magistrat zu ersuchen, an die Vorstandsbeamten des
Königl. Landgerichts zu Cottbus die Mittheilung gelangen zu lassen, daß die in dem Protokoll vom 30.October d.J. enthaltenen neuen Bedingungen,
weil deren Ausführung für die Stadt mit zu schweren Opfern und Kosten verknüpft sei, nicht Annahme finden könnten und daß die Stadtvertretung
nunmehr vorzieht, die noch zu erfüllenden Bedingungen des Kaufvertrages vom April 1893 (Niederlegung des Schloßwalles sowie Errichtung und
Unterhaltung eines Grenzzaunes) in Ausführung zu bringen.
Diese Entscheidung war natürlich überhaupt nicht im Sinne der Senftenberger Bürger. Der Verschönerungsverein berief daraufhin eine Generalversammlung ein...
An besagter Generalversammlung nahmen ca. 100 Personen teil. Es wurde das Für und Wider der Entscheidung diskutiert. Die Richtung der
Stadtverordneten wurde durch Herrn Jurisch erneut dargelegt. Dabei ging es in erster Linie um die zu erwartenden Kosten. Die andere Seite wurde
durch Rechtsanwalt Ferber vertreten, der sich dafür aussprach "dass der Stadt diese Alterthümlichkeit und Naturschönheit erhalten werden müßte,
event. unter Opfern". Am Ende stimmte man mit 56 zu 31 Stimmen für den Standpunkt der städtischen Vertretung. Der Senftenberger
Anzeiger schloss in seinem Bericht über die Versammlung mit Voraussichtlich wird schon im Laufe der nächsten Monate mit der Abtragung
vorgegangen werden, falls nicht unvorhergesehene wesentliche Momente eintreten. Auch der Justizfiskus geht bereits mit Abbruch-Arbeiten vor,
indem zwei alte Gebäude hinter dem Schloß am 20. Januar zum Abbruch verkauft werden sollen.
Womit kaum noch einer rechnete: die "unvorhergesehenen wesentlichen Momente" traten ein! Der Senftenberger Anzeiger schrieb bezüglich
einer Stadtverordneten-Versammlung im Januar 1897:
Schloßwall-Angelegenheit. Von dem Herrn Regierungs-Präsidenten war auf den Bericht des Magistrats über den Beschluß der Stadtvertretung
betr. Niederlegung des Schloßwalles eine vom 28. Januar ca. datirte Erwiderung eingegangen, wonach die Niederlegung nur mit Einwilligung des
Provinzial-Conservators für die Kunstdenkmäler erfolgen könne. Es sei über die Sache an den Herrn Kultusminister berichtet und derselbe gebeten
worden, baldthunlichst eine Entscheidung des Conservators herbeizuführen, welche abzuwarten sei. Außerdem lag eine Zuschrift der Vorstandsbeamten
des Königl. Landgerichts zu Cottbus vom 9. Januar ca. vor, welche um bestimmte Erklärung der städtischen Vertretung darüber ersuchte, ob dieselbe
den ganzen Wall niederzulegen beabsichtige oder aber mit Rücksicht auf die Fundamentirung der justizfiskalischen Schloßgebäude den Wall in Höhe von
1m 80cm stehen lassen resp. die Abtragung auf dieses Niveau beschränken wolle. Magistrat hatte beschlossen, eine nur theilweise Abtragung des
Walles nicht in Aussicht zu nehmen, vielmehr bei dem Beschluß vom 6. November v.J., wonach der Wall den Bedingungen des Kaufvertrages gemäß
vollständig niedergelegt werden soll, zu verharren.
Ich gehe davon aus, dass fortfolgend die ganze Angelegenheit immer mal wieder auf der Tagesordnung stand. Sicher gab es diesbezüglich auch Meldungen
in der lokalen Presse. Die ganze Geschichte möglichst lückenlos wiederzugeben soll aber nicht meine heutige Aufgabe sein. Wir alle wissen nämlich wie
das Rennen letztendlich ausging. Der Wall um das Schloss blieb den Senftenbergern erhalten und stellt sich heute schöner denn je dar. Wie mir
zu Ohren gekommen ist, sind die Besitzverhältnisse bezüglich des Walls aber immer noch nicht einheitlich. Der äußere Teil gehört der Stadt Senftenberg,
der innere dem Landkreis, dem ja auch das Schloss bzw. Museum untersteht.
Doch zurück zu den heute vorgestellten Motiven. Die drei in der Mitte sind natürlich die interessantesten des Schwungs. Keines dieser Motive wurde hier
schon einmal vorgestellt. Bemerkenswert ist die Perspektive der obersten Abbildung. Die Aufnahme wurde aus südlicher Richtung gemacht (bislang einmalig).
Das mittlere Motiv wird durch die beiden Kinder etwas aufgelockert. Die untere Abbildung wurde von einer Position angefertigt, die wir schon das eine
oder andere Mal am Wickel hatten. Jedoch noch nie zu so einem frühen Zeitpunkt! Größtenteils kennen wir die Sichtachse von Ansichtskarten auf denen das
Jahn-Denkmal (grösser/gleich 1912) abgebildet ist.
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